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Rechtsanwalt Marcus Schröter

(1094 Bewertungen)
Individuelle und persönliche Beratung bildet für uns die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Unser Ziel ist eine Problemlösung, die nicht nur juristisch fundiert, sondern auch wirtschaftlich vernünftig und entsprechend umsetzbar ist.
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Beratungsschwerpunkte:
Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Baurecht, Existenzgründung, Forderungseinzug / Inkasso, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Schuldnerberatung Online, Vertragsrecht, Architektenrecht, WEG Recht
Durchgeführte Beratungen:
442 Telefongespräche
77 Chatgespräche
1181 X-Mails
2191 Fragen am schwarzen Brett
Ich biete:
Wir sind der Auffassung, dass nur eine Spezialisierung auf sich sinnvoll ergänzende Rechtsgebiete und das damit einhergehende umfassende Know-how unserem Anspruch nach höchster Qualität gerecht wird. Gerade bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen, die häufig aus Investitionen in Immobilien(fonds) oder dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen resultieren, sind neben den einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften fundierte Kenntnisse im Immobilien- und Gesellschaftsrecht für eine umfassende Beratung unerlässlich. Aufgrund langjähriger Banktätigkeit zeichnen wir uns durch ein vertieftes Verständnis für die Zusammenhänge bankrechtlicher Problemstellungen sowie die Kenntnis interner Abläufe und Strukturen von Kreditinstituten aus.
Abschlüsse und Qualifikationen:
Kurz-Vita Rechtsanwalt Schröter

Abgeschlossen Ausbildung zum Bankkaufmann
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Lausanne
Studium der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Wahlstation bei Anwaltskanzlei in Florida, Miami zum Thema Wirtschaftsrecht
Tätigkeit bei einer deutschen Großbank mit den Schwerpunkten problembehaftete Firmenkredite, Sicherheiten sowie Bankenaufsichtsrecht
Fachanwaltslehrgang Steuerrecht
Fernstudium an der Universität Remagen zum Master of Business Administration, MBA
Immobilienökonom VWA
Zertifizierter Zwangsverwalter
Informationen:
Zertifiziert   Geld-Zurück-Garantie  
Follower:
35
Rechtliche Angaben:
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Es werden nur Erfahrungen und Bewertungen von Personen gelistet, die eine Beratung durch einen Experten über yourXpert in Anspruch genommen haben.

Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?

Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.

Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.

Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.

Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).

Durchschnittliche Bewertung:
(1094 Bewertungen)

Beratungsschwerpunkte (Alle | Keine):






















1094 Kundenbewertungen:





Displaying 1001-1050 of 1094 results.
27.07.2015
Vertragsrecht

Super schnell und kompetent.
Wir werden Herrn Schröter auch in Zukunft wieder
bei rechtlichen Dingen beauftragen.

verifiziert

22.07.2015
Immobilienrecht

Alle Fragen wurden geklärt.

verifiziert

22.07.2015
Vertragsrecht

Sehr geehrter Herr Schröter,
vielen herzlichen Dank, für die schnelle, ausführliche Antwort auf meiner Frage, die mir jetzt konkret für die weitere Vorgehensweise, sehr weiter hilft.
Mit freundlichen Grüßen
R.S

verifiziert

21.07.2015
Vertragsrecht

Vielen Dank für die verbindliche, schnelle Umsetzung meines Anliegens und freundliche Antwort. Gerne nehme ich Ihr Fachwissen bei Bedarf wieder in Anspruch.

Beste Grüße

verifiziert

20.07.2015
Zivilrecht

Die Antwort erfolgte zeitnah, war sehr ausführlich, klar verständlich und war sehr hilfreich. Auch meine Rückfragen wurden schnell und detailliert beantwortet. Herzlichen Dank dafür.

verifiziert

17.07.2015
Vertragsrecht

Sehr schnelle und auf unser Unternehmen zugeschnittene Bearbeitung.

verifiziert

16.07.2015
Vertragsrecht

Vielen Dank für die Antwort, hat uns schon sehr geholfen.

Mit einem freundlichen Gruß vom Niederrhein

verifiziert

14.07.2015
Vertragsrecht

Sehr ausführliche Beantwortung.
Hat mein Gewissen äußerst gestärkt.

Bin sehr zufrieden mit der Leistung.

Antwortet auch am Wochenende :-)

verifiziert

13.07.2015
Gesellschaftsrecht

Extrem schnelle und kompetente Antwort! Danke!

verifiziert

12.07.2015
Immobilienrecht

Vertragsüberprüfen und Beantwortung der Fragen sehr gut. Bei Rückfragen jedoch nicht ganz zufriedenstellend: bloß das gleiche wie bereits beim Beantworten der ursprünglichen Fragen nochmals mit anderen Wörtern wiederholt und nicht auf die Rückfragen eingegangen (dabei habe ich alles bereits beim ersten mal verstanden und wollte bei zwei Sachen etwas detaillierte Auskunft). Aber insgesamt gut.

verifiziert

07.07.2015
Immobilienrecht

Ausführliche Auswertung des übersendeten Vertrages. Es wurde detailliert auf die einzelnen Paragraphen und meine Fragen eingegangen.
Am Schluß gab es noch eine hilfreiche Zusammenfassung mit den nächsten Schritten.

verifiziert

07.07.2015
Vertragsrecht

Sehr schnelle und ausführliche Beantwortung.
Nur zu empfehlen!
Gerne wieder!

verifiziert

05.07.2015
Vertragsrecht

Ich bin sehr zufrieden mit der schnellen und guten Information von Herrn Schröter.
Mfg. Hans Weißfloch

verifiziert

01.07.2015
Vertragsrecht

Gute eigentlich verständliche Antwort, jedoch bin ich auf Grund der Antwort mehr verunsichert, als zufrieden. Das liegt natürlich auch an den Gesetzen und deren mögliche Auslegung, falls ich meine Forderungen einklagen werde. Mein Problem ist, dass ein anderer RA, dessen Zweitmeinung ich hier auf Xpert eingeholt habe, einer völlig anderen Rechtsauffassung ist und den Lösungsansatz von Herrn RA Schröter für juristisch nicht durchführbar hält. Aber so ist wohl das Leben: 2 Anwälte - 2 Meinungen. Und das Problem habe ich weiter, bis ich mich für einen der beiden verschiedenen Wege entscheide.

verifiziert

30.06.2015
Bankrecht

Super Beratung mit wertvollen Hinweisen, vielen Dank!!

verifiziert

28.06.2015
Zivilrecht

sehr ausführliche Antwort mit konkreten Formulierungsvorschlägen; alle Informationen haben mir sehr weitergeholfen!

verifiziert

25.06.2015
Immobilienrecht

Neben einigen hilfreichen Erläuterungen zu Inhalt gab es im Wesentlichen folgende Tipps/Empfehlungen:

1. Der Verkäufer handelt hier als Vertreter ohne Vertretungsmacht. D.h. der Vertrag kommt erst zustande, wenn die katholische Kirche den Vertrag durch eine notarielle Erklärung nachgenehmigt.
Aus meiner Sicht sollten Sie sich ein Rücktrittsrecht einräumen
lassen, wenn die katholische Kirche nicht innerhalb einer bestimmten Frist den Vertrag nachgenehmigt.

Feedback hierzu: Guter Hinweis, die Kirche hatte jedoch schon vorab geprüft. Das konnte der Xperte aber nicht wissen.

2. Im weiteren sollte die Zahlungspflicht für die Maklergebühr im Falle eines vertraglichen Rücktritts entfallen.

Feedback hierzu: Da der Vertrag erst mit der „Nachgenehmigung“ zustande gekommen wäre, wäre die Zahlungspflicht gar nicht entstanden.

3. Es sollte geregelt werden, dass das Erbbaurecht vererbbar ist ..

Feedback hierzu: Das Erbbaurecht vererbbar ist, ist das Grundwesen diese Rechts. Das kann man noch nicht mal vertraglich ausschließen. Der Hinweis, dass das geregelt werden sollte, hat in unserem Feedbackgespräch bei dem Notar einen Lachanfall ausgelöst. Sorry!

verifiziert

Antwort des Experten: Vielen Dank für die Rückmeldung.

Es freut mich, dass die Beteiligten Ihren Spass hatten.

zu 2. Der Vertrag kommt in der Tat mit der Nachgenehmigung zustande. Dann wird auch die Maklergebühr fällig.

Auch nach Zustandekommen des Vertrages kann sich aber ein Rücktrittsrecht für Sie ergeben. Für diesen Fall hatte ich angeregt, dass die Maklergebühr nicht zu zahlen.

D.h. wenn Sie nunmehr ein berechtigtes Rücktrittsrecht ausüben, bleibt die Maklergebühr bestehen.

zu 3. Der Verkäufer hat sich zahlreiche Regelungen vorbehalten, wann das Erbbauchrecht zurückfällt. Zudem ist geregelt, dass Sie diese Verpflichtungen aus diesem Vertrag an den Rechtsnachfolger weitergeben. Dies ist im Rahmen einer gesetzlichen Erbfolge nicht zu gewährleisten, sondern ist durch ein Testament mit Auflage zu regeln. Insoweit wäre aus meiner Sicht schion hilfreich gewesen, klarzustellen, dass Sie das Erbbaurecht im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrag beliebig vererben können. Da dies seitens des Notars kein Problem ist, können Sie sich auf diese Aussage berufen, sollte der Verkäufer es anders.

Aus der Erfahrung ist diese Vorgehensweise der Parteien nicht unüblich. Der Berater, der sich gegen die Argumente nicht äußern kann, wird ins lächerliche gezogen, so dass Sie als Vertragsparteien dann die Änderungswünsche fallen lassen.

Dies ist sicherlich nicht problematisch, wenn alles glatt läuft. Gerade aber bei der Maklergebühr wäre das Ebtfallen dieser Kosten bei einem berechtigten Rücktritt wünschenswert gewesen.

Viele Grüße und alles Gute

23.06.2015
Schuldnerberatung Online

gerne wieder

verifiziert

21.06.2015
Gesellschaftsrecht

Für die sehr schnelle, ausführliche und kompetente Auskunft möchte ich mich sehr herzlich bedanken.

Bei entsprechender Gelegenheit nehme ich Ihre Experten-Beratung gerne wieder in Anspruch. L.G.

verifiziert

15.06.2015
Immobilienrecht

Sehr gute, vor allem tiefgründige Antwort hinsichtlich der wesentlichen Merkmale. Anschließend kam noch ein Fazit, sehr löblich und sehr zu empfehlen!

verifiziert

11.06.2015
Immobilienrecht

Vielen Dank für die kompetente Antwort und den Lösungsansatz. Das ist letztendlich, was bei einem Rechtsrat auch zählt. Eigentlich genau umgekehrt, wie der Slogan von yourXpert: Gut geraten, statt nur beraten. Danke. Ich werde bei einem Erfolg in meiner Angelegenheit Sie in Kenntnis setzen und bei einer nächsten Angelegenheit beauftragen und ein gutes Preisangebot abgeben :)

verifiziert

10.06.2015
Vertragsrecht

Super schnelle und ausführliche Arbeit. Vielen Dank :)

verifiziert

30.05.2015
Immobilienrecht

Persönlich und kompetent. Alles bestens. Vielen Dank.

verifiziert

23.05.2015
Immobilienrecht

Sehr gute Hinweise mit konkretem Formulierungsvorschlag.

Gerne wieder.

verifiziert

20.05.2015
Wirtschaftsrecht

Ich bin mit der Bewertung voll und ganz zufrieden und danke für die zügige Beantwortung meiner Frage

verifiziert

20.05.2015
Immobilienrecht

Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage. Ausführliche und verständliche Erläuterung unklarer Vertragspunkte. Auf Rückfrage wurde in kürzesten Zeitraum ausführlich und freundlich Antwort gegeben.
Ich war sehr zufrieden und kann diesen Experten nur weiterempfehlen.

Vielen Dank!

verifiziert

19.05.2015
Immobilienrecht

Herr Schröter hat die Fragen sehr ausführlich erklärt.
Sehr schnell geantwortet und auf eine Nachfrage umgehend geantwortet.
Gerne wieder.

verifiziert

15.05.2015
Zivilrecht

Super Experte. Sehr hilfsbereit bei hoher Qualität der Arbeit.
Jederzeit zu empfehlen.
Wir sind sehr zufrieden.
Vielen Dank

verifiziert

06.05.2015
Vertragsrecht

alles bestens, kompetent und schnell

verifiziert

04.05.2015
Immobilienrecht

Passt! Sehr schnelle, ausführliche und verständliche Prüfung meines Vertrages.

verifiziert

04.05.2015
Immobilienrecht

Wir waren mit der Vertragsprüfung und der Beantwortung von Rückfragen sehr zufrieden. Herr Schröter hat keine Fragen unbeantwortet gelassen und immer zeitnah Rückmeldung gegeben. Den nächsten Vertrag lassen wir auch gerne von ihm prüfen.

verifiziert

16.04.2015
Vertragsrecht

Naja, das was ich als Antwort bekommen habe, hätte ich mir auch in Google raussuchen können. Leider wurde der Chat einfach abgebrochen obwohl ich nocht nichtmals fertig war.

verifiziert

Antwort des Experten: Die Frage des Fragestellers wurde beantwortet. Das der Fragesteller entsprechende Vorkenntnis hatte, hat er nicht erwähnt. Der Chat wurde durch den Fragesteller beendet.

Die Bewertung ist daher überzogen, da die Frage beantwortet wurde.

10.04.2015
Vertragsrecht

Die Rückfrage hätte etwas zeitnaher beantwortet werden können.

verifiziert

04.04.2015
Immobilienrecht

Die Beantwortung unserer Frage efolgte schnell, ausführlich und vollständig, so wir wie es erwartet hatten. Wir können yourXpert und Herrn Rechtsanwalt Marcus Schröter, auf jeden Fall weiter emfehlen! Vielen Dank!

verifiziert

01.04.2015
Vertragsrecht

Sehr schnelle, kompetente und vor allem unkomplizierte Beratung.
Auch der Umgang mit Rückfragen ist hervorragend!

Wir werden die Beratungsleistung bei Bedarf sehr gerne wieder in Anspruch nehmen!

verifiziert

20.03.2015
Mietrecht

Schnelle und umfassende Überprüfung des Mietvertrages mit wichtiger Ergänzung hinsichtlich der Nutzung des Internets. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

verifiziert

16.03.2015
Immobilienrecht

Schnelle und ausreichend ausführliche Vertragsbewertung. Alle Rückfragen wurden zufriedenstellend beantwortet.

Vielen Dank

verifiziert

14.03.2015
Vertragsrecht

Herr Schröter hat die AGB sowie Nutzungsbestimmungen für unser Online-Vermittlungsportal erstellt.

Pro:
- gutes Preis/Leistungsverhältnis
- umgehende Bearbeitung
- eingehen auf alle Fragen
- Flexibilität
- Umfang der Ausarbeitungen

Contra:
Vor dem Erstellen der Ausarbeitungen kamen keine Verständnisfragen/Rückfragen zu den von mir gemachten Angaben des Geschäftsmodells, es fehlte der Austausch bzw. proaktives Einbringen von Herrn Schröter war nicht vorhanden, eher Reaktion statt Aktion

verifiziert

13.03.2015
Zivilrecht

Sehr schnelle und detaillierte Antwort. Fühle mich gut und umfassend beraten und gehe gestärkter und sicherer in die "nächste Runde". Danke!

verifiziert

26.02.2015
Gesellschaftsrecht

Hat alles wunderbar funktioniert. Gerne nehme ich Sie bei Bedarf wieder in Anspruch und bedanke mich für Ihre Arbeit.

verifiziert

22.02.2015
Mietrecht

Ich bin sehr zufrieden. Sehr schnelle Antworten, auch auf Nachfragen am Wochenende! Vielen Dank!

verifiziert

21.02.2015
Baurecht

Gut und verständlich geschriebene Erklärung zum Immobilienkaufvertrag. Gut zu empfehlen

verifiziert

21.02.2015
Vertragsrecht

Vielen Dank! Ausführliche Antwort, die uns sehr weitergeholfen hat.

verifiziert

02.02.2015
Immobilienrecht

hat mir sehr geholfen, war kompetent und ausführlich, unbedingt zu empfehlen

verifiziert

26.01.2015
WEG Recht

vielen Dank für Ihre sehr schnelle und kompetente Antwort!

verifiziert

23.01.2015
Gesellschaftsrecht

Die Antwort ist schnell und hilft mir sehr viel. Vielen vielen dank!

verifiziert

15.01.2015
Zivilrecht

Herr Schröter hat meine Frage und auch die Nachfragen dazu umfassend beantwortet und damit mein Problem geklärt.

verifiziert

04.01.2015
Zivilrecht

Netter angenehmer Kontakt. Steht wie immer
mit Rat und Tat zur Seite

verifiziert

04.01.2015
Wirtschaftsrecht

YourXpert funktioniert sehr gut. So habe ich Herr Schröter kennengelernt und er hat mir gut helfen können. Bei mir ging es um AGB's, Widerrufsrecht und Impressum für Online Shop und Ebay. Alles in Ordnung Danke

verifiziert

02.01.2015
Zivilrecht

Sehr netter Kontakt, hat mir meine ersten Ängste
genommen. Alles gut gerne wieder.

verifiziert

Displaying 1-100 of 3225 results.
BetreffKategorie
Kündigung Dienstvertrag Geschäftsführer gGmbH + AmtsniederlegungGesellschaftsrecht
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