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Arbeitsrecht-Ratgeber: Geheime Arbeitszeugnis Formulierungen entschlüsseln

<div id="tag-summary"><h2>Das Wichtigste in Kürze</h2><ul> <li>Ein <strong>Arbeitszeugnis</strong> muss <strong>klar und verst&auml;ndlich</strong> formuliert sein.</li> <li>Die <strong>meisten Geheimcodes</strong> bauen auf bewusst <strong>doppeldeutige</strong>n <strong>Formulierungen</strong> auf.</li> <li>Das <strong>Verschweigen bestimmter Leistungsbeurteilungen</strong> kann ebenfalls ein<strong> verbotener Geheimcode</strong> sein.</li> <li>Eine <strong>doppelte Verneinung</strong> hat in der Zeugnissprache die Bedeutung, dass die <strong>Leistung h&ouml;chstens durchschnittlich</strong> war oder es eine <strong>fehlende Eigenmotivation</strong> gab.</li> <li>Wenn die Leistung h&ouml;chstens ausreichend war, werden <strong>Selbstverst&auml;ndlichkeiten</strong> wie &quot;Er war immer p&uuml;nktlich!&quot;<strong> herausgehoben</strong>,<strong> um von der sonstigen Leistung abzulenken</strong>.</li> </ul> </div> <p><strong>(Lesezeit: ca. 5 Minuten)</strong></p> <p>Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat am Ende des Arbeitsverh&auml;ltnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (&sect;&nbsp;109&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;GewO). Auf Verlangen enth&auml;lt dieses eine Beurteilung der Leistung. Doch was, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Leistung v&ouml;llig unterschiedlich bewerten? H&auml;ufig kommt es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht und der Arbeitgeber wird darin verpflichtet, die schlechte Leistung nachzuweisen. Allgemeine Hinweise zum Thema Arbeitszeugnis finden Sie in unserem Ratgeber Arbeitsrecht-Ratgeber: Was Sie rund um das Arbeitszeugnis wissen sollten.</p> <p>Damit ein solcher aufwendiger und teurer Prozess vermieden wird, setzen viele Arbeitgeber Geheimcodes ein. So kann ein Arbeitszeugnis, welches sich f&uuml;r einen unbedarften Leser positiv anh&ouml;rt, negativ sein. Ein solches Arbeitszeugnis kann allerdings verboten sein.</p> <p>Wer als Arbeitnehmer um die Bedeutung seines Arbeitszeugnisses wei&szlig; und die einzelnen Arbeitszeugnis Codes darin versteht, hat eine gute Grundlage um das Zeugnis, falls notwendig, vom Arbeitgeber anpassen zu lassen, ohne dass es gleich zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommen muss. Die qualifizierte Pr&uuml;fung durch einen Anwalt bietet eine&nbsp;solche Grundlage.</p> <h3>Inhalt</h3> <ol> <li><strong><a href="#heading1">Gesetzliche Grundlage und Urteile gegen Geheimcodes in Arbeitszeugnissen</a></strong><br> 1.1 <a href="#heading11">Gesetz gegen Geheimcodes</a><br> 1.2 <a href="#heading12">Urteile gegen Geheimcodes</a></li> <li><strong><a href="#heading1">Technik der Geheimcodes</a></strong><br> 2.1 <a href="#heading21">Doppeldeutigkeiten</a><br> 2.2 <a href="#heading22">Bewusstes Weglassen bestimmter Einstufungskriterien</a><br> 2.3 <a href="#heading23">Doppelte Verneinungen</a><br> 2.4 <a href="#heading24">Passivierung</a><br> 2.5 <a href="#heading25">Selbstverst&auml;ndlichkeiten</a></li> <li><strong><a href="#heading1">Gesamtnote einer Arbeitsleistung</a></strong></li> <li><strong><a href="#heading4">Musterbeispiel f&uuml;r ein sehr gutes Arbeitszeugnis</a></strong></li> </ol> <h2 id="heading1">1. Gesetzliche Grundlage und Urteile gegen Geheimcodes in Arbeitszeugnissen</h2> <h3 id="heading11">1.1. Gesetz gegen Geheimcodes</h3> <p>Das Verbot von Geheimcodes ergibt sich aus &sect;&nbsp;109&nbsp;Abs.&nbsp;2&nbsp;GewO, der wie folgt lautet:</p> <p>"Das Zeugnis muss klar und verst&auml;ndlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der &auml;u&szlig;eren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage &uuml;ber den Arbeitnehmer zu treffen."</p> <h3 id="heading12">1.2. Urteile gegen Geheimcodes</h3> <p>Zwar gehen viele Arbeitnehmer gegen ein Arbeitszeugnis vor, in dem offenkundig negative Formulierungen genutzt werden. Bei der Verwendung von Geheimcodes ist der Anteil allerdings weit geringer, weil diese nicht von allen Arbeitnehmern erkannt werden oder diese irrt&uuml;mlich als erlaubt einstufen.</p> <p>Dennoch gibt es einige Urteile zum Thema Geheimcodes. So wendete ein Kl&auml;ger sich gegen die Formulierung, dass das Unternehmen ihn "als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt" habe. Nach seiner Ansicht w&uuml;rde die Formulierung "kennengelernt" das genaue Gegenteil bedeuten, weil das Kennenlernen sich nur auf den Anfangszeitpunkt des Arbeitsverh&auml;ltnisses beziehe und so indirekt gesagt werde, dass er nach seiner Einstellung desinteressiert und nicht motiviert gewesen w&auml;re. Das Bundesarbeitsgericht sah in der Formulierung mit Urteil des 9. Senats vom 15.11.2011 (9&nbsp;AZR&nbsp;386/10) allerdings keinen Geheimcode, der das Gegenteil aussage. Andere Formulierungen sind ebenfalls erlaubt, auch wenn sie nicht 100%ig offenkundig sind.</p> <p>Die Formulierung "Sie war sehr t&uuml;chtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten" wurde vom LAG Hamm hingegen als verbotener Geheimcode interpretiert. Der Arbeitnehmer wolle zum Ausdruck bringen, dass die Arbeitnehmerin "von sich selbst eine hohe Meinung hat und hiervon ausgehend sachliche Kritik nicht zu akzeptieren vermag" (Urteil&nbsp;vom&nbsp;17.12.98,&nbsp;4&nbsp;Sa&nbsp;630/98).</p> <h2 id="heading2">2. Technik der Geheimcodes</h2> <p><img loading="lazy" alt="Arbeitszeugnis Codes: Geheimcodes entschl&Atilde;&frac14;sseln" src="/upload/tags/images/arbeitszeugnis-codes.jpg" style="float:right" title="Arbeitszeugnis Codes" width="512" height="324"></p> <p>Es haben sich einige typische Merkmale der verschiedenen Geheimcode-Techniken herauskristallisiert, auf die ein seri&ouml;ser Arbeitgeber verzichtet und die rechtlich angreifbar sind.</p> <h3 id="heading21">2.1. Doppeldeutigkeiten</h3> <p>Die meisten Geheimcodes bauen auf bewusst doppeldeutigen Formulierungen auf. Hiervon wird gesprochen, wenn Begriffe oder Formulierungen mindestens zwei Interpretationen kennen, wobei davon meist eine negativ und eine positiv ist.</p> <p>Die Formulierung &bdquo;Er kam mit seinen Vorgesetzten stets sehr gut zurecht&ldquo; kann bedeuten, dass der Arbeitnehmer zu allem Ja gesagt hat, selbst wenn es rechtlich nicht notwendig oder unzul&auml;ssig gewesen ist. Wer als "stets sehr kommunikativ" bezeichnet wird, gilt nach dem typischen Geheimcode als Schw&auml;tzer, der lieber mit Kollegen redete, statt zu arbeiten.</p> <h3 id="heading22">2.2. Bewusstes Weglassen bestimmter Einstufungskriterien</h3> <p>Mit Urteil des BAG vom 12.08.2008 (9&nbsp;AZR&nbsp;632/07) wurde festgestellt, dass ein Verschweigen bestimmter Leistungsbeurteilungen ebenfalls ein verbotener Geheimcode sein kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn in der Berufsgruppe und/oder der Branche die Einstufung des Leistungskriteriums als &uuml;beraus &uuml;blich angesehen werden muss.</p> <p>Ein Beispiel ist die Durchsetzungsf&auml;higkeit und das Einf&uuml;hlungsverm&ouml;gen von Vorgesetzten. Steht zum Verh&auml;ltnis zu Angestellten allein, dass der Vorgesetzte "stets mit gro&szlig;em Einf&uuml;hlungsverm&ouml;gen" gehandelt hat, bedeutet dies, dass er &uuml;berhaupt nicht durchsetzungsf&auml;hig gewesen sei. Die alleinige Formulierung "Sie setzte alle Vorgaben stets konsequent um" bedeutet hingegen, dass die Vorgesetzte nicht auf die Bed&uuml;rfnisse der Mitarbeiter einging und sich nicht f&uuml;r diese einsetzte.</p> <h3 id="heading23">2.3. Doppelte Verneinungen</h3> <p>Eine doppelte Verneinung hat in der Zeugnissprache die Bedeutung, dass die Leistung h&ouml;chstens durchschnittlich war oder es eine fehlende Eigenmotivation gab. Eine typische Formulierung dieser Negationstechnik ist nicht zu beanstanden.</p> <h3 id="heading24">2.4. Passivierung</h3> <p>Bestimmte Handlungen k&ouml;nnen aktiv und passiv formuliert werden. Eine aktive Formulierung ist beispielsweise "Er erledigte alle Aufgaben zielstrebig und zu unserer vollen Zufriedenheit." Anders sieht es bei "Aufgaben, die ihm &uuml;bertragen wurden, erledigte er zielstrebig und zu unserer vollen Zufriedenheit" aus. Hiermit wird ausgesagt, dass der Arbeitnehmer nicht selbstst&auml;ndig gehandelt hat, sondern immer an seine Aufgaben erinnert werden musste.</p> <h3 id="heading25">2.5. Selbstverst&auml;ndlichkeiten</h3> <p>Wenn die Leistung h&ouml;chstens ausreichend war, werden Selbstverst&auml;ndlichkeiten wie "Er war immer p&uuml;nktlich!" betont, um von der sonstigen Leistung abzulenken.</p> <h2 id="heading3">3. Gesamtnote einer Arbeitsleistung</h2> <p>Eine Gesamtnote in Form eines Satzes anzugeben, ist sehr h&auml;ufig anzutreffen und grunds&auml;tzlich nicht zu beanstanden, da die meisten Formulierungen in weiten Teilen der Gesellschaft verbreitet sind. So sagt die Formulierung "zur vollen Zufriedenheit" die Gesamtnote 3 aus. Wer eine 1 erwartet, sollte auf die Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit" achten, auch wenn diese nicht dudenkonform ist. Die Positivskala kann durch weitere Einschr&auml;nkungen wie "in der Regel" oder "meistens" eingestuft werden.</p> <p>Allgemein verst&auml;ndlich ist die Anwendung der Schulnoten, die von sehr gut (1) bis ungen&uuml;gend (6) reicht.</p> <h2 id="heading4">4. Musterbeispiel f&uuml;r ein sehr gutes Arbeitszeugnis</h2> <p>Wer als Betreiberin eines Servicecenters einem Teamleiter ein sehr gutes Arbeitszeugnis ohne Geheimcodes ausstellen m&ouml;chte, kann dies beispielsweise in folgender Form machen.</p> <p>Herr ..., geboren am ..., war vom ... bis zum ... als Teamleiter in unserem Unternehmen t&auml;tig.</p> <p>(Gegebenenfalls Vorstellung des Unternehmens)</p> <p>Zu den Aufgaben von Herrn ... geh&ouml;rten insbesondere:</p> <p>- Zielorientierte F&uuml;hrung eines Teams<br> - Teambildung durch selbstbestimmte Ma&szlig;nahmen<br> - Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung von Qualifizierungsma&szlig;nahmen einzelner Mitarbeiter oder des Teams<br> - Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung von Teammeetings<br> - Motivation der Mitarbeiter<br> - Vertretung der Mitarbeiterinteressen gegen&uuml;ber dem Unternehmen<br> - Vermeidung und L&ouml;sung von Konflikten<br> - Delegierung von Aufgaben innerhalb des Teams<br> - Beantwortung fachlicher und weiterer Fragen innerhalb des Teams</p> <p>Herr ... erf&uuml;llte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Er setzte unsere Vorgaben durch sein hervorragendes Fachwissen, sein hohes Durchsetzungsverm&ouml;gen und sein hohes Einf&uuml;hlungsverm&ouml;gen f&uuml;r seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer hervorragend um. Seine Mitarbeiter setzten durch seine gezielten Qualifizierungsma&szlig;nahmen ihr komplettes Potenzial sehr umfassend f&uuml;r das Team und das Unternehmen ein und machten dies durch die von Herrn ... erreichte Eigenmotivation sehr gerne. Fragen seiner Mitarbeiter beantwortete er mit sehr gro&szlig;em Engagement und setzte sich f&uuml;r diese gegen&uuml;ber dem Unternehmen ein. Er achtete dabei ebenso auf die Unternehmensinteressen und kommunizierte diese. Auf schwierige Situationen reagierte Herr ... souver&auml;n und l&ouml;ste die damit verbundenen Probleme sehr gut.</p> <p>Er verstand es, bereits aufkeimende Konflikte innerhalb seines Teams wie in anderen Teams zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Durch seine Aufmerksamkeit, den Teamrunden und seine abwechslungsreichen teambildenden Ma&szlig;nahmen herrschte immer ein sehr gutes Klima zwischen seinen Mitarbeitern, Herrn ... und dem Unternehmen.</p> <p>Bildnachweis: &copy; fotolia.com - olly</p>

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