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Anwalt für Scheidungsrecht online fragen

Eine Scheidung kostet oft viel Kraft und erfordert einen enormen organisatorischen Aufwand: Fragen des Unterhalts müssen geklärt werden, das Auflösen des gemeinsamen Haushalts und möglicherweise die Kinderbetreuung.
Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Scheidungsrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt fachkundigen Rat eines Anwalts für Scheidungsrecht ein!

Weitere allgemeine Informationen zum Scheidungsrecht finden Sie auch in unserem Scheidungsrecht-Online-Ratgeber.

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Scheidungsrecht Online Beratung

Eine Online-Beratung im Scheidungsrecht kann viel Zeit und Aufwand ersparen. Schon im Frühstadium einer Trennung, wenn es unter anderem um Wohnungszuweisung und Trennungsunterhalt geht, ist schneller Expertenrat besonders wertvoll.

Lesen Sie jetzt unseren Scheidungsrecht-Ratgeber und informieren Sie sich über alle wichtigen Themen rund um die Scheidung:

Online Ratgeber Scheidungsrecht

(Lesezeit: ca. 6 Minuten)

Eine Scheidung stellt jeden Menschen plötzlich vor eine ganz neue Lebenssituation. Erst einmal stehen Wohnungswechsel und Hausratsaufteilung an, oft muss auch die Kinderbetreuung neu geregelt werden. Dann sind gemeinsame Konten und Versicherungen aufzulösen, die Steuerklasse ändert sich, eventuell kommt noch ein Namenswechsel dazu. Neben all den Behördengängen kommt das gerichtliche Scheidungsverfahren mit vielen rechtlichen Schwierigkeiten und Fallstricken auf Sie zu. In unserem Online-Ratgeber können Sie sich einen ersten Überblick über die zu klärenden Themenfelder verschaffen und eventuelle Streitpunkte überdenken.

Inhalt

  1. Was ist Scheidungsrecht?
  2. Vorteile der Online-Beratung im Scheidungsrecht
  3. Trennungszeiten und Härtefallscheidungen
  4. Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt
  5. Sorgerecht und Umgangsrecht
  6. Aufteilung des Ehevermögens im Zugewinnausgleich
  7. Scheidungsrecht-Themen im Überblick
    7.1 Ehegattenunterhalt
    7.2 Gütertrennung
    7.3 Trennungsjahr
    7.4 Trennungsunterhalt
    7.5 Versorgungsausgleich

1. Was ist Scheidungsrecht?

Das in Paragraph §§ 1564 ff. BGB geregelte Scheidungsrecht befasst sich mit der Auflösung einer Ehe und allen damit zusammenhängenden Folgesachen. Dazu gehören gegenseitige Unterhaltsansprüche der Ehegatten während der Trennung und nach der Scheidung. Ebenso Unterhaltsansprüche der Kinder, Sorge- und Umgangsrecht für minderjährige Kinder und die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Ehegatten. Neben der Aufteilung, des in der Ehe angesammelten Vermögens, geht es auch um den Ausgleich der Rentenversorgungsansprüche, da ein Ehegatte, der sich Haushalt und Kinderbetreuung gewidmet hat, an den Anwartschaften des anderen teilhaben soll.

Das Gesetz schreibt in § 114 FamFG vor, dass der Scheidungsantrag beim Familiengericht von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss. Es herrscht also Anwaltszwang. Im Regelfall müssen beide Ehegatten persönlich zum Scheidungstermin beim Familiengericht erscheinen. Nur der Antragsteller muss aber zwingend anwaltlich vertreten sein.

2. Vorteile der Online-Beratung im Scheidungsrecht

Eine Scheidung, selbst eine einvernehmliche, kann sich erheblich in die Länge ziehen, wenn jeder der Beteiligten umfangreiche Besprechungstermine mit seinem Rechtsanwalt vor Ort abhalten muss. Die Online-Beratung ist daher besonders attraktiv, wenn Sie an einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung interessiert sind. Die benötigten Unterlagen, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und Nachweis der Einkommensverhältnisse und Vermögenswerte, lassen sich problemlos online übermitteln. Aber auch, falls Sie für die ersten Schritte in der Trennungsphase einen schnellen Rat brauchen, können Sie zu jeder Tageszeit einen Experten von yourXpert kontaktieren.

3. Trennungszeiten und Härtefallscheidungen

ScheidungsrechtIm deutschen Familienrecht herrscht das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Es wird unwiderleglich vermutet, dass eine Ehe zerrüttet ist, wenn die Eheleute seit drei Jahren getrennt leben. Wenn also ein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmen möchte, kann der andere nach spätestens drei Jahren geschieden werden. Nach einer Trennungszeit von einem Jahr gilt die Ehe als zerrüttet, wenn beide Partner die eheliche Gemeinschaft nicht wieder herstellen möchten.

In Ausnahmefällen kann eine Ehe auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn das Festhalten für den einen Partner eine "besondere Härte" bedeuten würde. Wann eine solche besondere Härte vorliegt, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Eine Blitzscheidung kommt zum Beispiel in Betracht, wenn ein Ehegatte über einen längeren Zeitraum den anderen schwer körperlich oder seelisch misshandelt hat. Ein Seitensprung dagegen rechtfertigt noch keine Härtefallscheidung, anders kann es aber sein, wenn ein Ehegatte notorisch fremdgeht und für außerehelichen Nachwuchs sorgt.

4. Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt

Der Ehegatte, der wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, hat bis mindestens drei Jahre nach der Geburt Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Ob darüber hinaus der Betreuungsunterhalt noch länger gezahlt werden muss, hängt davon ab, ob eine umfangreiche Erwerbstätigkeit mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Hier kommt es auf die Umstände an, zum Beispiel, ob das Kind in einer Ganztagsschule untergebracht ist oder ob eine Übermittagsbetreuung in der Kita angeboten wird.

Minderjährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern, der in der Rangfolge den übrigen Unterhaltsberechtigten vorgeht, also volljährigen Kindern, Ehegatten und anderen. Die letzte Gesetzesreform von 2008 hat klargestellt, dass minderjährige Kinder Priorität genießen und sich nicht mehr das unzureichende Einkommen des Versorgers mit anderen teilen müssen. In den sogenannten Mangelfällen werden nun die Ansprüche der Erwachsenen nur noch nachrangig berücksichtigt.

5. Sorgerecht und Umgangsrecht

Der Gesetzgeber hat das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern zum Regelfall erklärt. Stellt niemand einen Antrag zum Sorgerecht, bleibt es nach der Scheidung dabei, dass beide Eltern die wesentlichen Entscheidungen für das Kind gemeinsam zu treffen haben. Normalerweise entscheidet stets derjenige, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Nur wenn ein Sorgeberechtigter offensichtlich ungeeignet ist oder seine Pflichten grob vernachlässigt, kann der andere mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen.

Auch das Umgangsrecht, das für beide Eltern eines minderjährigen Kindes Pflicht und Recht zugleich bedeutet, regeln heute fast alle Paare einvernehmlich. Nur im Ausnahmefall lässt sich eine gerichtliche Entscheidung nicht vermeiden, wenn ein Elternteil zum Beispiel gewalttätig oder dauernd alkoholisiert ist oder einem Elternteil das Kind vollständig entzogen und entfremdet wird.

6. Aufteilung des Ehevermögens im Zugewinnausgleich

Nach dem gesetzlichen Regelfall leben die meisten Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und es findet bei der Scheidung ein Zugewinnausgleich statt. Dazu wird die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen berechnet und so der Zuwachs ermittelt, der im Laufe der Ehe erworben wurde. Dieser Überschuss wird als Zugewinn unter den Ehegatten gleichmäßig aufgeteilt.

Da als Stichtag für die Berechnung des Endvermögens die Zustellung des Scheidungsantrags gilt, nutzen einige die Möglichkeit, vorher noch Vermögenswerte beiseite zuschaffen. Wer diesbezüglich Sorgen hat, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die zügige Antragstellung betreiben.

7. Scheidungsrecht-Themen im Überblick

7.1 Ehegattenunterhalt

Nach Paragraph § 1569 BGB hat ein Ehegatte nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt gegen den anderen Ehegatten, wenn er nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Es gilt also das Bedürftigkeitsprinzip. Normalerweise muss jeder nach der Scheidung vollumfänglich für sich sorgen, es sei denn, er ist wegen Krankheit, Alters, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder aus anderen gewichtigen Gründen dazu nicht in der Lage.

7.2 Gütertrennung

Haben die Ehegatten in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart, werden sie vermögensrechtlich bei einer Scheidung wie Unverheiratete behandelt. Jeder behält das, was er eingebracht hat, ein Zugewinnausgleich findet nicht statt.

7.3 Trennungsjahr

Die Eheleute müssen im Regelfall ein Trennungsjahr abwarten, bevor sie geschieden werden können. „Getrenntleben“ bedeutet dabei, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und beide Eheleute die Wiederherstellung ablehnen. Wenn ein Ehepartner aus beruflichen Gründen längerfristig abwesend ist, liegt darin noch keine Trennung. Normalerweise geht die Trennung mit dem Auszug eines Partners aus der ehelichen Wohnung einher, ausnahmsweise kann Getrenntleben aber auch innerhalb einer Wohnung stattfinden.

7.4 Trennungsunterhalt

Bis zur rechtskräftigen Scheidung kann ein Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen (§ 1361 BGB), der sich nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen richtet. Wenn beide erwerbstätig sind, muss derjenige, der mehr verdient, 3/7 des Überschusses an den anderen zahlen. Ist nur einer erwerbstätig, besteht der Anspruch in Höhe von 3/7 des Einkommens. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres muss der Anspruchsberechtigte sich bemühen, wieder ganz für sich selbst zu sorgen.

Mehr Informationen zum Thema Trennungsunterhalt finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.

7.5 Versorgungsausgleich

Das Familiengericht muss bei jeder Scheidung den Versorgungsausgleich durchführen. Dabei werden alle Anwartschaften aus gesetzlichen Rentenversicherungen, Beamtenversorgungen oder betrieblichen Pensionskassen der Ehegatten zusammengerechnet und dann so aufgeteilt, dass beide für die Ehezeit gleich hohe Rentenanwartschaften erhalten.

Ausführliche Informationen zum Thema Versorgungsausgleich finden Sie in unserem Versorgungsausgleich-Ratgeber, sowie in den Antworten unserer Rechtsanwälte.

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Eine Scheidungsrecht-Online-Beratung

  • ist rechtssicher durch qualifizierte, zertifizierte und erfahrene Rechtsanwälte                                          
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Jetzt einen Anwalt für Scheidungsrecht online fragen.

Häufige Fragen

Welche Vorteile hat eine Online-Rechtsberatung im Bereich Scheidungsrecht?

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Einfacher: Sie sind es leid sich nach unflexiblen Beratungs- und Öffnungszeiten zu richten? Holen Sie sich Ihren Expertenrat im Bereich Scheidungsrecht bequem von Zuhause aus und lernen Sie die Vorzüge gegenüber einer Vor-Ort-Beratung zu schätzen.

Günstiger: Sparen Sie neben Zeit auch Geld! Eine Onlineberatung im Bereich Scheidungsrecht ist in der Regel deutlich preisgünstiger als eine Vor-Ort-Beratung.

Schneller: Die Beratung eilt? Durch eine eigens von Ihnen festgelegte Frist ist eine rechtzeitige Beratung garantiert.

Diskreter: Nutzen Sie den Vorteil einer Online Beratung im Bereich Scheidungsrecht und bleiben Sie anonym!

Wie nutze ich das Online-Beratungsportal yourXpert im Bereich Scheidungsrecht?

yourXpert bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt mit Experten für Scheidungsrecht Kontakt aufzunehmen, sei es schriftlich oder telefonisch. Wie die Kontaktaufnahme funktioniert, erfahren Sie im nächsten Abschnitt unter Wie kontaktiere ich einen Experten für Scheidungsrecht auf yourXpert?.

Eine Online-Rechtsberatung können Sie überall in Anspruch nehmen.
Was Sie benötigen:
- PC, Laptop, Smartphone oder Tablet, um ins Internet zu gelangen
- ein Telefon, wenn Sie die telefonische Beratung wünschen

Gleichzeitig können Sie yourXpert auch als Informationsportal für Scheidungsrecht nutzen. Zum einen mit Hilfe des obigen Ratgebers für Scheidungsrecht, zum anderen durch unsere Wissensdatenbank yourXpertise, auf der Sie zahlreiche veröffentlichte Antworten, sowie Fachartikel im Bereich Scheidungsrecht erwarten.

Wie kontaktiere ich einen Experten für Scheidungsrecht auf yourXpert?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Beratungsarten zur Verfügung:

Email-Beratung
Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Email-Beratung und wählen Sie Ihren persönlichen Experten für Scheidungsrecht an Hand der Expertenprofile und Kundenbewertungen auf yourXpert aus. Ihr Anliegen wird direkt per Email an Ihren persönlichen Experten gesendet.

Schwarzes Brett
Stellen Sie Ihre Frage an alle Experten für Scheidungsecht am Schwarzen Brett. Ihre Frage wird an den Expertenpool versendet und ein passender Experte antwortet Ihnen innerhalb kürzester Zeit per Email. Der einfachste Weg zur kompetenten Antwort: 1. Frage stellen 2. Preis selbst festlegen 3. Kompetente Antwort erhalten.

Telefonberatung
Nutzen Sie die Vorteile einer anonymen und schnellen Telefonberatung. Telefonieren Sie völlig unkompliziert über die 0900-Nummer mit Ihrem Experten für Scheidungsrecht. Wählen Sie hierfür die Nummer 0900-1010 999 und geben Sie im Anschluss die Kennung Ihres Experten ein, welche Sie im Profil des jeweiligen Experten finden. Infos zur yourXpert-Anwaltshotline finden Sie hier. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit Ihr Guthaben auf Ihrem yourXpert Konto aufzuladen um dieses für die telefonische Beratung zu verwenden.

Online Chat-Beratung
Entscheiden Sie sich für eine Live-Beratung per Chat. Erhalten Sie eine persönliche und anonyme 1-zu-1 Beratung von einem Experten für Scheidungsrecht direkt per Online Chat.

Wann empfiehlt es sich eine Online Rechtsberatung im Bereich Scheidungsrecht über yourXpert in Anspruch zu nehmen?

Wann immer Sie eine kompetente Rechtsberatung im Bereich Scheidungsrecht benötigen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Scheidungsrechtsanwälte zur Verfügung. Lassen Sie Ihre Rechtsfragen durch einen unserer, in der örtlichen Anwaltskammer eingetragenen, Scheidungsrechtsanwälte lösen und stehen Sie im Falle eines Rechtsstreites sicher da!

Woher weiß ich, welches der richtige Experte für mich ist?

Vielleicht haben Sie sich schon auf unserer Homepage umgeschaut und unter den Profilen der Scheiungsrechtsanwälte jemanden gefunden, an den Sie sich gerne wenden möchten. Dabei hilft Ihnen das Durchsehen des Expertenprofils, die Bewertungen anderer Mandanten, die bisherigen Antworten des Anwalts und ggf. dessen Ratgeber. Auswahl getroffen? Dann können Sie direkt mit Ihrem Experten per X-Mail, Chat oder Telefon Kontakt aufnehmen.

Vielleicht wissen Sie aber auch nicht genau, wie Sie sich für einen unserer Experten entscheiden sollen. Kein Problem, denn dann machen wir das für Sie. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach an unser Schwarzes Brett, nutzen Sie die Angebot-einholen-Funktion oder rufen Sie bei unserer Anwaltshotline an und schon wird Ihnen ein passender Experte für Scheidungsrecht zugewiesen.

Wer sind die Experten für Scheidungsrecht auf yourXpert?

Die Rechtsberatung im Bereich Scheidungsrecht wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Beratung vorgenommen. Alle Profile der Anwälte für Scheidungsrecht und deren Qualifikationen sowie bisherige Kundenbewertungen können Sie oben einsehen.

Was kostet die Beratung im Bereich Scheidungsrecht?

Da es sich bei jeder Beratung von yourXpert um eine individuelle Leistung handelt, werden die meisten Preise vom Rechtsanwalt individuell festgesetzt. Ihr Vorteil: Dies geschieht stets vor einer Beratung. Viele Beratungsprodukte können zum Festpreis angeboten werden D.h. Sie haben stets absolute Kostentransparenz und erleben keine böse Überraschung wie es bei einer Anwaltsberatung vor Ort nicht selten der Fall ist.

Eine telefonische Rechtsberatung im Bereich Scheidungsrecht bei yourXpert dauert im Durchschnitt neun Minuten und die Gesprächsminute kostet dabei 1,99 Euro.

Einem Anwalt für Scheidungsrecht schriftlich eine Frage zu stellen ist ab 28 Euro möglich.

Wann erhalte ich eine Antwort?

Bei einer E-Mail-Beratung im Bereich Scheidungsrecht garantieren wir ein Prüfergebnis innerhalb von 24h, in dringenden Fällen ist auch eine Beantwortung innerhalb von 12h oder 4h möglich! Wer direkt Antwort wünscht, ist mit einem Telefonat oder einem Chatgespräch mit einem Experten für Scheidungsrecht gut beraten.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Ob Sie Ihre Anfrage öffentlich sichtbar machen möchten, entscheiden Sie selbstverständlich selbst. In Ihrem yourXpert-Account haben Sie hierfür nach dem Absenden der Frage die Möglichkeit, die Einstellung so vorzunehmen dass lediglich Sie und Ihr Anwalt Ihre Anfrage lesen können.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen alle relevanten Zahlungsweisen zur Verfügung:

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