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Reiserecht-Ratgeber: Kemptener Tabelle

Kemptener TabelleWie in unserem Ratgeber Reisemängel, Reiserecht und Entschädigungsmöglichkeiten beschrieben, steht Ihnen unter Umständen ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu. Dazu bedarf es eines Reisemangels. Das ist immer dann der Fall, wenn die tatsächliche Reise von der vom Reiseveranstalter versprochenen abweicht. Anders gesagt: Die erbrachte Leistung weicht von der vertraglich vereinbarten ab.

Wo häufig die Frankfurter Tabelle genannt wird, sollte die Kemptener Tabelle nicht vergessen werden. Dieser kommt ein ähnlicher Orientierungswert zu. Die Kemptener Tabelle ist allerdings nicht von einem Gericht entwickelt worden – auch wenn sie maßgeblich auf Gerichtsentscheidungen beruht. Sie wurde von Prof. Führich entwickelt, er war Professor an der Hochschule Kempten – daher auch der Name der Tabelle.

Die Tabelle ist eine chronologische Zusammenstellung und Sortierung von Rechtsprechung, also Urteilen, die im Zusammenhang mit Reisemängeln verschiedenster Art ergangen sind. Dabei sind diese bei Bedarf mit Bemerkungen durch Herrn Prof. Führich versehen, außerdem findet sich am Ende jeden Abschnitts eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte. Die Kemptener Tabelle erfährt eine laufende Aktualisierung.

Beachtet werden sollte, dass geringfügige Beeinträchtigungen außer Acht bleiben. Die Höhe der Prozentsätze richtet sich nach der Intensität der Beeinträchtigung und ist unabhängig von den persönlichen Merkmalen des Betroffenen (bspw. Alter oder Empfindlichkeit). Die Minderung wird grundsätzlich auf den Gesamtreisepreis erhoben, bei zeitweiliger Beeinträchtigung aber auch nur auf den entsprechenden Anteil zugestanden. Bei mehreren Mängeln erfolgt eine Addition der Prozentsätze – unter Umständen kann so, bei extremer Beeinträchtigung, eine Minderung bis zum gesamten Reisepreis erfolgen.

Im Gegensatz zur Frankfurter Tabelle, die etwas abstrakt gehalten ist, ist es bei der Kemptener möglich, die Urteile nachzuschlagen.

Hier finden Sie die Kemptener Tabelle.

Bildnachweis: © fotolia.com - Orlando Florin Rosu

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