Passwort vergessen?
ODER Login mit Google
  • Meine Beratungen
  • Kostenlos registrieren
  • Hilfe & Service
Angebot einholen

Anwalt für Insolvenzrecht online fragen

Bei einem bevorstehenden Insolvenzverfahren stellen sich Schuldner*innen häufig viele Fragen und sind sich unsicher, was das Insolvenzverfahren für ihren eigenen Alltag bedeuten wird. Auch Gläubiger*innen wissen oftmals nicht, wann und wie ihre Forderungen beglichen werden. Von einer Insolvenz Betroffene sind dann häufig mit dem Ausmaß der verschiedenen Regelungen und Gesetze maßlos überfordert. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht verfügt über die entsprechenden Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen, um Ihnen in Ihrer individuellen Situation bestmöglich  zu helfen.

Weil Fragen zum Thema Insolvenzrecht für Gläubiger*innen schnell geklärt werden müssen und der Gang zum Anwalt für Schuldner*innen (finanziell) nicht immer einfach ist, stellt die Online-Befragung eines*einer Anwält*in per E-Mail eine gute Alternative zum Beratungstermin in der Anwaltskanzlei nach vorheriger Terminabsprache dar. Über yourXpert können Sie rechtliche Hilfe vom*von der Rechtsanwält*in per Telefon, Chat oder E-Mail erhalten.

Weitere allgemeine Informationen zum Insolvenzrecht finden Sie auch in unserem Insolvenzrecht-Online-Ratgeber.

Insolvenzrecht: Unsere Rechtsanwälte sind jetzt für Sie da!
Unentschlossen?
Unverbindliches Angebot einholen
  1. Fall schildern
  2. Unverbindliches Angebot erhalten
  3. Experten beauftragen
Unentschlossen?
Unverbindliches Angebot einholen
  1. Fall schildern
  2. Unverbindliches Angebot erhalten
  3. Experten beauftragen
Filtern






Bewertung ab:


Mind. 0 Bewertungen:
Experten 1-19 von 19
  • Bewertung
  •  
  • Preis (X-Mail)
  •  
  • Preis (Tel.)
  •  
  • Preis (Chat)
zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwältin Silvana Grass online
Frage ab 49 € Tel. 1,99 € / Min Chat 1,99 € / Min Recht-Shop
Schnelle,verständliche und kompetente Hilfe erhalten Sie von erfahrener Rechtsanwältin. Bei mir steht der Kunde und seine Probleme im Mittelpunkt ! Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwalt Marko Liebich online
Frage ab 99 € Chat 1,99 € / Min Recht-Shop
Als Rechtsanwalt bin ich für Sie auf folgenden Rechtsgebieten tätig: Allgemeines Zivilrecht, Coaching-Vertrag, Mietrecht, Kaufrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Werkvertragsrecht Mehr...

zertifiziert
Rechtsanwalt Bernhard Schulte Termin?
Frage ab 250 € Tel. 3,50 € / Min Chat 5 € / Min Recht-Shop
Schnelle & einfache Hilfe vom Anwalt & Datenschutzbeauftragten (TÜV)! Nutzen Sie die Telefonhotline o. den Chat & erhalten direkt eine Beratung für Ihr Problem! Viele Rechtsfragen zB Coaching, DSGVO, Inkasso, Miet-, Kauf-, Urheber-, Vertragsrecht etc Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwalt Marcus Schröter Termin?
Frage ab 49 € Tel. 2,19 € / Min Chat 2,19 € / Min Recht-Shop
Individuelle und persönliche Beratung bildet für uns die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Unser Ziel ist eine Problemlösung, die nicht nur juristisch fundiert, sondern auch wirtschaftlich vernünftig und entsprechend umsetzbar ist. Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M. Termin?
Tel. 1,99 € / Min Chat 2,49 € / Min Recht-Shop
Kompetente, schnelle und verständliche Rechtsberatung. Mehr...

zertifiziert
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub Termin?
Frage ab 72 € Chat 2,49 € / Min Recht-Shop
Herr Rechtsanwalt Dr. Traub ist spezialisiert auf die Beratung von komlexen und/oder umfangreiche rechtliche Fragestellungen durch Unternehmer und Privatpersonen. Mehr...

zertifiziert
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns Termin?
Frage ab 49 € Tel. 1,99 € / Min Recht-Shop
Rechtsfragen und insbesondere Insolvenzverfahren sollten niemanden das Fürchten lehren. Egal ob Schuldner, Gläubiger oder Verbraucher oder Unternehmer, jeder verdient ein faires Verfahren. Ich helfe Ihnen dabei. Professionelle Beratung garantiert Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwalt Jürgen Vasel Termin?
Frage ab 50 € Tel. 1,99 € / Min Chat 1,99 € / Min Recht-Shop
Als Rechtsanwalt mit über 20-jähriger Berufserfahrung berate und vertrete ich Sie gern außergerichtlich und gerichtlich. Ich arbeite transparent, sorgfältig, präzise und den Interessen meiner Mandanten verpflichtet. Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwalt Stephan Bartels Termin?
Frage ab 49 € Tel. 2 € / Min Chat 2 € / Min Recht-Shop
Ich berate Sie gern zu folgenden Themen: Schuldnerberatung, Privatinsolvenz, Trennung & Scheidung, Erben & Vererben, Markenanmeldung (D & EU), Urheberrecht, Abmahnung wegen File-Sharing, Arbeitsrecht und Mietrecht. Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwältin Silke Meeners Termin?
Chat 1,99 € / Min
Rechtsanwältin mit 14-jähriger Berufserfahrung, Fachanwältin für Insolvenzrecht, professionelle Online-Rechtsberatung ohne lange Wartezeit zum Festpreis im: Arbeitsrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Vertragsrecht Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla Termin?
Tel. 2,29 € / Min Chat 1,99 € / Min Recht-Shop
Die Kanzlei Newerla beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Internet- und Computerrecht, dem Abmahnungsrecht , dem Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht. Mehr...

zertifiziert
Rechtsanwalt Christian Lenz Termin?
Frage ab 49 € Chat 2 € / Min Recht-Shop
Kompetente, persönliche und vertrauensvolle Rechtsberatung - Recht verständlich erklärt Mehr...

zertifiziert
Rechtsanwalt Björn Alexander Koll Termin?
Frage ab 49 € Tel. 1,99 € / Min Chat 1,99 € / Min Recht-Shop
K/7 Kanzlei für Arbeitsrecht ist eine überörtliche Rechtsanwaltskanzlei. Unsere Kanzlei ist im Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert. Wir betreuen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber außergerichtlich als auch im Rahmen gerichtlicher Verfahren. Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwalt Dr. Oliver Fröhlich Termin?
Frage ab 89 € Tel. 2,99 € / Min Chat 2,69 € / Min Recht-Shop
- Bundesweite Rechtsberatung und -vertretung. - Schulungen Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwalt Darius Dubiel Termin?
Tel. 10 € / Min Chat 8 € / Min
Rechtsberatung für Unternehmen und Exitenzgründer im Wirtschaftsrecht, Krisen- und Insolvenzberatung, Vertragsrecht, Vertriebsrecht, IT- und Datenschutzrecht. Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Rechtsanwalt, FAInsR, BetrW(IWW) Raik Nordhausen Termin?
Frage ab 49 € Tel. 2,99 € / Min Chat 1,99 € / Min Recht-Shop
Insolvenzrecht, Insolvenzberatung, Schuldenbereinigung, Verbraucherinsolvenz, Unternehmensinsolvenz, Insolvenzanfechtung, Forderungsanmeldungen, Forderungseinzug (Inkasso), Geschäftsführerhaftung, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht Mehr...

zertifiziert Geld-Zurück-Garantie
Kein Foto Frage
Frage ab 55 € Recht-Shop
Kompetente Beratung in den Gebieten Insolvenzrecht, Schuldnerberatung, Erbrecht, Sozial- und Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht Mehr...

zertifiziert
Rechtsanwalt Daniel Meintz Frage
Frage ab 150 €
Beratung im Insolvenzrecht. Spezialist im Bereich Eigenverwaltung und Insolvenzplan Mehr...

zertifiziert
Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler Termin?
Frage ab 49 € Tel. 1,99 € / Min Chat 1,99 € / Min Recht-Shop
Ich biete Ihnen umfassende Beratung und Auskunft für Ihre Rechtsfragen Mehr...

4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 3322 Bewertungen
* Alle Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Gebühr aus dem deutschen Festnetz. Preise bezüglich Mobilfunk können abweichen. Bitte beachten Sie, dass Anrufe nur aus dem deutschen Netz möglich sind.

Insolvenzrecht Online Beratung

Das Insolvenzrecht regelt materiell- und verfahrensrechtlich, welche Rechte Gläubiger*innen haben, wenn Schuldner*innen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Dem*der Schuldner*in droht die Zahlungsunfähigkeit, er*sie ist bereits akut zahlungsunfähig oder er*sie ist überschuldet. Von einer Insolvenz Betroffene wissen häufig nicht, welche Rechte sie haben. Zudem sind sie häufig unsicher was ihnen von der Insolvenzmasse zusteht und welcher Teil ihres Vermögens zwangsversteigert oder gepfändet wird.

Lesen Sie jetzt unseren Insolvenzrecht-Ratgeber und informieren Sie sich über die wichtigen Themen im Insolvenzrecht:

Online Ratgeber Insolvenzrecht

Laut Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2018 109.584 Insolvenzen in Deutschland verzeichnet. Es fängt mit einer Kündigung oder einigen misslungenen Aufträgen an, Rechnungen sammeln sich und irgendwann hat der Schuldenberg ein solches Ausmaß angenommen, dass man keine Forderungen mehr begleichen kann und scheinbar ausweglos überschuldet ist. Viele verzweifeln an einem solchen „Bankrott“. Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Themen rund um das Insolvenzrecht.

(Lesezeit: 8 Minuten) 

Inhalt

  1. Was ist Insolvenzrecht?
  2. Vorteile der Online-Beratung im Insolvenzrecht
  3. Arten der Insolvenz
    3.1 Verbraucherinsolvenz
    3.2 Unternehmerinsolvenz
  4. Ablauf
    4.1 Insolvenz beantragen
    4.2 Insolvenzenverwalter*in suchen
    4.3 Verfahren
    4.4 Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz
  5. Insolvenzbeschlag
    5.1 Zwangsvollstreckung
    5.2 Pfändung
  6. Gläubiger
  7. Fazit

1. Was ist Insolvenzrecht?

Das Insolvenzrecht regelt materiell- und verfahrensrechtlich, welche Rechte Gläubiger*innen haben, wenn  Schuldner*innen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Dem*der Schuldner*in droht die Zahlungsunfähigkeit, er*sie ist bereits akut zahlungsunfähig oder er*sie ist überschuldet. Überschuldet ist, wer von Einkommen und Vermögen Lebenshaltungskosten und Rechnungen nicht mehr begleichen kann. Das Insolvenzverfahren dient dazu, den*die Schuldner*in wieder zahlungsfähig zu machen und die Gläubiger*innen so weit es geht gerecht auszugleichen. Regelungen hierzu finden sich in der Insolvenzordnung (InsO). Darin ist vor allem festgelegt, wie die Abwicklung des verbleibenden Vermögens abläuft, sprich wem welcher Teil zusteht. Dazu wird die Insolvenzmasse zusammengetragen, unter anderem durch Verwertung, und nach Abzug der Insolvenzkosten an die Gläubiger*innen verteilt.

2. Vorteile der Online-Beratung im Insolvenzrecht

Von einer Insolvenz Betroffene sehen sich häufig in einer ausweglosen Situation und sind von der Flut an Regelungen überfordert. Wie kommt man aus dem Schuldensumpf wieder raus? Was können die Gläubiger alles unternehmen? Wie läuft das Insolvenzverfahren genau ab? Und was muss aufgegeben werden? Häufig  sind sich Gläubiger  unsicher, welche Rechte sie haben und wie viel ihnen von der Insolvenzmasse zusteht. Zudem gestaltet sich das Ausfüllen des gerichtlichen Insolvenzantrages teilweise schwierig und umfangreich.

3. Arten der Insolvenz

Es ist zu unterscheiden zwischen der Verbraucherinsolvenz und der Unternehmerinsolvenz. Den Bärenanteil der gemeldeten Insolvenzen machen Privatinsolvenzen aus: 88.995 Verbraucher*innen meldeten 2018 Insolvenz an.

3.1 Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz, oder auch Privatinsolvenz, ist die Zahlungsunfähigkeit natürlicher Personen. Die Besonderheit im Gegensatz zur Unternehmerinsolvenz besteht darin, dass die Person eine Chance auf Restschuldbefreiung hat und ihr damit ein Ausweg aus dem Schuldensumpf geboten wird. Das Verfahren ist vereinfacht. Dieses Recht steht dem*der Schuldner*in allerdings nur zu, wenn er sich eine gewisse Zeit „wohl verhalten“ hat und einen Teil des Vermögens und des Einkommens den Gläubigern*innen überlassen hat. Der Anteil richtet sich nach der Pfändungstabelle.

Bei der Privatinsolvenz sind einige Voraussetzungen zu beachten:

  1.  Zuvor muss der Versuch, sich mit den Gläubigern*innen außergerichtlich zu einigen, gescheitert sein  (außergerichtliche Schuldenbereinigung).
  2. Es gibt keine Grenze, die der Schuldenberg überschreiten muss. Es dürfen jedenfalls keine Vermögenswerte vorhanden sein, die eine Bezahlung der Schulden erlauben würden. Die Raten zur Abbezahlung der Schulden müssen über dem Einkommen liegen.
  3. Zu dem Zeitpunkt darf keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden.
  4. Ehemalige Selbstständige können gem. § 304 Abs. 1 InsO die Privatinsolvenz durchlaufen, wenn nicht mehr als 19 Gläubiger*innen vorhanden sind und keine Forderungen aus alten Arbeitsverhältnissen bestehen.

3.2 Unternehmerinsolvenz

Die Unternehmerinsolvenz bzw. Regelinsolvenz betrifft die Insolvenz von juristischen Personen wie Unternehmen (GmbHs, AGs etc.), Selbstständigen und Freiberuflern. Ebenso sind von dem Verfahren ehemalige Selbstständige umfasst, die mehr als 20 Gläubiger*innwn oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben. Bei dem Verfahren sollen insbesondere die Selbstständigkeit erhalten und das Unternehmen saniert werden. So besteht etwa für Unternehmen die Möglichkeit des Eigenverwaltungsverfahrens mit dem Zweck der Sanierung. Das Verfahren kann allerdings auch auf eine Liquidierung hinauslaufen.

Eine weitere bei der Unternehmerinsolvenz zu beachtende Besonderheit ist die mögliche Haftung der Geschäftsführer*innen. Der/die Geschäftsführer*in trägt große Verantwortung dafür, dass ab Kenntnis des Insolvenzgrundes Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern und spätestens nach drei Wochen gestellt wird (§ 15 a InsO). Bei Verstößen wird unter Umständen mit dem Privatvermögen gehaftet, da Alt- und Neugläubigern*innen ein Schaden entsteht. Es muss sich um die Sanierung des Unternehmens bemüht werden (§ 43 I GmbHG). Zudem kann sich eine Ersatzpflicht aus § 64 GmbHG ergeben, wenn nach Zahlungsunfähigkeit weitere Zahlungen geleistet werden. Da die Haftung der Geschäftsführung vertrackt ist und ziemlich hoch ausfallen kann, lohnt es sich besonders in dem Bereich, Beratung durch einen erfahrenen Anwalt anzufordern.  

4. Ablauf

4.1 Insolvenz beantragen

Die Anmeldung der Insolvenz leitet Eröffnungsverfahren ein, § 13 InsO. Beim zuständigen Amtsgericht werden jegliche Vermögensposten wie Forderungen, Immobilien und Einkommen detailliert offen gelegt. Zudem wird überprüft, ob die Kosten für ein Verfahren überhaupt aufgebracht werden können.

Im Falle einer Privatinsolvenz muss zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung gegeben sein. Nur bei Bescheinigung des gescheiterten Einigungsversuchs darf der*die  Verbraucher*in Insolvenz beantragen. Die Einigung kann etwa in der Vereinbarung einer Ratenzahlung liegen.

4.2 Insolvenzverwalter*in suchen

Dem*der Schuldner*in wird vom zuständigen Insolvenzgericht ein*e Insolvenzverwalter*in zugeteilt, § 27 InsO. Eine*n Insolvenzverwalter*in muss man sich nicht suchen.  Häufig handelt es sich dabei um Rechtsanwälte*innen, Steuerberater*innen oder Weirtschaftsprüfer*innen mit umfassenden Kenntnissen im wirtschaftlichen und juristischen Bereich und einer gewissen Neutralität.

4.3 Verfahren

Das Verfahren dauert drei bis sechs Jahre für natürliche Personen. Bei Unternehmen endet es nach Sanierung oder Liquidierung mit einem Beschluss des Gerichts über den Abschluss.
Das Insolvenzgericht erstellt zunächst einen Schuldenbereinigungsplan. Der*die vom Gericht gestellte Insolvenzverwalter*in handelt im eigenen Namen, aber im Interesse des*der Auftraggebers*in. Sie regeln in den folgenden Jahren die Schuldenabtragung und sind dank ihrer Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis die „Herren des Verfahrens“. Forderungen des Schuldners können nur noch befreiend an den*die Insolvenzverwalter*in geleistet werden. Er*sie sichert und verwertet das Vermögen, zieht die Verfahrenskosten ab und begleicht die in der Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen.

4.4 Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz

Gem. § 287 Abs. 1 S. 1 InsO kann der Antrag auf Restschuldbefreiung nur von natürlichen Personen zusammen mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt werden. Im Rahmen dieser Schuldbefreiung werden nicht erfüllte Verbindlichkeiten am Ende des Insolvenzverfahrens erlassen, § 302 InsO. Davon ausgenommen sind: Geldstrafen und Ordnungsgelder, Forderungen aus Delikten und zinslose Darlehen. Laut § 287 a Abs. 2 Nr.1 InsO darf in den letzten zehn Jahren keine Restschuldbefreiung erteilt worden sein.

Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung sind Eröffnung durch den*die Schuldner*in und Fortlauf des Insolvenzverfahrens. Die Rechtskraft der Schuldbefreiung tritt erst nach Ablauf der zweiwöchigen Frist nach Zustellung des Beschlusses an die befreiten Schuldner*innen. Alle Forderungen nach Ende des Verfahrens bestehen wieder. Auch die Pfändung ist wieder möglich.  

Frühestens drei Jahre und spätestens sechs Jahre nach Insolvenzeröffnung können die verbleibenden Schulden als getilgt angesehen werden. Jedoch gibt es bestimmte Voraussetzungen:

    1. Nach 3 Jahren: Der*die Schuldner*in hat 35% der Schulden und die Verfahrenskosten bezahlt.
    2. Nach 5 Jahren: Die Verfahrenskosten wurden bis hierhin gezahlt.
    3. Nach 6 Jahren: Es ist egal, welcher Teil der Schulden und ob die Verfahrenskosten beglichen wurden.

Damit es so weit kommt, muss der*die Schuldner*in die sogenannte Wohlverhaltensphase durchlaufen. Das bedeutet, dass das pfändbare Einkommen und weitere Bezüge von dem*der Insolvenzverwalter*in eingezogen werden. D.h. der*die Schuldner*in muss einen Arbeitsplatz haben oder sich darum bemühen. Insgesamt müssen einige Regeln hinsichtlich der Zusammenarbeit und Aufrichtigkeit bei der Schuldenbekämpfung eingehalten werden:

  •  Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel müssen gemeldet werden.
  •  Ebenso ein Erbschaftsfall, bei welchem die Hälfte eingezogen wird.
  • Grundsätzlich sind falsche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu vermeiden. Der*die Schuldner*in muss seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nachkommen, §290 Abs. 1 InsO.
  • Es dürfen keine neuen Schulden gemacht werden.
  • Und zu guter Letzt dürfen bestehende Schulden nicht eigenhändig an Gläubiger*innen ausgezahlt werden. Das Vermögen darf in den letzten drei Jahren nicht vorsätzlich verschwendet worden sein, §290 Abs. 1 S.4 InsO.

Der Grund für diese Vorgaben liegt darin, dass die gerechte Befriedigung der Gläubiger*innen in den Händen des*der Insolvenzverwalter*in liegt.

5. Insolvenzbeschlag

Laut § 35 InsO unterliegt die Insolvenzmasse, also das gesamte Vermögen, das dem*der Schuldner*in bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und er *sie währenddessen erlangt, dem Insolvenzbeschlag. Das bedeutet, dass der*die Schuldnerin darüber nicht mehr verfügen darf und grundsätzlich alles pfändbar ist. Dazu gehören Vermögen, Einkommen, Namensrechte, Marken, Anwartschaften etc.

5.1 Zwangsvollstreckung

Durch das Vollstreckungsgericht oder den*die Gerichtsvollzieher*in kann der*die Gläubiger*in normalerweise seine Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Diesem*r muss rechtskräftig durch Urteil oder Vergleich ein Anspruch zugesprochen worden sein, welches als so genannter Zwangsvollstreckungstitel dient. Es gibt verschiedene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wie die Pfändung beweglicher Sachen oder Geldforderungen oder die Zwangsversteigerung in das unbewegliche Vermögen.

Während des Insolvenzverfahrens ist die Zwangsvollstreckung durch den*die Gläubiger*in unzulässig. Der*die Schuldner*in unterliegt dem Vollstreckungsschutz. Die einzigen, die Vollstreckungsmaßnahmen vornehmen können, sind Neugläubiger*innen. Sie können dies allerdings nur während der Wohlverhaltensphase, also wenn das eigentliche Insolvenzverfahren im Schlusstermin aufgehoben wurde.

5.2 Pfändung

Pfändung als eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung bedeutet, dass Besitz und Verfügungsgewalt fremder Sachen zur Befriedigung oder Sicherung der Forderungen dem*der Schuldner*in entzogen werden. Mit anderen Worten: der Staat beschlagnahmt einen Gegenstand oder eine Forderung, damit sie zur Befriedigung des Gläubigers verwertet werden können. Teile sind jedoch pfändungsfrei, da sie lebensnotwendig sind und Teile können von dem*der Insolvenzverwalter*in nach Beantragung frei gegeben werden.

6. Gläubiger

Auch Gläubiger*innen können für den*die Schuldner*in den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen gem. § 14 InsO. Dazu müssen sie ein rechtliches Interesse an der Eröffnung haben und ihre Forderungen und den Eröffnungsgrund glaubhaft machen.

Im Rahmen der Befriedigung werden die Forderungen der Gläubiger je nach Stellung mehr oder weniger, früher oder später beglichen. Aussonderungsberechtigte können die Herausgabe eines Gegenstandes verlangen. Absonderungsberechtigte können vor Verfahrenseröffnung die Befriedigung durch Verkauf eines Gegenstandes verlangen. Die Forderungen von Massegläubiger*innen entstehen während des Verfahrens (Verfahrenskosten) und werden gegenüber Insolvenzgläubiger*innen bevorzugt. Insolvenzgläubiger*innen haben bei Verfahrenseröffnung eine begründete Forderung inne, jedoch ein schwaches Befriedigungsrecht. Und nachrangige Insolvenzgläubiger*innen stehen an unterster Stelle der Kette.

7. Fazit

Das Insolvenzrecht regelt einen heiklen Rechtsbereich, da Existenzen und Lebensführung betroffen sind. Eine akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung bringen viele in Not, der Staat bietet aber einen Ausweg aus diesen Situationen. Und wenn die grundlegenden Regelungen der Insolvenzordnung beachtet werden, geht es schon bald wieder bergauf. Gleichzeitig bemüht sich das Insolvenzrecht um einen gerechten Ausgleich der Gläubiger*inneninteressen. Die Anwält*innen von yourXpert stehen Ihnen mit  Fachwissen und Sorgfalt bei all diesen Fragen und Sorgen gerne zur Seite.


Eine Insolvenzrecht-Online-Beratung

  • ist rechtssicher durch qualifizierte, zertifizierte und erfahrene Rechtsanwälte                                          
  • ist i.d.R. kostengünstiger als eine Rechtsberatung beim Anwalt vor Ort
  • bleibt vertraulich
  • spart Zeit
  • und hilft sofort.

Jetzt einen Anwalt für Insolvenzrecht online fragen.

Häufige Fragen

Welche Vorteile hat eine Online-Rechtsberatung im Bereich Insolvenzrecht?

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Einfacher: Sie sind es leid sich nach unflexiblen Beratungs- und Öffnungszeiten zu richten? Holen Sie sich Ihren Expertenrat im Bereich Insolvenzrecht bequem von Zuhause aus und lernen Sie die Vorzüge gegenüber einer Vor-Ort-Beratung zu schätzen.

Günstiger: Sparen Sie neben Zeit auch Geld! Eine Onlineberatung im Bereich Insolvenzrecht ist in der Regel deutlich preisgünstiger als eine Vor-Ort-Beratung.

Schneller: Die Beratung eilt? Durch eine eigens von Ihnen festgelegte Frist ist eine rechtzeitige Beratung garantiert.

Diskreter: Nutzen Sie den Vorteil einer Online Beratung im Bereich Insolvenzrecht und bleiben Sie anonym!

Wie nutze ich das Online-Beratungsportal yourXpert im Bereich Insolvenzrecht?

yourXpert bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt mit Experten für Insolvenzrecht Kontakt aufzunehmen, sei es schriftlich oder telefonisch. Wie die Kontaktaufnahme funktioniert, erfahren Sie im nächsten Abschnitt unter Wie kontaktiere ich einen Experten für Insolvenzrecht auf yourXpert?.

Eine Online-Rechtsberatung können Sie überall in Anspruch nehmen.
Was Sie benötigen:
- PC, Laptop, Smartphone oder Tablet, um ins Internet zu gelangen
- ein Telefon, wenn Sie die telefonische Beratung wünschen

Gleichzeitig können Sie yourXpert auch als Informationsportal für Insolvenzrecht nutzen. Zum einen mit Hilfe des obigen Ratgebers für Insolvenzrecht, zum anderen durch unsere Wissensdatenbank yourXpertise, auf der Sie zahlreiche veröffentlichte Antworten, sowie Fachartikel im Bereich Insolvenzrecht erwarten.

Wie kontaktiere ich einen Experten für Insolvenzrecht auf yourXpert?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Beratungsarten zur Verfügung:

Email-Beratung
Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Email-Beratung und wählen Sie Ihren persönlichen Experten für Insolvenzrecht an Hand der Expertenprofile und Kundenbewertungen auf yourXpert aus. Ihr Anliegen wird direkt per Email an Ihren persönlichen Experten gesendet.

Schwarzes Brett
Stellen Sie Ihre Frage an alle Experten für Insolvenzrecht am Schwarzen Brett. Ihre Frage wird an den Expertenpool versendet und ein passender Experte antwortet Ihnen innerhalb kürzester Zeit per Email. Der einfachste Weg zur kompetenten Antwort: 1. Frage stellen 2. Preis selbst festlegen 3. Kompetente Antwort erhalten.

Telefonberatung
Nutzen Sie die Vorteile einer anonymen und schnellen Telefonberatung. Telefonieren Sie völlig unkompliziert über die 0900-Nummer mit Ihrem Experten für Insolvenzrecht. Wählen Sie hierfür die Nummer 0900-1010 999 und geben Sie im Anschluss die Kennung Ihres Experten ein, welche Sie im Profil des jeweiligen Experten finden. Infos zur yourXpert-Anwaltshotline finden Sie hier. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit Ihr Guthaben auf Ihrem yourXpert Konto aufzuladen um dieses für die telefonische Beratung zu verwenden.

Online Chat-Beratung
Entscheiden Sie sich für eine Live-Beratung per Chat. Erhalten Sie eine persönliche und anonyme 1-zu-1 Beratung von einem Experten für Insolvenzrecht direkt per Online Chat.

Wann empfiehlt es sich eine Online Rechtsberatung im Bereich Insolvenzrecht über yourXpert in Anspruch zu nehmen?

Wann immer Sie insolvenzrechtliche Fragen haben und eine kompetente Rechtsberatung im Bereich Insolvenzrecht benötigen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Insolvenzrechtsanwälte zur Verfügung. Lassen Sie Ihre Rechtsfragen durch einen unserer, in der örtlichen Anwaltskammer eingetragenen, Insolvenzrechtsanwälte lösen und stehen Sie im Falle eines Rechtsstreites sicher da!

Woher weiß ich, welches der richtige Experte für mich ist?

Vielleicht haben Sie sich schon auf unserer Homepage umgeschaut und unter den Profilen der Insolvenzrechtsanwälte jemanden gefunden, an den Sie sich gerne wenden möchten. Dabei hilft Ihnen das Durchsehen des Expertenprofils, die Bewertungen anderer Mandanten, die bisherigen Antworten des Anwalts und ggf. dessen Ratgeber. Auswahl getroffen? Dann können Sie direkt mit Ihrem Experten per X-Mail, Chat oder Telefon Kontakt aufnehmen.

Vielleicht wissen Sie aber auch nicht genau, wie Sie sich für einen unserer Experten entscheiden sollen. Kein Problem, denn dann machen wir das für Sie. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach an unser Schwarzes Brett, nutzen Sie die Angebot-einholen-Funktion oder rufen Sie bei unserer Anwaltshotline an und schon wird Ihnen ein passender Experte für Insolvenzrecht zugewiesen.

Wer sind die Experten für Insolvenzrecht auf yourXpert?

Die Rechtsberatung im Bereich Insolvenzrecht wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Beratung vorgenommen. Alle Profile der Anwälte für Insolvenzrecht und deren Qualifikationen sowie bisherige Kundenbewertungen können Sie oben einsehen.

Was kostet die Beratung im Bereich Insolvenzrecht?

Da es sich bei jeder Beratung von yourXpert um eine individuelle Leistung handelt, werden die meisten Preise vom Rechtsanwalt individuell festgesetzt. Ihr Vorteil: Dies geschieht stets vor einer Beratung. Viele Beratungsprodukte können zum Festpreis angeboten werden D.h. Sie haben stets absolute Kostentransparenz und erleben keine böse Überraschung wie es bei einer Anwaltsberatung vor Ort nicht selten der Fall ist.

Eine telefonische Rechtsberatung im Bereich Insolvenzrecht bei yourXpert dauert im Durchschnitt neun Minuten und die Gesprächsminute kostet dabei 1,99 Euro.

Einem Anwalt für Insolvenzrecht schriftlich eine Frage zu stellen ist ab 37 Euro möglich.

Kostenlose Rechtsberatung im Insolvenzrecht?

Sie suchen einen kostenlosen Online Anwalt im Insolvenzrecht? Viele unseriöse Internetplattformen locken Kunden mit kostenloser Rechtsberatung online. Doch oft verbergen diese Seiten versteckte Kosten oder bieten keine qualifizierte Rechtsberatung von Anwälten. Finger weg von diesen vermeintlich kostenlosen Online Anwälten!

Nicht kostenlos, aber günstig und zum Festpreis!

Bei yourXpert haben Sie die Möglichkeit sich kostenlos und unverbindlich Angebote von mehreren qualifizierten Rechtsanwälten für Insolvenzrecht online einzuholen und sich dann für eines dieser Angebote zu entscheiden. yourXpert bietet den Kunden Transparenz und professionelle Rechtsberatung zum Festpreis, ohne versteckte Kosten.

Jetzt kostenlos und unverbindlich ein Angebot online einholen

Wann erhalte ich eine Antwort?

Bei einer E-Mail-Beratung im Bereich Insolvenzrecht garantieren wir ein Prüfergebnis innerhalb von 24h, in dringenden Fällen ist auch eine Beantwortung innerhalb von 12h oder 4h möglich! Wer direkt Antwort wünscht, ist mit einem Telefonat oder einem Chatgespräch mit einem Experten für Insolvenzrecht gut beraten.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Ob Sie Ihre Anfrage öffentlich sichtbar machen möchten, entscheiden Sie selbstverständlich selbst. In Ihrem yourXpert-Account haben Sie hierfür nach dem Absenden der Frage die Möglichkeit, die Einstellung so vorzunehmen dass lediglich Sie und Ihr Anwalt Ihre Anfrage lesen können.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen alle relevanten Zahlungsweisen zur Verfügung:

  • Paypal
  • Sofortüberweisung
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • Vorkasse
  • Bei den 0900-Anrufen haben Sie zudem die Möglichkeit, den Anruf über Ihre reguläre Telefonrechnung abrechnen zu lassen.

 

Jetzt zum Newsletter anmelden und die besten Rechts-Tipps erhalten
+ exklusive Gutscheinaktionen für alle Beratungsbereiche