
Steuerberater Björn Balluff
59 Chatgespräche
281 X-Mails
446 Fragen am schwarzen Brett
Bilanzbuchhalter International IHK
Diplom-Betriebswirt (VWA)
Steuerberater, Bestellung durch die Steuerberaterkammer Düsseldorf

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Beratungsschwerpunkte (Alle | Keine):
399 Kundenbewertungen:
Einkommensteuererklärung
Nachvollziehbar erklärt und vermeidet Streit mit dem FiA
Einkommensteuererklärung
Schnelle ausführliche und verständliche Antwort.
Abfindung
Ich finde es gut, daß es yourXpert gibt.
Mit der Leistung bin ich sehr zufrieden.
Auch auf Nachfrage habe ich eine schnelle kompetente Erklärung erhalten.
Ich werde yourXpert weiterempfehlen.
Steuererklärung
Kompetent und erschöpfend beantwortet. Vielen Dank!
Einkommensteuererklärung
Prompte Bearbeitung der Anfrage!
Detaillierte und plausible Erklärung der einzelnen Bereiche.
Gerne wieder!
Umsatzsteuer
frage konkret und präzise beantwortet
Einkommensteuererklärung
Gute verständlich geschriebene Erklärung. So hab ich auch die Abzüge vom FA verstanden. Immer gwrne wieder
Einkommensteuererklärung
Diese Aussage von Ihnen wurde von unserem Finanzbeamten in Tirol nicht bestaetigt. Insofern gibt es weiterhin die grossen Finanziellen Differenzen.
Ich kann die Begruendung ihnen zukommen lassen,
Antwort des Experten: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es wäre jedoch sinnvoll gewesen, wenn Sie mir vor dem Abgeben Ihrer Bewertung die abweichende Meinung des Finanzbeamten in den geschützten Bereich hochgeladen hätten. So habe ich keine Möglichkeit darauf wirksam zu reagieren.
Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz ist in Artikel 15 geregelt, dass der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht erhält. Dies wäre eindeutig die Schweiz, weil Sie erläutert hatten, dass Sie dort 15 Monate lang tätig waren ("vor Ort"). Es findet sich wohl in Artikel 15 Abs. 2 eine Ausnahmeregelung, wonach der Ansässigkeitsstaat (Österreich) das Besteuerungsrecht erhält. Diese Ausnahme ist jedoch nicht anwendbar, da bereits die zeitliche Grenze einer physischen Anwesenheit von nicht mehr als 183 Tagen nicht erfüllt sein kann. Sie sagten, dass Sie über 15 Monate dort tätig waren.
In Artikel 23 Nr. 1 des Doppelbesteuerungsabkommen wird dann verbindlich festgelegt, dass bei Personen, die in Österreich ansässig sind, aber das Besteuerungsrecht für Einkünfte der Schweiz zugerechnet wird, Österreich diese Einkünfte von der Besteuerung ausnehmen muss.
Österreich hat jedoch das Recht diese Einkünfte bei der Ermittlung des Steuersatzes auf die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte zu berücksichtigen.
Sie sehen somit: meine Ausführungen stehen im Einklang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn der Finanzbeamte hiervon abweichend vorgeht, ist dies entweder rechtswidrig oder Sie hatten aus Sicht Ihrer Steuerbehörden keinen Status als Arbeitnehmer. Dies könnte der Fall sein, wenn eine Scheinselbstständigkeit unterstellt worden ist. Dann gilt Artikel 14 des Abkommens. Danach bekommt derjenige Staat das Besteuerungsrecht, wo sich die feste Betriebsstätte befindet, wovon aus die Tätigkeit erbracht worden ist.
Wenn Sie lediglich in Einrichtungen des Kunden tätig waren, gab es keine Betriebsstätte in der Schweiz. Somit erhält wiederum Österreich das Besteuerungsrecht. Gleichwohl muss die Republik Österreich die in der Schweiz entrichteten auf Ihre Steuerschuld anrechnen. Diese abweichende Sichtweise ist nicht grundsätzlich zwingend, da es darauf ankommt, ob bei Betrachtung der konkreten Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses Sie eher einem Arbeitnehmer oder einem Unternehmer vergleichbar sind. Hatten Sie die typischen Rechte eines Arbeitnehmers, kann man dagegen auch vorgehen.
Wenn Sie die Bewertung zurücknehmen oder korrigieren könnten, würde ich gerne die Stellungnahme des Finanzbeamten prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Einkommensteuererklärung
Nach Beantwortung der Zusatzfrage mit den angehängten Beispielen ist meine Fragestellung in der gewünschten Detailtiefe mit angemessenem Honorar zu meiner Zufriedenheit beantwortet.
Jahresabschluss
Es war alles gut.
Schenkungssteuer
Danke für die klare und verständliche Antwort. Mein Anliegen wurde geklärt.
Erbschaftssteuer
Ich bekam eine umfassende und kompetente Antwort auf meine Frage.
Abfindung
Sehr gute Auflistung der möglichen Steuerspar Möglichkeiten.
Einkommensteuererklärung
Alle Fragen verständlich und sehr ausführlich beantwortet.
Einkommensteuererklärung
Hervorragender Steuerberater ! Empfehlenswert !
Immobilienbesteuerung
Fachlich kompetent. Frage wurde verständlich und umfassend beantwortet.
Abfindung
Die Antwort war eine Erstellung des Betrages über einen Smartrechner im Internet .Hatte ich im Vorfeld auch schon benutzt .
Die Erklärung umfassten gesamt drei Sätze .
Wobei dabei eine falsche Schlussfolgerung gezogen wurde .
Insgesamt für mich nicht verwertbar .
Antwort des Experten: Guten Abend,
vielen Dank für Ihr Feedback. Ich hatte bislang keine Rückmeldung erhalten, dass Sie weitere Informationen benötigen. Benötigen Sie eine Herleitung aufgrund der entsprechenden Vorschriften. Oder was benötigen Sie genau? Die Erläuterungen umfassen mehrere Absätze. Daher verstehe ich die Bewertung nicht so recht. Stellen Sie sich Szenarioberechnungen vor?
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Einkommensteuererklärung
Die Beantwortung der Frage erfolgte kompetent und verständlich.
Steuererklärung
hilfreiche Antwort
Immobilienbesteuerung
Die Antwort hat mich zufriedengestellt. Die Beantwortung erfolgte Termingerecht. Hatte eh damit gerechnet, habe aber jetzt Gewissheit. Vielen Dank. Achim Wolff
Einkommensteuererklärung
ausführlich und kompetent
Einkommensteuererklärung
Sehr sorgfältig und aktuell recherchiert. Klare Empfehlung!
Steuererklärung
Sehr freundlich,
Erklärung für nicht Steuerexperten sehr verständlich,
gerne wieder.
Umsatzsteuer
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Meine Fragen haben sich, dank Ihrer Hilfe alle geklärt.
Einkommensteuererklärung
Schnelle und verständliche Beantwortung meiner Fragen.
Vielen Dank.
Kapitalvermögen
Klare und deutliche Antwort auf meine Fragen. Beratung auf hohem Niveau! Vielen Dank!
Einkommensteuererklärung
Auch meine zweite Fragestellung wurde von Herrn Balluff klar und kompetent beantwortet.
Vielen Dank.
Einkommensteuererklärung
Sehr schnelle und genaue Anworten
Steuererklärung
Alle Fragen wunderbar beantwortet, keine weiteren Fragen offen. Danke sehr!
Einkommensteuererklärung
Sehr geehrter Herr Balluf,
danke für die verständliche und umfangreiche Auskunft.
Viele Grüße
Einkommensteuererklärung
Konnte mit den Ausführungen gut arbeiten. Die Rückfrage wurde innerhalb kurzer Zeit umfassend beantwortet
Einkommensteuererklärung
Schnell, hilfsbereit und kompetent.
Einkommensteuererklärung
schnelle, ausführliche und verständliche Beantwortung der Fragen
Einkommensteuererklärung
Vollständig, schnell inklusive einer Rückfrage beantwortet
Einkommensteuererklärung
Guten und solide Antwort auf meine Frage.
Einkommensteuererklärung
Schnelle und gute Beratung!
Einkommensteuererklärung
Prima, alles geklärt. Ausführlich genug und verständlich. Ich empfehle Herrn Balluff gerne weiter.
Umsatzsteuer
Frage wurde sehr ausführlich beatwortet. Es war alles verständlich (dabei aber nicht oberflächlich) und eine kleine Nachfrage wurde auch sehr gründlich beantwortet. Die Paragraphen welche die Antwort stützen wurden mit angegeben. Alles in allem : Perfekt.
Vielen Dank für die Beratung
Abfindung
Dieser Kontakt hat sich für mich sehr gelohnt! Frage und Nachfrage wurden detailliert und verständlich beantwortet. Eine Exceltabelle macht das eigene durchrechnen verschiedener Varianten leicht möglich und als zusätzlicher Service gab es sogar noch ein paar Tipps für die weitere Umsetzung mit dem Arbeitgeber. Also 100 % für den Berater!
Vorsteuer
Sehr kompetente und konkrete Antwort auf meine Frage. Vielen Dank!
Einkommensteuererklärung
Sehr gut:
Herr Balluff hat rasch geantwortet. Zunächst hat er zwar einen Fragekomplex nicht - wie gewünscht - konkret sondern allgemein beantwortet. Aber dafür wurde meine diesbzgl. Nachfrage super schnell, konkret und ausführlich beantwortet.
Auch eine sich aus seiner Antwort ergebende Nachfrage wurde beantwortet.
Daher: Absolut empfehlenswert. Danke.
Schenkungssteuer
Frage weitgehend beantwortet. Danke
Umsatzsteuer
Herr Ballauf hat mich kompetent zu nach meiner Ansicht komplexen Fragen zur Umsatzsteuer bei Leistungen aus und Lieferungen ins Ausland beraten. Ich würde wieder anrufen!
Einkommensteuererklärung
Alles sehr verständlich
Umsatzsteuer
Kompetente Auskunft, vielen Dank!
Einkommensteuererklärung
Sehr hilfreich und genau so mache ich es!
Umsatzsteuer
Alle meine Fragen wurden ausführlich und fristgerecht beantwortet.
Umsatzsteuer
Wie beim letzten mal überaus kompetent. Sehr ausführliche Antworten, fachlich und für den Laien auch verständlich.
Zeitnahe Bearbeitung der Anfragen, sowie meiner Rückfrage.
Ich gebe 10 von 10 Punkten. Herr Balluff ist jeden Cent wert. Wenn Sie Hilfe benötigen, nicht weiter suchen sondern anfragen.
Umsatzsteuer
Schnell und wirklich sehr kompetent. Ausführliche Antworten, auch auf Rückfragen über die Kommentarfunktion.
Sehr empfehlenswert, wenn Sie schnell einen Rat benötigen.
5*****
Abfindung
Zügige, kompetente Beratung und über das Maß hinaus hilfsbereit.
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