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Identitätsdiebstahl – was tun?

(Lesezeit ca. 10 Minuten)

Im digitalen Zeitalter kommt es immer häufiger vor, dass Daten im Internet geklaut werden und im Anschluss missbraucht werden. Meist stehen hierbei finanzielle Absichten im Vordergrund, vereinzelt finden sich jedoch auch persönliche Motive.

Die Art und Weise, wie die Täter*innen an die Daten gelangen, ist ebenso unterschiedlich, wie die entstehenden Schäden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie ein Identitätsdiebstahl ablaufen kann, welche Maßnahmen sie als betroffene Personen ergreifen sollten und wann es sich lohnt, anwaltlichen Rat einzuholen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Identitätsdiebstahl gelangen die Täter*innen an die Daten des Opfers und nutzen diese zu ihrem eigenen Vorteil aus; in der Regel haben sie finanzielle Motive.
  • Schützen Sie Ihre Daten und überwachen Sie regelmäßig Ihre Konto- und Kreditkartenabrechnungen sowie Ihre Telefonabrechnung!
  • Widersprechen Sie unberechtigten Mahnungen und Inkassoforderungen unverzüglich und ignorieren Sie diese keinesfalls!
  • Zeigen Sie den Identitätsdiebstahl bei der Polizei an und sammeln Sie Beweise!
  • Im schlimmsten Falle kann es zur Strafverfolgung des Opfers kommen, z.B. wegen des Verdachts der Geldwäsche oder wegen des Teilens strafbarer Inhalte im Internet.
  • Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, können Sie mit anwaltlicher Unterstützung Ihren Schaden minimieren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Identitätsdiebstahl?
    1. Welche Formen des Identitätsbetruges gibt es und was sind mögliche Folgen?
    2. Ist ein Identitätsklau nach dem StGB strafbar?
  2. Wie kann man sich vor einem Identitätsmissbrauch schützen?
  3. Wie erkennt man, dass man Opfer eines Identitätsklaus wurde?
  4. Was tun bei einem Identitätsdiebstahl?
    1. Ist es ratsam, den Identitätsdiebstahl der Polizei anzuzeigen?
    2. Wen sollte man über den Identitätsbetrug informieren?
    3. Wie kann man gegen Mahnungen und Inkassoforderungen vorgehen?
    4. Lohnt sich eine zivilrechtliche Klage wegen eines Identitätsmissbrauchs?
    5. Benötigt man als Opfer eines Identitätsbetruges Strafverteidigung?
  5. Wer haftet bei einem Identitätsdiebstahl?
  6. Fazit: Online kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Was ist ein Identitätsdiebstahl?

Ein Identitätsdiebstahl dient in aller Regel dazu, dass die Täter*innen sich Geld oder sonstige Vermögenswerte des Opfers einverleiben. Dabei können dem Opfer mitunter sehr hohe finanzielle Schäden bis hin zur Existenzgefährdung drohen. Daneben gib es aber auch Fälle, in denen die Rufschädigung des Opfers oder Cybermobbing Ziel des Identitätsmissbrauchs sind.

Welche Formen des Identitätsbetruges gibt es und was sind mögliche Folgen?

Wenn finanzielle Absichten hinter dem Identitätsbetrug stecken, schließen die Täter*innen oftmals Verträge im Namen des Opfers, beispielsweise Kaufverträge über Waren oder kostenpflichtige Abonnements. Dabei geben die Täter*innen eine eigene Adresse als Lieferadresse an, sodass diese die Kaufgegenstände erhalten, während das Opfer die Rechnungen erhält. Bei Nichtbezahlung der Rechnungen drohen Mahnungen und Inkassoforderungen. Es kommt auch vor, dass die Täter*innen es schaffen, an die Zahlungsdaten des Opfers zu gelangen, sodass unberechtigte Kontoabbuchungen erfolgen. Je nachdem wie hoch die Beträge sind, droht dem Opfer aufgrund der Forderungen eine Verschuldung und die Kreditwürdigkeit kann mitunter stark geschädigt oder sogar zunichte gemacht werden. Sofern die Täter*innen das Konto des Opfers für illegale Zwecke nutzen, kann es gar zur Strafverfolgung des Opfers, insbesondere wegen des Verdachts der Geldwäsche, kommen.

Bei einem Identitätsdiebstahl aus persönlichen Gründen werden unter anderem Accounts auf den Namen des Opfers in sozialen Netzwerken oder bei E-Mail-Programmen erstellt, um im Namen des Opfers Inhalte zu teilen bzw. zu versenden. Sofern diese Inhalte strafbar sind (z.B. bei beleidigendem oder bedrohendem Inhalt), kann es zur Strafverfolgung des Opfers kommen. Außerdem kann es hierdurch zu einer Rufschädigung des Opfers sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld kommen.

Ist ein Identitätsklau nach dem StGB strafbar?

Einen Straftatbestand mit dem Titel „Identitätsdiebstahl“ kennt das Strafgesetzbuch (StGB) nicht. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass ein Identitätsbetrug nicht strafbar wäre. Denn die Täter*innen begehen oftmals gleich mehrere Straftaten. In Betracht kommen insbesondere:

  • Betrug und Computerbetrug (§§ 263, 263a StGB)
  • Urkundsdelikte, z.B. Urkundenfälschung (§§ 267 – 281 StGB)
  • Delikte im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Erlangung von Daten (§§ 202a – 202d StGB)
  • Beleidigungsdelikte (§§ 185 – 200 StGB)
  • Nachstellung (§ 238 StGB)
  • falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)

Die Bestrafung der Täter*innen kann sich zwischen einer geringen Geldstrafe bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe bewegen. Das Problem bei der Aufklärung ist jedoch gerade beim Identitätsdiebstahl im Internet, dass die Täter*innen nur schwer zu fassen sind. Es ist jedoch erkennbar, dass sich die Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich mittlerweile besser aufstellen.

Wie kann man sich vor einem Identitätsmissbrauch schützen?

Eines hat fast jeder Identitätsdiebstahl gemeinsam: er beginnt mit einem Datenklau. Die Täter*innen verschaffen sich Zugang zu den persönlichen Daten des Opfers (insbes. Name, Anschrift, Geburtsdaten, Bank- und Kreditkartendaten, Personalausweis – und Sozialversicherungsnummer).

Daher sollten Sie sich präventiv vor einem Datendiebstahl schützen, indem sie folgende Punkte beachten:

  • Verwenden Sie immer die aktuellste Version des Betriebssystems und des Browsers!
  • Verwenden Sie eine aktuelle Anti-Viren-Software und aktivieren Sie die Firewall!
  • Öffnen Sie nur Anhänge von E-Mails und Links zu Websiten, wenn Sie dem*der Absender*in vertrauen!
  • Erlauben Sie Downloads von Internetseiten nur, wenn Sie der Seite vertrauen!
  • Nutzen Sie starke Passwörter und eine 2-Faktor-Authentifizierung!
  • In sozialen Netzwerken gilt: weniger ist mehr! Geben Sie möglichst wenige Daten von sich preis und seien Sie bei Kontaktanfragen stets kritisch!
  • Bei der Nutzung öffentlicher WLAN-Netzwerke und/oder Hotspots sollten Sie aufmerksam sein. Am besten führen Sie dort keine sicherheitskritischen Aktionen durch, wie z.B. Online-Banking!
  • Melden Sie sich nach der Nutzung fremder Geräte stets von all Ihren Accounts ab!

Wie erkennt man, dass man Opfer eines Identitätsklaus wurde?

In Ihrem Briefkasten liegt eine Rechnung oder Mahnung, die Sie nicht zuordnen können? Sie bekommen Benachrichtungs-E-Mails, dass eine Anmeldung über einen Ihrer Accounts stattfand, Sie können dies aber nicht zuordnen? Sie erhalten verdächtigte E-Mails oder Kontaktanfragen? Oder haben Sie ein Social-Media-Profil unter Ihrem Namen entdeckt, das Sie nicht erstellt haben? All dies können Anzeichen dafür sein, dass Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls wurden.

Um beurteilen zu können, ob wirklich ein Identitätsbetrug vorliegt, überprüfen Sie sorgfältig alle Ihre Online-Accounts, Ihre Konto- und Kreditkartenabrechungen sowie Ihre Telefonrechnung auf Unregelmäßigkeiten. Prüfen Sie auch Ihre technischen Geräte auf Viren. Wie sie unberechtigte Forderungen und Mahnungen abwehren, erfahren Sie hier.

Was tun bei einem Identitätsdiebstahl?

Wenn Sie tatsächlich Opfer eines Identitätsdiebstahls wurden, sollten Sie schnell handeln. Als erste Maßnahme sollten Sie die Passwörter zu Ihren Online-Accounts ändern. Nutzen Sie hierfür starke und unterschiedliche Passwörter. Aktivieren Sie, soweit möglich, die 2-Faktor-Authetifizierung. Sofern in Ihrem Namen falsche Social-Media-Accounts erstellt wurden, sollten Sie sich mit der Plattform in Verbindung setzen, um den Fake-Account löschen zu lassen. Sofern Sie auf Ihrer Konto- oder Kreditkartenabrechnung unberechtigte Abbuchungen erkennen, sollten Sie sich unverzüglich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen, um die Abbuchungen rückgängig zu machen. Lassen Sie in diesem Falle auch unverzüglich ihre Konten sowie Bank- und Kreditkarten sperren.

Ist es ratsam, den Identitätsdiebstahl der Polizei anzeigen?

Die klare Antwort lautet: ja! Sie sollten nicht zögern, den Identitätsdiebstahl in der nächsten Polizeidienststelle oder im Internet anzuzeigen. Dabei müssen Sie insbesondere angeben, was konkret geschehen ist und welche Schäden Ihnen entstanden sind. Kosten entstehen Ihnen nicht. Erweitern Sie die Anzeige, falls Sie weitere unberechtigte Forderungen erhalten. Sichern Sie etwaige Beweise und übergeben Sie diese der Polizei!

Dies hat mehrere Gründe: Die Polizei muss von solchen Taten Kenntnis erlangen. Auch wenn die Chancen, die Täter*innen zu schnappen – insbesondere beim Identitätsdiebstahl im Internet – nicht allzu hoch sind, sollte die Polizei einen Überblick haben, wie oft solche Taten geschehen und wie hoch die entstehenden Schäden sind. Nur dann kann etwas unternommen werden! Aber auch aus Versicherungs- und Haftungsgründen und zum Schutz vor eigener Strafverfolgung ist ein Identitätsdiebstahl unbedingt anzuzeigen!

Wen sollte man über den Identitätsbetrug informieren?

Als erste Maßnahmen sollten Sie umgehend Ihre Konten und sämtliche Bank- und Kreditkarten bei der Bank sperren lassen. Außerdem sollten Sie zum Erhalt Ihrer Kreditwürdigkeit die Schufa und ggf. andere Kreditauskunfteien informieren. Es ist außerdem ratsam das persönliche und ggf. auch das berufliche Umfeld zu informieren, um zu verhindern, dass der Identitätsbetrug sich auf weitere Personen ausweitet, in dem beispielsweise unter dem Namen des Opfers Nachrichten an dessen Kontakte mit infizierten Links oder Dateien gesendet werden.

Wie kann man gegen Mahnungen und Inkassoforderungen vorgehen?

Zunächst ist wichtig, dass Sie Forderungen und Mahnungen keinesfalls ignorieren dürfen, sondern die jeweiligen Gläubiger unverzüglich über den Identitätsdiebstahl informieren sollten! Wie sie Sich erfolgreich gegen unberechtigte Inkassoforderungen wehren, erfahren Sie hier.

Gegen einen etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid (§ 692 ZPO) sollten Sie Widerspruch einlegen, hierzu sollten Sie bei Bedarf die Hilfe eines*r Anwält*in in Anspruch nehmen.

Sofern die Gläubiger dennoch weiterhin auf die Erfüllung der Forderung durch Sie bestehen, ist es ratsam eine negative Feststellungsklage vor Gericht zu erheben, sofern sich dies aufgrund der Forderungshöhe lohnt. Dies bedeutet, dass Sie eine Klage erheben mit dem Ziel, rechtskräftig feststellen zu lassen, dass gegen Sie keine Forderung besteht. Dies ist allerdings nur möglich, wenn sie den Täter*innen nicht fahrlässig Zugang zu Ihren Account-Daten verschafft haben. Hierzu sollten Sie eine*n Anwält*in beauftragen.

Lohnt sich eine zivilrechtliche Klage nach einem Identitätsmissbrauch?

Eine Klage beim Zivilgericht kann sich in einigen Fällen des Identitätsbetruges lohnen. Hierbei ist die größte Hürde, dass sich eine Klage immer gegen eine konkret benannte Person als Beklagte richten muss. Das bedeutet, dass die Identität der Person, die Ihre Daten missbraucht hat, bekannt sein muss. Hier kann die Anzeige bei der Polizei helfen, da die Täter*innen ggf. schon im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens ausfindig gemacht wurden.

Wenn der Name der Täter*innen bekannt ist, kommt eine Schadensersatzklage in Betracht, sofern Sie durch die Tat einen Vermögensschäden erlitten haben (§§ 823 Abs. 2, 826 BGB). Daneben kann durch eine Unterlassungsklage (§§ 1004, 12 BGB) erreicht werden, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass die Täter*innen Ihre Daten nicht verwenden dürfen. Im Falle der Zuwiderhandlung droht dann ein empfindliches Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft.

Um Ihre Klagemöglichkeiten und Erfolgsaussichten zu bewerten, sollten Sie nicht zögern, anwaltlichen Rat einzuholen!

Benötigt man als Opfer eines Identitätsbetruges Strafverteidigung?

Wenn die Täter*innen Ihre Identität zur Begehung von Straftaten genutzt haben und deswegen gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sollten Sie sich umgehend eine*n Strafverteidiger*in suchen. Je nach Tatvorwurf haben Sie das Recht auf eine*n Pflichtverteidiger*in, Sie können sich aber auch jederzeit eine*n Verteidiger*in nach Wahl nehmen. Dies gilt bereits ab der ersten Vernehmung als Beschuldigte*r.

Wer haftet bei einem Identitätsdiebstahl?

Wenn die Täter*innen ihre Bank- oder Kreditkarten nutzen, haften Sie bis zum Sperren der Karte entweder nicht oder nur bis zu einem gewissen Betrag (i.d.R. 50 €). Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben oder Sie Ihre Karte nicht unverzüglich sperren lassen. Außerdem besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine private Cyberversicherung abzuschließen. Dies lohnt sich aufgrund des individuell unterschiedlichen Risikos Opfer eines Identitätsdiebstahls zu werden, grundsätzlich jedoch nur für solche Personen, die eine große Online-Präsenz aufweisen und die aus beruflichen Gründen auf diese angewiesen sind.

Außerdem gibt es Rechtsschutzversicherungen, bei denen auch eine Cyberdeckung enthalten ist bzw. separat hinzugebucht werden kann, sodass Ein Teil der Schäden ist in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt (z.B. beim versehentlichen Weiterleiten von Viren).

Dabei ist zu beachten, dass Banken häufig versuchen, den Schaden auf Sie abzuwälzen. Falls eine Bank sich unberechtigterweise weigert, Ihnen den entstandenen Schaden zu erstatten, kann die Einholung anwaltlichen Rates und ggf. ein anwaltliches Schreiben die Bank regelmäßig dazu bewegen, den Schaden doch zu erstatten.

Fazit: Online kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Ein Identitätsdiebstahl kann schwerwiegende finanzielle, aber auch persönliche Folgen für die Betroffenen haben. Denn es können weitreichende Zahlungsverpflichtungen des Betroffenen entstehen, sodass unter Umständen eine Verschuldung droht und die Kreditwürdigkeit des Opfers zerstört werden kann. Daneben kommt es in einigen Fällen sogar dazu, dass die Täter*innen unter Nutzung der Identität des Opfers strafbare Handlungen begehen.

Daher sollten betroffene Personen nicht zögern, einen anwaltlichen Rat einzuholen und umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu minimieren. Als Erstes sollten sowohl Bank- und Kreditkarten als auch Konten gesperrt werden. Erforderliche Schritte können neben der Anzeigenerstattung z.B. auch das Vorgehen gegen Mahnungen bzw. Inkassoforderungen, die Erhebung einer Schadensersatz- oder Unterlassungsklage oder ein Vorgehen gegen den Kreditkartenanbieter oder die Bank sein. Auch bei einem Ermittlungsverfahren gegen das Opfer ist die Hinzuziehung eines*r Strafverteidiger*in nötig. Sie sollten daher als Opfer eines Identitätsdiebstahls nicht zögern, bei Bedarf die Hilfe eines*einer Anwält*in in Anspruch zu nehmen, der*die auf das allgemeine Zivilrecht und das Strafrecht spezialisiert ist.

Antworten zum Thema Identitätsdiebstahl

Antworten 1-1 von 1
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Guten Tag Frau True-Bohle, ich benötige eine Auskunft. Nach einem Streit zwischen meinem Vater und unserem Nachbarn, werden wir mit Paketen bombadiert, ich bekomme Kreditkartenanträge zugesendet, ein paypal konto wurde in meinem Namen eröffnet...
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