Freiberufler und kleine gewerbliche Unternehmen können unter weiteren Voraussetzungen ein Disagio bei einem Darlehen sofort in voller Höhe abziehen.

Eine Verteilung über die Kreditlaufzeit ist gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG grundsätzlich nicht erforderlich.

Maßgeblich ist hier die Marktüblichkeit des Disagios. Dies kann bei einem Darlehensvertrag mit einer Bank unterstellt werden (BFH-Urteil v. 08.03.2016 - IX R 38/14). Eine Ausnahme würde nur einer besonderen Kreditunwürdigkeit des Darlehensnehmers oder besonderer persönlicher Beziehungen zu der Bank greifen. In einer solchen Konstellation ist die Marktüblichkeit zu prüfen.

Die Höhe des Disagios im Verhältnis zur Höhe und Laufzeit des Darlehens bestimmt dessen Marktüblichkeit. Ein Vergleich mit den aktuellen Verhältnissen auf dem Kreditmarkt und dem jeweiligen Finanzierungsobjekt ist vorzunehmen.

Sollte das Disagio nicht marktüblich sein und lautet die Darlehenslaufzeit mehr als fünf Jahre kann das Disagio nur über die Kreditlaufzeit verteilt geltend gemacht werden (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG).