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Erbrecht Ratgeber

Erbrecht-Themen

Gesetzliche Erbfolge

  • Wenn der Erblasser keine testamentarische Verfügung hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB ein.  
  • Es gilt ein Ordnungsprinzip nach Verwandtschaftsgraden: Kinder und Enkelkinder zählen zur ersten Ordnung, die zweite Ordnung bilden die Eltern und ihre Nachkommen, die dritte Ordnung die Großeltern und ihre Abkömmlinge.  
  • Ein Erbe der kleineren Ordnung schließt die entfernteren Verwandten aus. Wenn ein Erbe bereits verstorben ist, treten dessen Kinder an seine Stelle (Repräsentationsprinzip).
  • Daneben haben auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ein gesetzliches Erbrecht von mindestens einem Viertel neben Kindern und mindestens der Hälfte neben Erben der zweiten Ordnung.

Pflichtteil

  • Der Pflichtteil sichert eine Mindestbeteiligung am Nachlass.
  • Pflichtteilsberechtigt ist der gesetzliche Erbe, der durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.
  • Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, Elternteile und Ehe- sowie eingetragene Lebenspartner.
  • Eltern sind nur pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hatte.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Der Entzug des Pflichtteils ist nur möglich, wenn sich der Erbe schwerwiegenden Verfehlungen schuldig gemacht hat.

Schenkung

  • Der Schenkende kann kontrollieren, wie die Übertragung erfolgt, ohne dass fremde Anwälte Vermutungen über seine Absichten anstellen.
  • Schenkungen führen deutlich seltener zu erbitterteRechtsstreitigkeiten als Erbschaften.
  • Die Schenkung kann an Gegenleistungen wie ein Wohnrecht geknüpft werden
  • Sie kann als sogenannte mittelbare Schenkung mit der Auflage versehen werden, dass mit dem Geld etwa das Grundstück der Eltern gekauft werden muss.
  • Zeitlich gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten können Steuern vermeiden, die beim Vererben anfallen würden.

Antworten zum Thema Erbrecht

Antworten 251-251 von 251
Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Hallo Herr Rechtsanwalt, es geht um eine Erbschaftsangelegenheit. Gemäß beigefügten Unterlagen (Testament) habe ich von meiner Großmutter ein Geld-Vermächtnis von 4/12 des Nachlasses erhalten...
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Fachartikel 1-5 von 5
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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