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Wirecard Insolvenz - Ansprüche prüfen, durchsetzen lassen

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Wirecard - Ansprüche der Aktionäre und Anleiheinhaber auf Schadensersatz

Die Insolvenz der Wirecard AG kam für Aktionäre und Gläubiger sicherlich überraschend, auch wenn schon seit mehr als einem Jahr Teile der Bilanz und Guthaben in asiatischen Ländern durch verschiedene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft wurden, mit dem bekannten Ausgang.

Nachdem erst die KPMG den Prüfungsauftrag nicht vollendet hat, hat schließlich Ernst & Young kein Testat erteilt, sodass der Jahresabschluss für das Jahr 2019 der Wirecard AG nicht veröffentlicht wurde.

Hieraus folgte ein massiver Kurssturz mit einem nahezu Totalverlust, der sich nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortsetzte. Am 29.06.2020 hat das Insolvenzgericht München unter dem Az: 1542 IN 1308/20 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

Den Aktionären und Gläubigern stehen Ansprüche gegen eine Vielzahl von möglichen Anspruchsgegnern zu. Das heißt, etwaige Ansprüche sind nicht nur gegen die Wirecard AG und dessen Vorstand zu richten, sondern gegen weitere Anspruchsgegner.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Ansprüche gegen die Wirecard AG
  2. Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young
  3. Ansprüche gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
  4. Ansprüche gegen die Bankberater und Investmentberater
  5. Fazit: Online kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung einholen! 

Ansprüche gegen die Wirecard AG

Auch wenn ein strafbares Verhalten des Vorstandes und weiterer Akteuren nicht ausgeschlossen werden kann, sollte nicht vorschnell gehandelt werden. Aktuell droht kein Verlust etwaiger Ansprüche.

Aktionäre der Wirecard AG sind an dem Unternehmen beteiligt und daher kein anspruchsberechtigter Gläubiger im Insolvenzverfahren. Vielmehr sind Aktionäre Gesellschafter.

Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen die Wirecard AG wird aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens im Klagewege nicht zum Erfolg führen. Insoweit ist auch ein Vorgehen gegen die Wirecard AG im Rahmen eines sogenannten KapMuG Verfahren (Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) nicht unbedingt zielführend. Gerichtliche Verfahren werden nach § 240 ZPO regelmäßig bei eröffneter Insolvenz unterbrochen. Der Insolvenzschuldnerin fehlen auch schlicht die Mittel, um einen möglichen Anspruch zu bedienen.

Anleiheinhaber sollten hingegen Ihre Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Bei der Forderungsanmeldung unterstützen wir Sie gerne bzw. erstellen für Sie die Forderungsanmeldung.

Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young muss sich den Vorwurf gefallen lassen, warum diese die fehlerhaften Jahresabschlüsse in der Vergangenheit mit wohl gefälschten Saldenbestätigungen bis zum Abschluss 2018 testiert hat und erst bei der jetzigen Prüfung zum Jahresabschluss 2019 die fehlenden Kontoguthaben bemerkt hat. Wichtig ist hierbei, dass hinter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Versicherung steht, die im Haftungsfalle in Anspruch genommen werden kann. Aus der Erfahrung der Vergangenheit wird der Insolvenzverwalter sich mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Versicherung auf eine Vergleichszahlung einigen, die der Insolvenzmasse zugutekommt. Voraussetzung ist aber, dass Ernst & Young ein fehlerhaftes Verhalten vorzuwerfen ist.

Ein solcher möglicher Vergleich wird aber nur den Anleihegläubigern zugutekommen, nicht aber den Aktionären.

Ansprüche gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

Amtshaftungsansprüche gegen die BaFin unterliegen sehr hohen Hürden, sodass bislang keine Ansprüche gegen die BaFin durchgesetzt werden konnten.

Auch wenn die BaFin am 18.02.2019 eine Allgemeinverfügung erlassen hat (WA 25 – Wp – 5700 – 20119 / 0002), die Netto-Leerverkaufspositionen der Aktien Wirecard AG bis zum 18.04.2019 untersagt hat, folgt hieraus noch kein Anspruch. Die Verfügung erfolgt aufgrund des Kurseinbruches in Folge von Leerverkäufen (es wurden Aktien verkauft, die der Verkäufer nicht im Depot hatte).

Da aber zu diesem Zeitpunkt schon Buchführungs- und Umsatzmanipulationen im Raum standen, hätte die BaFin verstärkt prüfen müssen. Ob dies für einen Amtshaftungsanspruch ausreichend ist, wird zu prüfen sein.

Ansprüche gegen die Bankberater und Investmentberater

Soweit Ihnen die Wirecard Aktie oder ein anderes Finanzprodukt von einem Bank- oder Finanzberater empfohlen wurde, besteht auch hier ein potenzieller Anspruch wegen fehlerhafter Beratung. Voraussetzung ist, dass die erfolgte Beratung durch ein Beratungsprotokoll oder eine Nachricht des Beraters nachweisbar ist.

Fazit: Online kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung einholen!

Sie sind Wirecard Anleger (Aktionär oder Anleiheinhaber) und möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können bzw. möchten diese von einem Anwalt durchsetzen lassen? Kontaktieren Sie jetzt online unsere erfahrenen Rechtsanwält*innen auf yourXpert für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

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