Rechtsanwalt Marcus Schröter
77 Chatgespräche
1203 X-Mails
2368 Fragen am schwarzen Brett
Abgeschlossen Ausbildung zum Bankkaufmann
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Lausanne
Studium der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Wahlstation bei Anwaltskanzlei in Florida, Miami zum Thema Wirtschaftsrecht
Tätigkeit bei einer deutschen Großbank mit den Schwerpunkten problembehaftete Firmenkredite, Sicherheiten sowie Bankenaufsichtsrecht
Fachanwaltslehrgang Steuerrecht
Fernstudium an der Universität Remagen zum Master of Business Administration, MBA
Immobilienökonom VWA
Zertifizierter Zwangsverwalter


Es werden nur Erfahrungen und Bewertungen von Personen gelistet, die eine Beratung durch einen Experten über yourXpert in Anspruch genommen haben.
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
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Beratungsschwerpunkte (Alle | Keine):
1118 Kundenbewertungen:
Vertragsrecht
Schnell, freundlich und professionell!
Immobilienrecht
Herr Schröter hat schnell, detailliert und verständlich einen Bauträgerkaufvertrag geprüft. Auch bei Rückfragen gab es schnell eine Rückmeldung. Ich bin mit dem Service zufrieden. Gerne wieder!
Vertragsrecht
Wir sahen uns vor der Aufgabe eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, ein Impressum sowie die Haftungsbeschränkung zu schreiben, damit wir unseren Online-Auftritt aufgleisen konnten.
Herr Schröter fertigte für uns die oben aufgeführten Dokumente an, welche wir nun mit einem beruhigten Gewissen auf unserer lancierten Webpräsenz publizieren konnten.
Da es für uns der erste Kontrakt auf dieser Online-Plattform darstellte, waren und sind wir auf das Äußerste beeindruckt, von der Arbeitsweise sowie der Fachkompetenz.
An dieser Stelle möchten wir die Schnelligkeit der Beantwortung unserer Fragen besonders würdigen, da Herr Schröter die in Auftrag gegebenen Texten dabei in einem sehr kurzen Zeitraum anfertigte und bearbeitete.
Die Kontaktaufnahme und die Zusammenarbeit mit Herrn Schröter war frei von Diskrepanzen jeglicher Art.
Resümierend lässt sich sagen, dass sich alle auf unseren Kontrakt bezogenen Leistungen, die auf der Startseite beworben wurden, in vollstem Maße erfüllt wurden.
Quod erat demonstrandum.
Wir würden uns jederzeit, ohne jegliches Zögern, für eine weitere Zusammenarbeit, mit Herrn Schröter entschließen.
Insolvenzrecht
Danke sehr nett und das zu so später stunde! vielen Dank
Vertragsrecht
Kompetent, ausführlich, verständlich und fundiert. Freundlich, auch bei der Rückfrage. Ich würde diesen Anwalt jederzeit wieder hinzuziehen.
Gesellschaftsrecht
Umgehende Erreichbarkeit und kompetente Antworten auf Fragestellung. Würde hier wieder bei Bedarf Auskünfte einholen!
Vertragsrecht
Gründliche, verständliche und ausreichend umfangreiche Antwort in kurzer Zeit. Perfekt!
Vertragsrecht
super Anwalt .
Immobilienrecht
Großes Lob für die Ausarbeitung!!! Alles wurde umfassend und verständlich beantwortet. So muss es sein. Beratung werden ich gerne wieder in Anspruch nehmen.
Vertragsrecht
Hervorragend! Schnelle, direkte und sehr gute Bearbeitung des Anliegens.
Wir sind sehr zufrieden - besten Dank.
Insolvenzrecht
Wie erbeten habe ich eine ausführliche Antwort auf meine Fragen erhalten. Zusätzlich hat Hr. Schröter noch Tipps zur weiteren Vorgehensweise gegeben. Meine Nachfrage wurde ebenfalls ausführlich beantwortet und enthielt letztlich die für mich entscheidende Aussage.
Immobilienrecht
Schnelle Beantwortung. Verständliche Erklärungen zu Fragen. Gute Punkte die hinterfragt werden mussten.
Rundum zufrieden.
Vertragsrecht
Super. Sehr schnell und gute Beratung
Vertragsrecht
Hervorragend
Vertragsrecht
Ohne großes Schnickschnack und Kosten ein zufriedenstellendes Ergebnis. Danke Herr Schröter!
Immobilienrecht
Alles Bestens
WEG Recht
Auftrag akzeptiert und nicht bearbeitet, trotz zusätzlicher 12 Stunden Zeit! Ganz schlechter Stil!
Antwort des Experten: Leider hat der Fragesteller der Bitte um eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist um vier Stunden nicht entsprochen, sondern eine negative Bewertung vorgezogen. Dem Fragsteller sind hierdurch keine Kosten entstanden, so dass die Reaktion sicherlich überzogen ist.
Vertragsrecht
Habe die Erstellung von AGBs in Auftrag gegeben und es hat alles so funktioniert wie ich es mir vorgestellt hatte.
Immobilienrecht
Verständliche Antwort, die außerdem Kompetenz und Sachverstand ausstrahlt. Die volle Punktzahl wurde nur verfehlt, weil die Antwort nicht innerhalb von 24 Stunden, sondern erst nach einer Verlängerung von 12 Stunden einging.
Vertragsrecht
Danke für die schnelle Kommunikation und für Erstellung Unterlagen, die genau auf unseren Konzept angepasst wurden.
Vertragsrecht
Ich hatte es sehr eilig, da der Drucktermin für die AGB anstand. Freundlicherweise hat sich Herr Schröter so reingehangen, dass ich bereits nach 2 Tagen alle Texte vorliegen hatte. Inhaltlich dazu noch alles bestens. Besser geht es nicht!
Immobilienrecht
Danke - alles prima.
Vertragsrecht
Zügige Bearbeitung der AGB. Ich bin sehr zufrieden.
Immobilienrecht
Inhaltlich war die Qualität der Antwort sehr zufriedenstellend. Leider war die förmliche Ausarbeitung der Antwort nicht 100% zufriedenstellend, da mehrere Schreibfehler den Lesefluss beeinträchtigt haben.
Vertragsrecht
Super schnell und kompetent.
Wir werden Herrn Schröter auch in Zukunft wieder
bei rechtlichen Dingen beauftragen.
Immobilienrecht
Alle Fragen wurden geklärt.
Vertragsrecht
Sehr geehrter Herr Schröter,
vielen herzlichen Dank, für die schnelle, ausführliche Antwort auf meiner Frage, die mir jetzt konkret für die weitere Vorgehensweise, sehr weiter hilft.
Mit freundlichen Grüßen
R.S
Vertragsrecht
Vielen Dank für die verbindliche, schnelle Umsetzung meines Anliegens und freundliche Antwort. Gerne nehme ich Ihr Fachwissen bei Bedarf wieder in Anspruch.
Beste Grüße
Zivilrecht
Die Antwort erfolgte zeitnah, war sehr ausführlich, klar verständlich und war sehr hilfreich. Auch meine Rückfragen wurden schnell und detailliert beantwortet. Herzlichen Dank dafür.
Vertragsrecht
Sehr schnelle und auf unser Unternehmen zugeschnittene Bearbeitung.
Vertragsrecht
Vielen Dank für die Antwort, hat uns schon sehr geholfen.
Mit einem freundlichen Gruß vom Niederrhein
Vertragsrecht
Sehr ausführliche Beantwortung.
Hat mein Gewissen äußerst gestärkt.
Bin sehr zufrieden mit der Leistung.
Antwortet auch am Wochenende :-)
Gesellschaftsrecht
Extrem schnelle und kompetente Antwort! Danke!
Immobilienrecht
Vertragsüberprüfen und Beantwortung der Fragen sehr gut. Bei Rückfragen jedoch nicht ganz zufriedenstellend: bloß das gleiche wie bereits beim Beantworten der ursprünglichen Fragen nochmals mit anderen Wörtern wiederholt und nicht auf die Rückfragen eingegangen (dabei habe ich alles bereits beim ersten mal verstanden und wollte bei zwei Sachen etwas detaillierte Auskunft). Aber insgesamt gut.
Immobilienrecht
Ausführliche Auswertung des übersendeten Vertrages. Es wurde detailliert auf die einzelnen Paragraphen und meine Fragen eingegangen.
Am Schluß gab es noch eine hilfreiche Zusammenfassung mit den nächsten Schritten.
Vertragsrecht
Sehr schnelle und ausführliche Beantwortung.
Nur zu empfehlen!
Gerne wieder!
Vertragsrecht
Ich bin sehr zufrieden mit der schnellen und guten Information von Herrn Schröter.
Mfg. Hans Weißfloch
Vertragsrecht
Gute eigentlich verständliche Antwort, jedoch bin ich auf Grund der Antwort mehr verunsichert, als zufrieden. Das liegt natürlich auch an den Gesetzen und deren mögliche Auslegung, falls ich meine Forderungen einklagen werde. Mein Problem ist, dass ein anderer RA, dessen Zweitmeinung ich hier auf Xpert eingeholt habe, einer völlig anderen Rechtsauffassung ist und den Lösungsansatz von Herrn RA Schröter für juristisch nicht durchführbar hält. Aber so ist wohl das Leben: 2 Anwälte - 2 Meinungen. Und das Problem habe ich weiter, bis ich mich für einen der beiden verschiedenen Wege entscheide.
Bankrecht
Super Beratung mit wertvollen Hinweisen, vielen Dank!!
Zivilrecht
sehr ausführliche Antwort mit konkreten Formulierungsvorschlägen; alle Informationen haben mir sehr weitergeholfen!
Immobilienrecht
Neben einigen hilfreichen Erläuterungen zu Inhalt gab es im Wesentlichen folgende Tipps/Empfehlungen:
1. Der Verkäufer handelt hier als Vertreter ohne Vertretungsmacht. D.h. der Vertrag kommt erst zustande, wenn die katholische Kirche den Vertrag durch eine notarielle Erklärung nachgenehmigt.
Aus meiner Sicht sollten Sie sich ein Rücktrittsrecht einräumen
lassen, wenn die katholische Kirche nicht innerhalb einer bestimmten Frist den Vertrag nachgenehmigt.
Feedback hierzu: Guter Hinweis, die Kirche hatte jedoch schon vorab geprüft. Das konnte der Xperte aber nicht wissen.
2. Im weiteren sollte die Zahlungspflicht für die Maklergebühr im Falle eines vertraglichen Rücktritts entfallen.
Feedback hierzu: Da der Vertrag erst mit der „Nachgenehmigung“ zustande gekommen wäre, wäre die Zahlungspflicht gar nicht entstanden.
3. Es sollte geregelt werden, dass das Erbbaurecht vererbbar ist ..
Feedback hierzu: Das Erbbaurecht vererbbar ist, ist das Grundwesen diese Rechts. Das kann man noch nicht mal vertraglich ausschließen. Der Hinweis, dass das geregelt werden sollte, hat in unserem Feedbackgespräch bei dem Notar einen Lachanfall ausgelöst. Sorry!
Antwort des Experten: Vielen Dank für die Rückmeldung.
Es freut mich, dass die Beteiligten Ihren Spass hatten.
zu 2. Der Vertrag kommt in der Tat mit der Nachgenehmigung zustande. Dann wird auch die Maklergebühr fällig.
Auch nach Zustandekommen des Vertrages kann sich aber ein Rücktrittsrecht für Sie ergeben. Für diesen Fall hatte ich angeregt, dass die Maklergebühr nicht zu zahlen.
D.h. wenn Sie nunmehr ein berechtigtes Rücktrittsrecht ausüben, bleibt die Maklergebühr bestehen.
zu 3. Der Verkäufer hat sich zahlreiche Regelungen vorbehalten, wann das Erbbauchrecht zurückfällt. Zudem ist geregelt, dass Sie diese Verpflichtungen aus diesem Vertrag an den Rechtsnachfolger weitergeben. Dies ist im Rahmen einer gesetzlichen Erbfolge nicht zu gewährleisten, sondern ist durch ein Testament mit Auflage zu regeln. Insoweit wäre aus meiner Sicht schion hilfreich gewesen, klarzustellen, dass Sie das Erbbaurecht im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrag beliebig vererben können. Da dies seitens des Notars kein Problem ist, können Sie sich auf diese Aussage berufen, sollte der Verkäufer es anders.
Aus der Erfahrung ist diese Vorgehensweise der Parteien nicht unüblich. Der Berater, der sich gegen die Argumente nicht äußern kann, wird ins lächerliche gezogen, so dass Sie als Vertragsparteien dann die Änderungswünsche fallen lassen.
Dies ist sicherlich nicht problematisch, wenn alles glatt läuft. Gerade aber bei der Maklergebühr wäre das Ebtfallen dieser Kosten bei einem berechtigten Rücktritt wünschenswert gewesen.
Viele Grüße und alles Gute
Schuldnerberatung Online
gerne wieder
Gesellschaftsrecht
Für die sehr schnelle, ausführliche und kompetente Auskunft möchte ich mich sehr herzlich bedanken.
Bei entsprechender Gelegenheit nehme ich Ihre Experten-Beratung gerne wieder in Anspruch. L.G.
Immobilienrecht
Sehr gute, vor allem tiefgründige Antwort hinsichtlich der wesentlichen Merkmale. Anschließend kam noch ein Fazit, sehr löblich und sehr zu empfehlen!
Immobilienrecht
Vielen Dank für die kompetente Antwort und den Lösungsansatz. Das ist letztendlich, was bei einem Rechtsrat auch zählt. Eigentlich genau umgekehrt, wie der Slogan von yourXpert: Gut geraten, statt nur beraten. Danke. Ich werde bei einem Erfolg in meiner Angelegenheit Sie in Kenntnis setzen und bei einer nächsten Angelegenheit beauftragen und ein gutes Preisangebot abgeben :)
Vertragsrecht
Super schnelle und ausführliche Arbeit. Vielen Dank :)
Immobilienrecht
Persönlich und kompetent. Alles bestens. Vielen Dank.
Immobilienrecht
Sehr gute Hinweise mit konkretem Formulierungsvorschlag.
Gerne wieder.
Wirtschaftsrecht
Ich bin mit der Bewertung voll und ganz zufrieden und danke für die zügige Beantwortung meiner Frage
Immobilienrecht
Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage. Ausführliche und verständliche Erläuterung unklarer Vertragspunkte. Auf Rückfrage wurde in kürzesten Zeitraum ausführlich und freundlich Antwort gegeben.
Ich war sehr zufrieden und kann diesen Experten nur weiterempfehlen.
Vielen Dank!
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