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eBay Bewertung löschen

Medienrecht-Ratgeber:  Wie kann eine negative Bewertung bei eBay entfernt werden? 

(Lesezeit: ca. 7 Minuten)

eBay, der umsatzstärkste Online-Marktplatz der Welt, hat insgesamt etwa 276 Millionen Mitglieder, hierzulande sind rund 17 Millionen Menschen als Käufer auf der Plattform aktiv. Angesichts der enormen Reichweite sind negative Bewertungen schon für Privatverkäufer ärgerlich, für gewerbliche Verkäufer und Powerseller können sie zu hohen Umsatzeinbußen führen und sogar existenzbedrohend werden. Auch wenn die Meinungsfreiheit in Deutschland einen hohen Rang genießt, sind nicht alle Äußerungen erlaubt: Gezielte Geschäftsschädigungen, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen muss niemand hinnehmen. Im Ernstfall kommt es vor allem auf Schnelligkeit an, denn je länger eine rechtswidrige Bewertung online bleibt, desto größeren Schaden kann sie anrichten und umso schwieriger wird es, einen Anspruch auf Löschung durchzusetzen.

Inhalt

  1. Bewertungsmöglichkeiten bei eBay
    1. Bewertungspunktesystem 
    2. Bewertungskommentar und Ergänzungskommentar 
    3. Detaillierte Bewertung
  2. Welche eBay-Bewertungen sind nicht erlaubt?
    1. Bewertungsgrundsätze von eBay
    2. Löschungsanspruch bei Verstoß gegen geltendes Recht
  3. Vorgehen gegen eine unzulässige Bewertung bei eBay   
    1. eBay zur Löschung einer Bewertung auffordern   
    2. Kontakt mit dem Verfasser aufnehmen
    3. Anwaltliche Aufforderung zur Rücknahme der Bewertung
    4. Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Das Wichtigste in Kürze

• eBay-Bewertungen sind unzulässig, wenn sie gegen die AGB der Plattform oder geltendes Recht verstoßen.
eBay verbietet zum Beispiel vulgäre Ausdrücke, die Preisgabe von persönlichen Daten und Bewertungen mit erpresserischem oder rufschädigendem Ziel. Falsche Tatsachenbehauptungen und beleidigende Werturteile verstoßen gegen das deutsche Strafrecht und begründen einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog.
• Wer gegen eine unzulässige Bewertung vorgehen möchte, kann eBay über den Verstoß informieren und die Löschung verlangen, den Verfasser durch eBay zur Überarbeitung auffordern lassen und einen Anwalt einschalten.
Wenn sich die Löschung nicht außergerichtlich erreichen lässt, kann der Betroffene mit anwaltlicher Unterstützung Klage vor dem Zivilgericht erheben und den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verfasser beantragen.

Bewertungsmöglichkeiten bei eBay

Die Online-Plattform eBay kann nicht jeden einzelnen Verkäufer oder Käufer auf seine Zuverlässigkeit hin überprüfen. Daher ist die Bewertungsfunktion ein wichtiges Marketinginstrument. Künftige Käufer entscheiden sich regelmäßig leichter zum Kauf, wenn der Verkäufer bisher positives Feedback bekommen hat. Bei eBay können beide Vertragsparteien nach einem abgewickelten Kauf eine Bewertung abgeben. Der Verkäufer hat jedoch nur die Möglichkeit, den Kunden positiv zu bewerten und einen Kommentar zu verfassen. Käufer dagegen können mehrere Funktionen nutzen: Es gibt positive und negative Bewertungspunkte, Bewertungskommentare, Ergänzungskommentare und detaillierte Verkäuferbewertungen.

Bewertungspunktesystem

Zufriedene Käufer können einen positiven Bewertungspunkt vergeben, unzufriedene einen negativen. Außerdem sind neutrale Punkte möglich, die wie Nullen zählen und den Punktestand nicht beeinflussen. Hat ein Verkäufer zehn Punkte bekommen, erscheint ein Stern in seinem Profil. Bei steigendem Punktestand wechselt der Stern an bestimmten Schwellenwerten seine Farbe.

Bewertungskommentar und Ergänzungskommentar

Zusätzlich kann der Käufer als Bewertungskommentar eine Begründung ausformulieren. Später darf er seinen Kommentar noch genau einmal ergänzen und näher erläutern. Jeder Kommentar muss nach den eigenen Hinweisen von eBay inhaltlich zu der Punktvergabe passen, der Käufer darf also nach einer positiven Punktevergabe keinen abwertenden Kommentar oder Ergänzungskommentar abgeben.

Detaillierte Bewertung

Bei der detaillierten Verkäuferbewertung kann der Käufer vier einzelne Aspekte des abgewickelten Kaufs bewerten, nämlich Kommunikation, Artikelbeschreibung, Verpackungs- und Versandkosten sowie Lieferzeit. Anschließend kann er einen Kommentar verfassen und bis zu fünf Sterne vergeben. Diese Punkte und Sterne haben jedoch keinen Einfluss auf das zuvor beschriebene Bewertungspunktesystem.

Ebay Bewertung löschen lassen
Wer eine negative ebay-Bewertung schreibt, ist dabei nicht immer sachlich.
Für die andere Seite kann dies erheblichen Schaden bedeuten.

 

Welche eBay-Bewertungen sind nicht erlaubt?

Eine Bewertung ist unzulässig, wenn sie entweder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay oder gegen geltendes Recht verstößt.

Bewertungsgrundsätze von eBay

Nach den eigenen Vorgaben des Portals dürfen Bewertungen zum Beispiel nicht als Erpressung eingesetzt werden, weil der Käufer einen zusätzlichen Artikel geliefert bekommen möchte oder es auf einen Preisnachlass abgesehen hat. Auch sind Manipulationen generell verboten. So ist es nicht erlaubt, eine Bewertung nur zu dem Zweck abzugeben, den Punktestand zu beeinflussen und damit dem einen Mitbewerber zu schaden oder einem anderen zu nützen. Bewertungen, die im Rahmen einer Kampagne in Absprache mit anderen Personen abgegeben oder gegen Bezahlung durch Konkurrenten erstellt wurden, sind ebenfalls nicht zulässig. Außerdem dürfen in den Kommentaren keine Vulgärausdrücke benutzt, falsche Tatsachen behauptet und keine persönlichen Daten des Bewerteten preisgegeben werden.

Löschungsanspruch bei Verstoß gegen geltendes Recht

Negative Äußerungen in Kommentaren können darüber hinaus gegen Bestimmungen des deutschen Strafrechts verstoßen, wenn sie den Tatbestand der Beleidigung, Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen (§§ 185 ff. StGB). Es wird grundsätzlich zwischen Tatsachen und Meinungsäußerungen differenziert: Tatsachenbehauptungen sind solche Aussagen, die sich als wahr oder falsch beweisen lassen, dagegen sind Meinungsäußerungen rein subjektive Werturteile. In bestimmtem Umfang muss sich jeder eBay-Verkäufer negative Meinungsäußerungen gefallen lassen, zumindest dann, wenn sie auf einem wahren Tatsachenkern basieren und sachlich vorgebracht werden, also nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreiten. Auch wahre Tatsachen muss grundsätzlich jeder akzeptieren, eine Ausnahme besteht, wenn Informationen aus der Intim- oder Privatsphäre des Betroffenen an die Öffentlichkeit gelangen, zum Beispiel: "Beschwert Euch beim Verkäufer unter der Telefonnummer: 030/123132". Unwahre Tatsachenbehauptungen muss schließlich niemand hinnehmen.

Wenn jemand eine Bewertung mit einer unsachlichen und herabwürdigenden Meinungsäußerung oder einer falschen Tatsachenbehauptung bekommen hat, kann er als Privatperson in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sein. Bei gewerblichen Verkäufern kommt als verletztes Recht auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb infrage. In beiden Fällen besteht nach dem deutschen Zivilrecht analog § 1004 in Verbindung mit § 823 BGB ein Anspruch auf Beseitigung, das heißt auf Löschung oder Zustimmung zur Löschung.

Rechts-Tipp:


Online Bewertungen, die nicht nur negativ, sondern auch ungerechtfertigt sind, können sich schnell auf den Ruf und das Image der betroffenen Händler*innen auswirken. Generell sind negative Bewertungen erlaubt, jedoch nicht wenn sie auf falschen Tatsachen basieren oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Falls Sie eine eBay Bewertung haben, die auf diese Kriterien zutrifft, empfehlen wir Ihnen die Löschung dieser Bewertung durch unsere Anwält*innen zu veranlassen.

Hier können Sie Ihre eBay Bewertung löschen lassen.

Vorgehen gegen eine unzulässige Bewertung bei eBay

Als Anspruchsgegner kommt in erster Linie der Verfasser der negativen Bewertung in Betracht, allerdings ist es immer sinnvoll, auch mit eBay in Kontakt zu treten, um eine möglichst schnelle Löschung der Bewertung zu erreichen. Auch für den Fall, dass der Verfasser namentlich nicht bekannt ist, lohnt es sich, eBay zu informieren und zur Preisgabe des Namens und der Anschrift aufzufordern, um sodann gegen den Verfasser vorgehen zu können.

eBay zur Löschung einer Bewertung auffordern

Bei jeder unzulässigen Bewertung sollte eBay schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt und zur Löschung der Bewertung aufgefordert werden. Als Marktplatzbetreiber ist eBay nach der geltenden Rechtsprechung aber nur dann zu einer Überprüfung des Sachverhalts verpflichtet, wenn alle anspruchsbegründenden Tatsachen detailliert vorgetragen wurden. In der sogenannten Blogspot-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 konkretisiert, wie eine Mitteilung an einen Portalbetreiber aussehen muss, damit dieser verpflichtet ist, den Sachverhalt zu überprüfen.
Danach müssen die beanstandete Bewertung und der Grund der Beanstandung so genau geschildert werden, dass der Portalbetreiber die Rechtsverletzung ohne tiefer gehende Prüfung der Sach- oder Rechtslage erkennen kann. Sodann muss der Verfasser die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Sofern eine konkrete und erhebliche Antwort des Verfassers mit notwendigen Nachweisen eingeht, soll der Betroffene noch eine Gelegenheit zur Erwiderung bekommen, mit der er ebenfalls fehlende Belege einreichen muss. Ist nach alledem eine Rechtsverletzung unschwer zu sehen, besteht die Pflicht zur Löschung der Bewertung. Neben einem Screenshot der beanstandeten Bewertung sollten alle nötigen Beweise für die vorgebrachten Tatsachen sofort zusammen mit der Mitteilung bei eBay eingereicht werden.
Da diese Mitteilung strengen Vorgaben genügen muss, empfiehlt es sich meistens, schon vor dem ersten Schreiben an eBay einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Außerdem hat eBay täglich mit so vielen Beschwerden zu tun, dass nur anwaltliche Schreiben mit Sicherheit eine Reaktion auslösen.

Kontakt mit dem Verfasser aufnehmen

Wer sich gegen eine negative Bewertung wehren möchte, sollte gleichzeitig versuchen, den Bewerter zu einer Änderung zu bewegen. Da bei eBay ein Verfasser seine Bewertung nach der Veröffentlichung nicht mehr selbstständig ändern kann, muss dafür per Formular auf der eBay-Website ein Antrag auf Überarbeitung gestellt werden, der dem Verfasser übersandt wird.
In manchen Fällen hilft es auch, dem Verfasser eine Nachricht zukommen zu lassen und eventuell die Lage aufzuklären. Falls beim Kauf ein Missverständnis vorlag, kann der Verkäufer vielleicht Abhilfe schaffen, indem er eine mangelfreie Ware nachliefert, und den Käufer so zur Mitarbeit bewegen. Der Verkäufer kann auch einen Gegenkommentar verfassen und seine Sicht der Dinge schildern. Vor allem eine gütliche Einigung mit dem Käufer kann sich hier am Ende noch in positive Werbung ummünzen lassen.

Anwaltliche Aufforderung zur Rücknahme der Bewertung

Spästestens wenn der Verfasser sich weigert, seine Bewertung zu überarbeiten, sollte er mit anwaltlichem Schreiben unter Fristsetzung aufgefordert werden, dem von eBay übersandten Antrag zuzustimmen und seine Bewertung zu überarbeiten oder zurückzunehmen. Zumeist reicht hierfür eine kurze Frist von einer Woche aus. Sofern die Bewertung rechtswidrig war, können auch die außergerichtlichen Anwaltskosten als Schadenersatzposition gegen den Verfasser geltend gemacht werden.

Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Reagiert der Verfasser auf das anwaltliche Schreiben nicht, kann der Betroffene Klage erheben und den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Zivilgericht beantragen, um die Löschung der Bewertung zu erreichen. Im Hauptsacheverfahren entscheidet das Gericht dann abschließend darüber, ob der Löschungsanspruch bestand. Außerdem kann vor Gericht über weitere eventuelle Ansprüche, zum Beispiel auf Schadenersatz, verhandelt werden. Sofern der Betroffene sich auf eine Geschäftsschädigung beruft, muss er dann konkret darlegen, welche Umsatzeinbußen er aufgrund der streitgegenständlichen Bewertung erlitten hat. In besonders schweren Fällen von Verleumdung oder Beleidigung kann auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld hinzukommen.

Bildnachweis: © unsplash.com - burst

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