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Was kostet eine Markenanmeldung?

Was kostet es, eine Marke anzumelden oder verlängern zu lassen? Welche Gebühren kommen je nach Art und Umfang der Markenregistrierung auf den*die Markeninhaber*in zu? Welche Überlegungen muss man anstellen, um das beste Angebot am Markt zu finden? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber und gibt Ihnen eine kurze Checkliste auf dem Weg zu Ihrer Markenmeldung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebühren für eine Markenanmeldung hängen davon ab, ob Sie eine DE- oder eine EU-Marke anmelden und für wie viele sog. „Waren- und Dienstleistungsklassen“ Sie den Namen schützen lassen möchten.
  • Eine Markenanmeldung lohnt sich fast immer: so sichern Sie sich wirksam gegen die unbefugte Verwendung Ihres Labels ab.
  • Im Vorfeld einer Markenanmeldung sind eine Identitäts- und eine Ähnlichkeitsrecherche in den einschlägigen Registern durchzuführen. Diese Recherchen sichern Sie dagegen ab, dass Sie einen Markennamen anmelden, der bereits vergeben oder einer bestehenden Marke zu ähnlich ist.
  • Wird ein unzulässiger Markenname gewählt, drohen Widersprüche und Klagen bereits etablierter Markeninhaber*innen, verbunden mit dem Verlust der eigenen Eintragung und der dafür gezahlten Gebühren; hinzu kommen zusätzliche Verfahrenskosten. Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen sind daher unbedingt von einem Spezialisten (und nicht automatisiert) durchzuführen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Gebühren sind bei einer Markenanmeldung an das Amt zu entrichten?
    1. Was kostet eine Markenanmeldung innerhalb Deutschlands?
    2. Wieviel kostet die Registrierung einer EU-Marke?
    3. Welche Gebühren fallen bei der Registrierung einer internationalen Marke an?
    4. Welche Gebühren entstehen für eine beschleunigte Bearbeitung der Markenanmeldung?
    5. Auf einen Blick: Kosten der Markenanmeldung (Deutschland, Europa und weltweit)
  2. Wann lohnt sich die Markenanmeldung?
  3. Warum sollte man einen Rechtsanwalt mit der Markenanmeldung beauftragen?
    1. Welche rechtliche Risiken bestehen, wenn eine Marke ohne Anwalt eingetragen wird?
    2. Warum braucht man eine Identitätsrecherche?
    3. Wieviel kostet eine professionelle Identitätsrecherche?
    4. Was ist eine Ähnlichkeitsrecherche?
    5. Wieviel kostet eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche?
    6. Wieviel Arbeit bleibt für Sie, wenn Sie eine*n Anwält*in mit der Markenanmeldung beauftragen?
    7. Wie viel Restrisiko tragen Sie, wenn Sie eine*n Anwält*in mit der Markenanmeldung beauftragen?
    8. Warum ist die Beauftragung eines*einer Anwält*in besser als eine automatisierte Markenprüfung?
    9. Welche Beratungsvorteile bietet eine anwaltliche Beratung noch?
  4. Fazit

Welche Gebühren sind bei einer Markenanmeldung an das Amt zu entrichten?

Je nach dem, ob Sie eine DE- oder eine EU-Marke anmelden möchten, müssen Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) wenden. Eine sog. DE-Marke schützt Ihren Markennamen deutschlandweit. Möchten Sie mit ihrem Produkt oder ihrer Dienstleistung Europa-weit tätig werden, bietet sich der Schutz durch eine EU-Marke an. Dann wird ihr Markenname in allen Ländern der Europäischen Union geschützt, auch solchen, die neu hinzutreten würden. Wenn Sie eine internationale Marke anmelden möchten, so müssen Sie über das DPMA einen Antrag an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) stellen. Dann fallen sowohl Gebühren des DPMA, als auch Gebühren der WIPO an.

Wichtig zu wissen ist, dass sich die Gebühren für eine Markenanmeldung bei allen nationalen und internationalen Behörden nach der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen richten, für die die Marke eingetragen werden soll. Dazu unter 1.1 mehr.

Zusätzlich zu den Gebühren für die Markenanmeldung bei den Ämtern können Kosten für eine anwaltliche Beratung hinzukommen, die im Regelfall zu empfehlen ist, um rechtliche Risiken bei der Markenanmeldung auszuschließen. Dazu unter 3. mehr.

Um zu verstehen, welche Kosten in Ihrem Fall anfallen, haben wir die Kosten in einer Tabelle weiter unten aufgelistet und erklären die Kosten in den einzelnen Abschnitten unten. Sollten Sie unsicher sein, welche Kosten in Ihrem Fall anfallen, können Sie hier mit einem*einer auf Markenrecht spezialisierten Anwält*in sprechen.

Was kostet eine Markenanmeldung innerhalb Deutschlands?

Die Gebühren des DPMA richten sich insbesondere nach der Anzahl der anzumeldenden Klassen. Damit gemeint sind Waren- und Dienstleistungsklassen, die die Marke abdecken soll. Möchten Sie beispielsweise ein Produkt im medizinischen und kosmetischen Bereich anbieten und hierfür Ihre Marke schützen lassen, könnte ihre Klasseneintragung wie folgt lauten: „Klasse 3 Kosmetika; Klasse 5 Pharmazeutische Erzeugnisse; Klasse 44: Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere“. Dabei sind die Klasseneinteilungen genau zu beachten. Möchten Sie etwa Kleidung verkaufen, fallen reguläre Bekleidungsstücke in Klasse 25, Schutz- und Sicherheitsbekleidung aber in Klasse 9 und Spezialbekleidung für bestimmte Sportarten in Klasse 28. Unsere Expert*innen helfen Ihnen gerne bei der Erstellung Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. In allen unseren Paketangeboten zur Markenanmeldung ist stets enthalten, dass Ihr*e Markenexpert*in das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis abgestimmt auf Ihr individuelles Produkt für Sie vollständig und richtig erstellt und sämtliche Kommunikation mit den Behörden übernimmt.

In der grundlegenden Anmeldegebühr (300 EUR bzw. 290 EUR bei Online-Anmeldung) ist bereits die Anmeldegebühr für bis zu drei Klassen enthalten. Die Klassengebühr für jede weitere Klasse beträgt je 100 EUR. Für die Anmeldung einer Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke sind 900 EUR Anmeldegebühr zu zahlen.

Sind die Markenrechte ausgelaufen, kann der*die Markeninhaber*in die Verlängerung beantragen, um sein*ihr Label weiterhin exklusiv nutzen zu dürfen. Auch hierfür werden gesonderte Gebühren fällig. Sie betragen bei einer Verlängerung für bis zu drei Klassen 750 EUR, für jede weitere Klasse sind zusätzlich je 260 EUR zu zahlen. Die Verlängerungsgebühr für Kollektiv- und Gewährleistungsmarken beträgt 1800 EUR.

Wieviel kostet die Registrierung einer EU-Marke?

Die Anmeldegebühren beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum liegen demgegenüber etwas höher. Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Klasse beträgt 850 EUR, sofern man eine Online-Anmeldung vornimmt. Nimmt man eine Anmeldung in Papierform vor, beträgt die Anmeldegebühr 1.000 EUR. Für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse zahlt man weitere 50 EUR. Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR pro Klasse. Insgesamt zahlt man damit für die Online-Anmeldung von drei Waren- und Dienstleistungsklassen 1.050 EUR, für dieselbe Anmeldung in Papierform 1.200 EUR. Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Unionskollektivmarke oder einer Unionsgewährleistungsmarke beträgt 1.500 EUR bei Online-Anmeldung, andernfalls 1.800 EUR.

Die Grundgebühr ist binnen eines Monats fällig, nachdem die Anmeldung bei der Behörde eingegangen ist. Es ist wichtig zu wissen, dass das EUIPO die Markenanmeldung erst nach Zahlungseingang bearbeitet und prüft. Gezahlt werden kann per Kreditkarte, Banküberweisung oder über ein bei der EUIPO geführtes, laufendes Konto. Letzteres empfiehlt die EUIPO für professionelle Nutzer*innen.

Unsere Markenexpert*innen kennen sich mit der Markenanmeldung für den Markt in Europa aus und unterstützen Sie selbstverständlich in vollem Umfang beim Anmeldeprozess bei der EUIPO.

Welche Gebühren fallen bei der Registrierung einer internationalen Marke an?

Für die internationale Registrierung muss über das DPMA ein Antrag bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gestellt werden. Dabei fallen Gebühren für beide Behörden an. Die WIPO unterscheidet dabei außerdem zwischen Label, die farbige Elemente beinhalten und solchen, die es nicht tun. Beachten Sie, dass die Zahlung in Schweizer Franken erfolgen muss, sodass die letztendlichen Investitionsaufwendungen für Ihren internationalen Markenschutz auch vom Euro-Franken-Kurs abhängen.

Für eine grundlegende Anmeldung einer Marke, bei der die Wiedergabe der Marke keine farblichen Bestandteile haben soll, fallen Gebühren in Höhe von 653 CHF an. Soll die Marke unter Verwendung von Farben wiedergegeben werden, betragen die Gebühren 903 CHF. Soll der Markenschutz für mehr als drei Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen werden, so fallen für jede zusätzliche Klasse jeweils 100 CHF an. Die Gebühren können unter anderem per Überweisung und Kreditkarte gezahlt werden.

Die Gebühren, die zusätzlich an das DPMA zu zahlen sind, betragen für die internationale Registrierung selbst 180 EUR. Im Fall einer nachträglichen Benennung, das heißt wenn der Markenschutz einer bereits international registrierten Marke auf weitere Länder oder weitere Waren- und Dienstleistungsklassen ausgeweitet werden soll, beträgt die Gebühr 120 EUR. Sie sind innerhalb eines Monats nach Einreichen des Antrags an das DPMA zu zahlen.

Welche Gebühren entstehen für eine beschleunigte Bearbeitung der Markenanmeldung?

Das DPMA bietet Antragsteller*innen die Möglichkeit, eine beschleunigte Anmeldung zu wählen. Der jeweilige Antrag wird dann vorrangig bearbeitet und (bei hinreichender Mitwirkung des*der Anmelder*in) in jedem Fall innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung entschieden. Für die beschleunigte Prüfung ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von derzeit 200 EUR zu zahlen.

Darüber hinaus sollten andere Aspekte beachtet werden, die in der Regel zu einer zügigeren Bearbeitung führen. Bei der Anmeldung – vorzugsweise Online- oder elektronische Anmeldung über die entsprechenden DPMA-Portale – sollten die zulässigen, speziellen Begriffe und Gruppentitel für die Aufstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses verwendet werden, die in der einheitlichen Klassifikationsdatenbank (eKDB) hinterlegt sind. Die Zahlung der Gebühren für die Markenanmeldung sollte schnellstmöglich per Lastschrift oder Überweisung unter Angabe von Aktenzeichen, Prüfziffer und Gebührennummer erfolgen. Es muss außerdem gewährleistet sein, dass die Anmelder*innenangaben mit einem ggf. vorhandenen Handelsregistereintrag übereinstimmen. Unsere Expert*innen unterstützen Sie hier gerne und beachten selbstverständlich alle Vorgaben, um ihre Markenanmeldung schnellstmöglich durchzusetzen – unabhängig davon, ob Sie sich für eine vorrangige Bearbeitung oder den gewöhnliche Bearbeitungsverlauf entscheiden.

Auf einen Blick: Kosten der Markenanmeldung (Deutschland, Europa und weltweit)

 

DE-Marke

EU-Marke

Internationale Registrierung

Grundgebühr**

290 EUR*

300 EUR

850 EUR*

1000 EUR

653 CHF

Jede weitere Klasse

+ 100 EUR

+ 50 EUR

+ 150 EUR ab der dritten Klasse

+ 100 CHF

+ Beschleunigtes Verfahren

+ 200 EUR

Fast-Track-Verfahren möglich

/

 

 

 

+ DPMA-Gebühren iHv. 180 EUR

*bei Online-Anmeldung. Die Anmeldung in Papierform ist teurer, siehe darunter. Unsere erfahrenen Anwälte nehmen selbstverständlich eine Online-Anmeldung für Sie vor.

**Bei der DE-Markenanmeldung sowie der internationalen Registrierung umfasst die Grundgebühr drei Klassen. Bei der EU-Markenanmeldung umfasst die Grundgebühr eine Klasse.

Stand: 15.11.2022

Wann lohnt sich die Markenanmeldung?

Eine angemeldete Marke gewährt dem*der Markeninhaber*in Markenrechte und Markenschutz: Sie gewährt dem*der Inhaber*in das Recht, die Marke als Label für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen nutzen zu können, ohne (kostspielige) Abmahnungen von Dritten befürchten zu müssen. Eine Marke hilft insbesondere dabei, die „Brand“ aufzubauen und dem Unternehmen einen starken Wiedererkennungswert zu verleihen. Erarbeitet sich das Unternehmen mit der Marke einen guten Ruf und genießt es Anerkennung und Wertschätzung bei Kund*innen (und Konkurrenz), stellt die Marke einen nicht zu vernachlässigenden immateriellen Vermögenswert des Unternehmens dar. Sofern sich Marke und Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert haben, ist es möglich, Lizenzen an Dritte zu erteilen und dadurch zusätzliche Einnahmen zu generieren. Insbesondere auch im Zusammenspiel mit der Patentierung einer Idee sollte über eine Markenanmeldung nachgedacht werden.

Die Markenanmeldung bietet daher grundsätzlich viele Vorteile und sollte in jedem Fall erwogen werden.

Warum sollte man einen Rechtsanwalt mit der Markenanmeldung beauftragen?

Eine Markenanmeldung beinhaltet Risiken und einen hohen Aufwand für die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen. Eine anwaltliche Beratung wird deshalb im Regelfall empfohlen.

Welche rechtliche Risiken bestehen, wenn eine Marke ohne Anwalt eingetragen wird?

Sofern ein*e Inhaber*in einer bereits angemeldeten oder eingetragenen Marke befürchtet, dass eine Verwechslungsgefahr mit Ihrer neu angemeldeten Marke besteht, kann er*sie Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einlegen. Über den Widerspruch wird dann im Widerspruchsverfahren entschieden und Ihre neu eingetragene Marke wird, je nach Entscheidung, wieder gelöscht.

Eine Marke kann ferner auf Antrag bei Konflikt mit absoluten Schutzhindernissen für nichtig erklärt und gelöscht werden, d.h. wenn der Marke die Markenfähigkeit fehlt, der*die Anmelder*in nicht Inhaber*in einer Marke sein konnte oder wenn absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Ferner kann eine Nichtigerklärung und Löschung auch dann erfolgen, wenn bereits ältere Rechte bestehen, die durch die neue Markeneintragung verletzt werden.

Um entsprechende Konflikte mit anderen, bereits eingetragenen Marken und sonstigen Rechten zu vermeiden, muss in jedem Fall vor Antragstellung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche erfolgen. Die Ämter prüfen bei Eintragung potentielle Konflikte Ihres Markennamens nicht (anders als bei der Patentierung einer Idee, bei der das Amt mögliche Konflikte mit anderen Patenten prüft). Unsere Expert*innen unterstützen Sie gerne.

Warum braucht man eine Identitätsrecherche?

Bei einer Identitätsrecherche wird geprüft, ob bereits eine (teilweise) identische Marke eingetragen ist. Diese Recherche kann grundsätzlich in Bezug auf bereits in Deutschland registrierte Marken im DPMA-Register kostenfrei vorgenommen werden und einen ersten Anhaltspunkt dafür bieten, ob die gewünschte Marke überhaupt verfügbar ist.

Zu beachten ist jedoch, dass dieses Register laut eigener Aussage der DPMA keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von EU- und Internationalen Marken mit Schutzwirkung in Deutschland bietet. Das bedeutet, dass Sie ebenfalls sorgfältig und umfassend auf den Datenbanken der EUIPO sowie der WIPO recherchieren müssen, um Konflikte mit bestehenden Marken mit Schutzwirkung in Deutschland auszuschließen. Denn Widersprüche gegen eine deutsche Marke können auch von Unionsmarken oder IR-Marken mit Schutzwirkung für Deutschland erhoben werden. Eine solche Recherche ist für Personen, die nicht auf diesen Bereich spezialisiert sind, nicht sicher durchzuführen.

Außerdem ist zu bedenken, dass neu eingetragene Marken nicht nur in Konflikt mit älteren Registermarken, sondern ebenfalls mit älteren Kennzeichen wie Benutzungsmarken, geschäftlichen Bezeichnungen oder sonstigen Rechten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, treten können. Hierfür ist ebenfalls eine Recherche etwa in Internet-Suchmaschinen, Telefonverzeichnissen und Handelsregistern nötig.

Wieviel kostet eine professionelle Identitätsrecherche?

Unsere erfahrenen Marken-Anwält*innen unterstützen Sie auf Wunsch gerne und führen bei Bedarf auch gerne in erstes kostenlose Beratungsgespräch um Ihren Bedarf mit Ihnen zu ermitteln. Ihr*e Expert*in übernimmt bei Beauftragung den gesamten Anmeldeprozess inkl. Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und Kommunikation mit den Behörden, und führt eine umfassende Identitätsrecherche nach Marken-, Wortmarken- und Firmennamen durch. Anschließend bewertet der*die Expert*in das Konfliktrisiko für Ihre Marke. Die genauen Paket-Preise für diese Leistungen finden Sie hier.

(Verlinkung auf die Haupt-Landingpage, konkret den Abschnitt mit der Tabelle „Leistungsumfang“)

Was ist eine Ähnlichkeitsrecherche?

Mit einer Ähnlichkeitsrecherche wird überprüft, ob bereits Markenschutz für Marken besteht, die der neu anzumeldenden Marke ähnlich sind. Die Ähnlichkeit kann sich dabei auch auf das Schriftbild oder auf den Klang des Markennamens beziehen. Eine solche Recherche ist dabei deutlich anspruchsvoller als die Identitätsrecherche und ebenso wichtig. Denn auch aufgrund einer Ähnlichkeit einer neuen mit einer bestehenden Marke kann der*die Inhaber*in der bereits bestehenden Marke einen Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung einlegen und diese damit sogar ganz verhindern.

Wieviel kostet eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche?

Eine Ähnlichkeitsrecherche kann nicht mit dem kostenlosen DPMA-Register (s.o.) durchgeführt werden, wie das DPMA auf der Homepage selbst angibt. Das DPMA weist daher ausdrücklich darauf hin, dass man sich für diese Recherche an eine*n spezialisierte*n Rechtsdienstleister*in wenden kann.

Unsere Expert*innen beraten Sie gerne. Für einen festen Paket-Preis, den sie hier (Verlinkung) einsehen können, nehmen unsere Expert*innen Ihnen nicht nur den Anmeldeprozess, die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie sämtliche Kommunikation mit den Behörden ab, sondern prüfen die Schutzfähigkeit Ihrer Marke je nach gewünschtem Geltungsbereich auf Identität und Ähnlichkeit mit bereits bestehenden Marken in den jeweils relevanten Registern. Dadurch minimieren Sie Ihr Risiko, mit gedanklich, optisch oder klanglich ähnlichen Marken- und Firmennamen in Konflikt zu geraten und die Amtsgebühren umsonst entrichtet zu haben. Sie erhalten anschließend ein individuelles Rechercheergebnis mit fundierter Risikobewertung für Ihren Markennamen. Die Paketpreise für die Leistungen inkl. Ähnlichkeitsrecherche finden Sie hier.

(Verlinkung auf die Haupt-Landingpage, konkret den Abschnitt mit der Tabelle „Leistungsumfang“)

Wieviel Arbeit bleibt für Sie, wenn Sie einen Anwalt mit der Markenanmeldung beauftragen?

Die Beauftragung eines*einer erfahrenen Anwält*in spart Ihnen wertvolle Zeit bei der Markenanmeldung und sichert Sie darüber hinaus gegen rechtliche Risiken ab.

Oft findet eine Markenanmeldung statt, wenn sich das Unternehmen oder das Projekt im Aufbau befindet. Der*die Markenanmelder*in hat in diesem Zeitpunkt häufig vielfältige andere Aufgaben und Probleme, die zu lösen sind. Der aufwändige Prozess einer Markenanmeldung stellt dann eine zusätzliche Last dar, die zudem mit den oben beschriebenen Risiken von Widerspruchsverfahren und unnötig ausgegebener Amtsgebühren einhergeht.

Die anwaltliche Beratung und Vertretung in der Sache ermöglicht daher zum einen eine große Arbeitserleichterung für viele Markeninhaber*innen. Sie können den gesamten Anmeldeprozess inklusive der Kommunikation mit den Behörden an eine*n erfahrene*n, spezialisierte*n und routinierte*n Expert*in abgeben.

Wie viel Restrisiko tragen Sie, wenn Sie einen Anwalt mit der Markenanmeldung beauftragen?

Durch die Beauftragung einer*eines erfahrenen Rechtsanwält*in sichern Sie sich vollumfänglich gegen rechtliche Risiken bei der Markenanmeldung ab.

Außerdem stellt eine anwaltliche Beratung sicher, dass die Markenanmeldung vollständig und richtig vorgenommen wird. Beispielsweise kann die falsche Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses laut eigener Auskunft des DPMA nicht nur zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei der Markenanmeldung, sondern sogar zu ihrer vollständigen Zurückweisung führen. Werden Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche nicht professionell vorgenommen, kann der*die Markenanmelder*in schnell in Konflikt mit bereits bestehenden Marken geraten. In diesem Fall schließt sich ein Widerspruchsverfahren des*der bisherigen Markeninhaber*in an, das zeit- und kostenaufwendig ist. Zudem kann bei einer negativen Entscheidung die Anmeldung Ihrer Marke damit verhindert werden, sodass die Investition in die Amtsgebühren umsonst vorgenommen wurde.

Warum ist die Beauftragung eines Anwalts besser als eine automatisierte Markenprüfung?

Einige Anbieter*innen von Markenprüfungen arbeiten mit automatisierten Prüfsystemen. Was zunächst nach einer Arbeitserleichterung klingt, beinhaltet in Wahrheit Risiken, bringt oft keinen Kostenvorteil, führt häufig zu Unverständnis und sollte daher lieber unterlassen werden. Auf der Hand liegt, dass etwa der Anmeldeprozess selbst und die Kommunikation mit den Behörden nicht automatisiert angeboten werden kann und daher oft vom Leistungsumfang entsprechender Anbieter*innen nicht umfasst ist.

Bei automatisierten Prüfungen prüft ein Algorithmus, ob bereits identische oder ähnliche Marken registriert sind. Als Prüfergebnis erhält der*die Kund*in einen Bericht, oft mit Prozentzahlen, die die Wahrscheinlichkeit dafür abbilden sollen, ob bei der jeweiligen Markenanmeldung mit Problemen durch andere Markeninhaber*innen zu rechnen sein wird. Ein solches Prüfergebnis ist oft zweifelhaft und kann Unkundige zu falschen Rückschlüssen verleiten. Denn zum einen ist die Qualität einer solchen Prüfung stark abhängig von dem zugrunde liegenden Algorithmus. Ist der Algorithmus nicht mit hinreichendem Sachverstand programmiert, kann selbstverständlich auch das Ergebnis der automatisierten Prüfung nicht ausreichend kompetent sein. Zum anderen kann ein entsprechendes Prüfergebnis eine*n Unkundige*n oft mehr verwirren, als dass es Klarheit schafft. Ein*e Markenanmelder*in könnte sich aufgrund einer automatisierten Prüfung zu dem falschen Schluss verleiten lassen, dass keine Probleme mit anderen Marken bestehen, obwohl der Algorithmus nicht alle relevanten Quellen geprüft oder falsche Ergebnisse geliefert hat. In diesem Fall hat der*die Markenanmelder*in nicht nur umsonst Geld in eine automatisierte Prüfung investiert, sondern muss außerdem noch kostspielige Widerspruchsprozesse oder Klagen anderer Markeninhaber*innen fürchten, die beispielsweise zur Unwirksamkeit der eigenen Markeneintragung führen können. Dadurch gehen auch sämtliche investierte Amtsgebühren wieder verloren und Gerichts- und Anwaltskosten können hinzukommen.

Besser ist es daher, sich von vorn herein von einem*einer spezialisierten Anwält*in beraten zu lassen. Bei uns nimmt Ihr*e Markenrechtsanwält*in die Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke persönlich vor. Mit der jahrelangen Erfahrung, die unsere Expert*innen bereits gesammelt haben, können sie zielsicher einschätzen, ob Konflikte mit anderen Markeneintragungen vorliegen und wie wahrscheinlich oder problematisch solche Konflikte in der Zukunft werden können. Bei uns werden Sie daher nicht mit einer unverständlichen Tabelle aus rohen Zahlen Ihrem eigenen Glück überlassen, sondern erhalten verständliche Erklärungen, können Rückfragen stellen und müssen sich um Ihren Anmeldeprozess im Übrigen nicht weiter kümmern.

Welche Beratungsvorteile bietet eine anwaltliche Beratung noch?

Die anwaltliche Beratung hilft Ihnen schon im Vorfeld der Markenanmeldung bei der Wahl des Geltungsbereichs der Marke zur optimalen Lösung in Ihrem individuellen Fall. Jedes Schutzrechtssystem - ob lediglich deutschlandweit, in Bezug auf die DACH-Region, EU-weit oder weltweit – hat Vor- und Nachteile. Dabei gibt es nicht „die“ passende Standardlösung und nicht immer muss eine Markenanmeldung mit größerem Schutzbereich besser für den*die Markeninhaber*in sein. Auch für die Wahl des richtigen Schutzrechtssystems wird daher, auch von dem DPMA, die Beauftragung eines*einer erfahrenen Rechts- oder Patentanwält*in empfohlen. So können Sie die für Ihr Produkt passende Lösung finden und durch eine passgenaue Schutzbereichsauswahl unnötige Gebühren einsparen.

Sie können sich von unseren erfahrenen und spezialisierten Anwält*innen gerne, falls Sie unsicher sind, eine kostenlose Erstberatung einholen. Möchten Sie keine weitere Zeit verlieren und Ihre Marke direkt anmelden, wählen Sie hier Ihr Paket aus und beauftragen Sie Ihre*n Anwält*in noch heute!

Fazit

Eine Marke anzumelden, bietet viele Vorteile, ist andererseits aber ein rechtlich komplexes Unterfangen. Vor einer Markenanmeldung sollte in jedem Fall eine professionelle Identitätsrecherche, in der Regel aber zusätzlich immer auch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche erfolgen. Holen Sie sich jetzt gerne Ihre kostenlose telefonische Erstberatung oder legen Sie gleich los und melden Ihre Marke mit einem unserer erfahrenen Expert*innen an!

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