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Reiserecht-Ratgeber: Frankfurter Tabelle

Frankfurter TabelleWie in unserem Ratgeber Reisemängel, Reiserecht und Entschädigungsmöglichkeiten beschrieben, steht Ihnen unter Umständen ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu. Dazu bedarf es eines Reisemangels. Das ist immer dann der Fall, wenn die tatsächliche Reise von der vom Reiseveranstalter versprochenen abweicht. Anders gesagt: Die erbrachte Leistung weicht von der vertraglich vereinbarten ab.

Um wie viel können Sie denn nun aber den Reisepreis mindern? Diese Frage ist keinesfalls eindeutig zu beantworten, ohne die Einzelheiten des Falles zu kennen. Allerdings gibt es Orientierungsmöglichkeiten. Eine solche Orientierungsmöglichkeit ist die Frankfurter Tabelle.

Vorab zur Tabelle: Diese wurde vom Landgericht Frankfurt (LG Frankfurt) entwickelt, welches weitgehend nach ihr urteilt. Die Tabelle beruht auf den Urteilen des Landgerichts zu diversen Fällen. Der Grund, warum sich diese so häufig in Frankfurt ereignen, ist, dass dies auch der Standort vieler Reiseveranstalter ist.

Allerdings ist diese Tabelle eben nicht rechtsverbindlich. Zwar verwendet das LG Frankfurt diese auch weiter, das heißt aber nicht, dass an jedem Gericht in Deutschland diese gilt – im Gegenteil: Viele Gerichte nutzen sie nicht. Dennoch gilt die Tabelle als Richtschnur und sollte auch so verwendet werden.

Beachtet werden sollte, dass geringfügige Beeinträchtigungen außer Acht bleiben. Die Höhe der Prozentsätze richtet sich nach der Intensität der Beeinträchtigung und ist unabhängig von den persönlichen Merkmalen des Betroffenen (bspw. Alter oder Empfindlichkeit). Die Minderung wird grundsätzlich auf den Gesamtreisepreis erhoben, bei zeitweiliger Beeinträchtigung aber auch nur auf den entsprechenden Anteil zugestanden. Bei mehreren Mängeln erfolgt eine Addition der Prozentsätze – unter Umständen kann so, bei extremer Beeinträchtigung, eine Minderung bis zum gesamten Reisepreis erfolgen.

Eine Kündigung des Reisevertrages kommt regelmäßig erst bei Beeinträchtigungen von mindestens 20 % in Betracht – bei Kündigung erfolgt eine Rückreise auf Kosten des Veranstalters und es entfällt der Vergütungsanspruch des Veranstalters.

Frankfurter Tabelle:

Mängel in der Unterkunft
Mängel Minderung in % Bemerkung
Andere Unterkunft als gebucht 10-25 Je nach Entfernung
Abweichende Lage der Unterkunft (größere Standentfernung) 5-15  
Abweichende Art der Unterkunft im gebuchten Hotel (Hotelzimmer statt Ferienwohnung) 5-10  
Abweichende Art der Zimmer   Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden.
- Doppelzimmer statt Einzelzimmer 20  
- Dreibettzimmer statt Einzelzimmer 25  
- Dreibettzimmer statt Doppelzimmer 20-25  
Vierbettzimmer statt Doppelzimmer 20-30  
Mängel in der Ausstattung des Zimmers    
- zu kleine Fläche 5-10  
- fehlender Balkon 5-10 Bei Zusage/je nach Jahreszeit
- fehlender Meerblick 5-10 Bei Zusage
- fehlendes eigenes Bad/WC 15-25 Bei Zusage
- fehlendes eigenes WC 15  
- fehlende eigene Dusche 10 Bei Zusage
- fehlende Klimaanlage 10-20 Bei Zusage/ je nach Jahreszeit
- fehlendes Radio/TV 5 Bei Zusage
- zu geringes Mobiliar 5-15  
- Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) 10-50  
- Ungeziefer 10-50  
Ausfall von Versorgungseinrichtungen    
- Toilette 15  
- Bad/Warmwasserboiler 15  
- Stromausfall/Gasausfall 10-20  
- Wasser 10  
- Klimaanlage 10-20 Je nach Jahreszeit
- Fahrstuhl 5-10 Je nach Stockwerk
Service    
- vollkommener Ausfall 25  
- schlechte Reinigung 10-20  
- ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5-10  
Beeinträchtigungen    
- Lärm am Tage 5-25  
- Lärm in der Nacht 10-40  
- Gerüche 5-15  
- Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) 20-40 Je nach Art der Prospektzusage, zum Beispiel bei einem Kururlaub
     
Mängel in der Verpflegung
Mängel Minderung in % Bemerkung
Vollkommener Ausfall 50  
Inhaltliche Mängel    
- Eintöniger Speisezettel 5  
- Nicht genügend warme Speisen 10  
- Verdorbene/ungenießbare Speisen 20-30  
Service    
- Selbstbedienung (statt Kellner) 10-15  
- Lange Wartezeiten 5-15  
- Essen in Schichten 10  
- Verschmutzte Tische 5-10  
- Verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15  
- Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5-10 Bei Zusage
     
Mängel beim Transport
Mängel Minderung in % Bemerkung
Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus 5+ Für jede weitere Stunde Verspätung erhalten Sie 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück
Ausstattungsmängel    
- niedrigere Klasse 10-15  
- erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10  
Service    
- Verpflegung 5  
- Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5  
Auswechslung des Transportmittels Der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis  
Fehlern Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel Kosten des Ersatztransportmittels  
 
Sonstige Reisemängel
Mängel Minderung in % Bemerkung
Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10-20 Bei Zusage
Fehlendes Hallenbad   Bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar
a) bei vorhandenem Swimmingpool 10  
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20  
Fehlende Sauna 5 Bei Zusage
Fehlender Tennisplatz 5-10 Bei Zusage
Fehlendes Mini-Golf 3-5 Bei Zusage
Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule 5-10 Bei Zusage
Fehlende Möglichkeit zum Reiten 5-10 Bei Zusage
Fehlende Kinderbetreuung 5-10 Bei Zusage
Unmöglichkeit des Badens im Meer 10-20 Je nach Prospekt und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
Verschmutzter Strand 10-20  
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5-10 Bei Zusage
Fehlende Snack- oder Strandbar 0-5 Je nach Ersatzmöglichkeit
Fehlender FKK-Strand 10-20 Bei Zusage
Fehlendes Restaurant oder Supermarkt   Bei Zusage/ je nach Ausweichmöglichkeit
a) bei Hotelverpflegung 0-5  
b) bei Selbstverpflegung 10-20  
Fehlende Vergnügungseinrichtung (Disco, Nachtklub, Kino, Animation) 5-15 Bei Zusage
Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0-5 Je nach Ausweichmöglichkeit
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20-30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausfluges
Fehlende Reiseleistung    
a) bloße Organisation 0-5  
b) bei Besichtigungsreisen 10-20  
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20-30 Bei Zusage
Zeitverlust durch notwendigen Umzug   anteiliger Reisepreis für
a) im gleichen Hotel   ½ Tage
b) in anderes Hotel   1 Tag

 

Bildnachweis: © fotolia.com - Orlando Florin Rosu

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