Abmahnung prüfen & abwehren
Ratgeber: Abmahnung prüfen und abwehren
(Lesezeit ca. 4 min)
Eine Abmahnung kann unseren Weg schnell und unerwartet kreuzen. Und nun? Wie sollen wir reagieren? Auf die häufigsten Abmahnungen stoßen wir in den Bereichen Arbeitsrecht und Urheberrecht.
Das Wichtigste in Kürze
- Abmahnungen – egal in welcher Form - sollten auf keinen Fall ignoriert werden.
- Im Falle einer Abmahnung im Arbeitsrecht kann diese bei Nichtbeachtung eine Kündigung nach sich ziehen.
- Eine Abmahnung muss die unten genannten Bedingungen erfüllen, um tatsächlich gültig zu sein.
- Um eine Abmahnung abzuwenden, ist es stets ratsam, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen.
Inhaltsverzeichnis
- Abmahnung im Arbeitsrecht
1.1 Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Abmahnung
1.2 Vorstufen einer Abmahnung
1.3 Wer ist zur Abmahnung berechtigt?
1.4 Form einer Abmahnung
1.5 Wie reagiere ich bei einer Abmahnung? - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing)
- Weitere Themengebiete, in denen Abmahnungen vorkommen
- Häufiges Fehlverhalten bei Abmahnungen
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
1. Abmahnung im Arbeitsrecht
Kommt ein Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nach, droht die Gefahr einer Abmahnung. Im extremsten Fall kann eine unbeachtete Abmahnung eine Kündigung nach sich ziehen.
1.1 Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Abmahnung
Damit die Abmahnung wirksam wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Art des abgemahnten Verhaltens muss genau bezeichnet sein, ebenso wie Datum und Uhrzeit.
- Abgemahntes Verhalten muss gerügt werden (Hinweisfunktion)
- Kündigung im Falle der Wiederholung muss angedroht werden (Warnfunktion)
Fehlt einer dieser Punkte, liegt keine Abmahnung im rechtlichen Sinne vor. In diesem Fall handelt es sich lediglich um die Vorstufe einer Abmahnung, die es trotzdem zu beachten gilt.
1.2 Vorstufen einer Abmahnung
Als Vorstufen der Abmahnung gelten die folgenden Begriffe, durch die keine Kündigung droht:
- Verwarnung
- Belehrung
- Ermahnung
- Verweis
1.3 Wer ist zur Abmahnung berechtigt?
Als abmahnberechtigte Personen gelten in erster Linie diejenigen Personen, die auch die Berechtigung zur Kündigung besitzen. Sind andere, in der Rangordnung höher stehende Personen, durch den Arbeitgeber befugt, so sind auch sie abmahnberechtigt. Der Betriebsrat erhält bei einer Abmahnung in Deutschland kein Mitbestimmungsrecht, kann Ihre Abmahnung jedoch auf dessen Richtigkeit prüfen.
1.4 Form einer Abmahnung
Für die Abmahnung schreibt der Gesetzgeber keine bestimmte Form vor. Sie können sowohl mündlich, als auch schriftlich oder per E-Mail zugestellt werden. Aus Gründen eines möglichen Streitfalls ist jedoch die schriftliche Form empfehlenswert.
1.5 Wie reagiere ich bei einer Abmahnung?
- Belegen Sie, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.
- Wurde die Abmahnung in Ihre Personalakte aufgenommen, dann fordern Sie, dass eine von Ihnen erstellte Gegendarstellung hinzugenommen wird.
- Ziehen Sie im Falle einer unberechtigten Abmahnung den Betriebs- oder Personalrat hinzu.
- Gehen Sie gegen eine unberechtigte Abmahnung vor! Suchen Sie einen Fachanwalt und klagen Sie mit dessen Hilfe die Rücknahme sowie die Beseitigung der Abmahnung aus der Personalakte ein.
2. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing)
Wird eine Datei, z.B. eine Video- oder Musikdatei, von einer Filesharing-Plattform heruntergeladen und auf dem PC installiert, droht die Gefahr einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht. Die Abmahnung stellt in diesem Fall die Möglichkeit dar, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Urheberrechtlich geschützt
- Musik
- Filme, Serien
- E-Books, Hörbücher
- Computerspiele etc.
Inhalte der Abmahnung
Eine Abmahnung enthält in der Regel eine Beschreibung der Urheberrechtsverletzung inklusive Datum, Dateiname und -größe. Zudem wird der Nutzer/Abgemahnte aufgefordert, eine beigefügte Unterlassungsklärung zu unterzeichnen und eine Abmahnsumme („kulanter Schadensersatz“) sowie Anwaltskosten zu zahlen. Die soll laut Schreiben innerhalb einer festgesetzten Frist geschehen. Sollte sich der Abgemahnte weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Abmahnsumme zu leisten, wird ihm in der Regel mit dem Ergreifen weiterer rechtlicher Schritt gedroht.
Abmahnkanzleien
Einige Rechtsanwaltskanzleien sind bekannt dafür Abmahnungen zu versenden, so z.B.:
- Frommer Legal Abmahnung (ehemals Waldorf Frommer)
- Fareds Abmahnung
- rka Abmahnung
- Abmahnung Daniel Sebastian
- Abmahnung Rasch
- Kornmeier und Partner Abmahnung
- Sasse und Partner Abmahnung
- Urmann Abmahnung
- Abmahnung Schutt Waetke
- Abmahnung Baumgarten Brandt
- Abmahnung Sandhage
- Urmann + Collegen Abmahnung
- Nümann Lang Abmahnung
- Rainer Munderloh Abmahnung
- Schulenberg und Schenk Abmahnung
- IPPC Law Abmahnung
- Nimrod Abmahnung
3. Weitere Themengebiete, in denen Abmahnungen vorkommen
- Abmahnung wegen des Verstoßes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Abmahnung im Markenrecht
4. Häufiges Fehlverhalten bei Abmahnungen
Oft verhalten sich Abgemahnte aus Angst oder Fahrlässigkeit falsch und ignorieren die Abmahnung. Viele unterzeichnen die Unterlassungserklärung oder geben ihren Rechtsverstoß zu, ohne sich zuvor rechtliche Hilfe zu holen, was allerdings sehr ratsam wäre. Indem Sie den fachkundigen Rat eines Anwalts suchen, haben Sie auch die Möglichkeit, die Abmahnung auf sachliche Richtigkeit prüfen zu lassen.
Achtung: Unterzeichnen Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung bedeutet dies auch, dass Sie die Schuld eingestehen und die Abmahnsumme und Anwaltskosten anerkennen!
Abhilfe bietet hier eine modifizierte Unterlassungserklärung, bei der Sie lediglich zusichern, das rechtswidrige Verhalten künftig zu unterlassen, jedoch kein Schuldeingeständnis machen. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung erhalten Sie beispielsweise bei einem fachkompetenten yourXpert-Anwalt.
Richtiges Verhalten bei einer Abmahnung
- Ruhe bewahren! Oft ist die Sachlage nicht so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag.
- Abmahnung ernst nehmen und reagieren, andernfalls droht die Gefahr eines Gerichtsverfahrens.
- Einbeziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts.
5. Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchten diese prüfen lassen und abwehren? Holen Sie sich Unterstützung und wenden Sie sich mit Ihrer Abmahnung noch heute an einen unserer Rechtsanwälte. Unsere Anwälte überprüfen Ihre Abmahnung auf formale und inhaltliche Fehler und formulieren eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie. Sie können sich kostenlos und unverbindlich eine Ersteinschätzung von unseren Anwälten einholen!
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Häufige Fragen
Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?
Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
Wer kann meine Anfrage bzw. meine Dokumente lesen? (Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?)
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Wann erhalte ich die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.
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