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Erbrecht-Ratgeber: Was Sie bei einer Schenkung beachten sollten

<p><strong>(Lesezeit: ca. 4 Minuten)</strong></p> <p>Verm&ouml;gen kann nicht nur nach dem Tode &uuml;bertragen werden. Es kann auch als Schenkung &uuml;bergeben werden &ndash; gewisserma&szlig;en als Erbe zu Lebzeiten. Lernen Sie im folgenden Schenkung&nbsp;Ratgeber die Vor- und Nachteile einer Schenkung kennen.</p> <ol> <li><a href="#heading2">Schenken durch die Juristenbrille</a></li> <li><a href="#heading3">Keine Geschenke f&uuml;rs Finanzamt</a></li> <li><a href="#heading4">Verm&ouml;gen steuerfrei &uuml;bertragen: Nach und nach schenken</a></li> <li><a href="#heading5">Sachwerte schenken: Immobilien, Wertpapiere, Kunstobjekte</a></li> <li><a href="#heading6">Typische Schenkungs-Fallen</a></li> <li><a href="#heading7">Gute Beratung sollte man sich nicht schenken</a></li> </ol> <div id="tag-summary"><h2>Das Wichtigste in Kürze</h2><ul> <li>Der Schenkende kann&nbsp;<strong>kontrollieren, wie die &Uuml;bertragung erfolgt,&nbsp;</strong>ohne dass fremde Anw&auml;lte Vermutungen &uuml;ber seine Absichten anstellen.</li> <li>Schenkungen f&uuml;hren&nbsp;<strong>deutlich seltener</strong>&nbsp;zu&nbsp;<strong>erbitterte</strong>n&nbsp;<strong>Rechtsstreitigkeiten</strong>&nbsp;als Erbschaften.</li> <li>Die Schenkung kann an&nbsp;<strong>Gegenleistungen</strong>&nbsp;wie ein Wohnrecht gekn&uuml;pft werden</li> <li>Sie kann als sogenannte&nbsp;<strong>mittelbare Schenkung</strong>&nbsp;mit der Auflage versehen werden, dass mit dem Geld etwa das Grundst&uuml;ck der Eltern gekauft werden muss.</li> <li>Zeitlich gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten k&ouml;nnen&nbsp;<strong>Steuern vermeiden</strong>, die beim Vererben anfallen w&uuml;rden.</li> </ul> </div> <div> <h2 id="heading2">1. Schenken durch die Juristenbrille</h2> <p>Um eine Schenkung handelt es sich rechtlich gesehen nur, wenn das Verm&ouml;gen unentgeltlich &uuml;bertragen wird. Das Schenken kann ohne Vorank&uuml;ndigung und Verpflichtung erfolgen (Handschenkung), sinnvoll und &uuml;blich sind beim Schenken gr&ouml;&szlig;erer Werte jedoch Schenkungsvertr&auml;ge.</p> <p>Dieser Vertrag enth&auml;lt oft eine sogenannte R&uuml;ckfallklause: eine Bestimmung, wonach das &uuml;bertragene Grundst&uuml;ck unter Umst&auml;nden wieder an den Schenkenden zur&uuml;ckf&auml;llt &ndash; etwa falls der Beschenkte Privatinsolvenz anmeldet, ins Gef&auml;ngnis kommt oder vor dem Schenkenden verstirbt.</p> <h2 id="heading3">2. Keine Geschenke f&uuml;rs Finanzamt</h2> <p>Auch der Staat will bei einer Schenkung seinen Teil vom Kuchen. Wie gro&szlig; dieser ausf&auml;llt, h&auml;ngt vom Verwandtschaftsverh&auml;ltnis zwischen Schenkendem und Beschenkten ab.</p> <p>Je enger das Verh&auml;ltnis, desto h&ouml;her die Freibetr&auml;ge &ndash; unter engen Verwandten kann mehr Verm&ouml;gen &uuml;bertragen werden, ohne dass &uuml;berhaupt Schenkungssteuer anf&auml;llt.</p> <div class="scrollable"><div><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" style="height:473px; width:438px"> <tbody> <tr> <td style="width:221px"> <p align="center"><strong>Ist der oder die Beschenkte &hellip;</strong></p> </td> <td style="width:212px"> <p align="center"><strong>dann bleibt eine Schenkung steuerfrei im Wert bis zu &hellip;</strong></p> </td> </tr> <tr> <td style="width:221px"> <p align="center">Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner</p> </td> <td style="width:212px"> <p align="center">500.000 Euro</p> </td> </tr> <tr> <td style="width:221px"> <p align="center">Kind (auch Stief- und Adoptivkind)</p> </td> <td style="width:212px"> <p align="center">400.000 Euro</p> </td> </tr> <tr> <td style="width:221px"> <p align="center">Enkelkind (kein Vollwaise)</p> </td> <td style="width:212px"> <p align="center">200.000 Euro</p> </td> </tr> <tr> <td style="width:221px"> <p align="center">Enkelkind und Vollwaise</p> </td> <td style="width:212px"> <p align="center">400.000 Euro</p> </td> </tr> <tr> <td style="width:221px"> <p align="center">Elternteil, Gro&szlig;elternteil</p> </td> <td style="width:212px"> <p align="center">100.000 Euro</p> </td> </tr> <tr> <td style="width:221px"> <p align="center">ein anderer Verwandter (etwa Geschwister, Nichten, Neffen oder Stiefeltern)</p> </td> <td style="width:212px"> <p align="center">20.000 Euro</p> </td> </tr> <tr> <td style="width:221px"> <p align="center">kein Verwandter (Freund etc.)</p> </td> <td style="width:212px"> <p align="center">20.000 Euro</p> </td> </tr> </tbody> </table></div></div> <p>&nbsp;</p> <p>Je nach Verwandtschaftsbeziehung gelten au&szlig;erdem unterschiedliche Steuerklassen f&uuml;r die Summen, die diese Freibetr&auml;ge &uuml;bersteigen:</p> <div class="scrollable"><div><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0"> <tbody> <tr> <td style="width:205px"> <p align="center"><strong>Ist der oder die Beschenkte &hellip;</strong></p> </td> <td style="width:205px"> <p align="center"><strong>gilt Erbschaftssteuerklasse &hellip;</strong></p> </td> <td style="width:205px"> <p align="center"><strong>Steuern in Prozent, je nach Schenkungswert&nbsp;</strong>(niedrigster Satz bis 75.000 Euro, h&ouml;chster ab 26 Mio. Euro)</p> </td> </tr> <tr> <td style="width:205px"> <p align="center">Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern und Gro&szlig;eltern</p> <p align="center">&nbsp;</p> </td> <td style="width:205px"> <p align="center">I</p> </td> <td style="width:205px"> <p align="center">von 7 % bis 30 %</p> </td> </tr> <tr> <td style="height:5px; width:205px"> <p align="center">ein anderer Verwandter</p> </td> <td style="height:5px; width:205px"> <p align="center">II</p> </td> <td style="height:5px; width:205px"> <p align="center">von 15 % bis 43 %</p> </td> </tr> <tr> <td style="width:205px"> <p align="center">kein Verwandter</p> </td> <td style="width:205px"> <p align="center">III</p> </td> <td style="width:205px"> <p align="center">von 30 % bis 50 %</p> </td> </tr> </tbody> </table></div></div> <p>&nbsp;</p> <p>Ein Beispiel:</p> <ul> <li>Schenken Sie Ihrer Tochter 30.000 Euro, f&auml;llt keine Schenkungssteuer an.</li> <li>Schenken Sie dieses Geld stattdessen Ihrem Bruder, sind 20.000 Euro davon steuerfrei. Von den verbleibenden 10.000 Euro will der Staat 15 Prozent haben: 1.500 Euro.</li> <li>Verschenken Sie die gleiche Summe an den Freund Ihrer Tochter, sind ebenfalls 20.000 Euro steuerfrei. Von den 10.000 Euro, die den Freibetrag &uuml;bersteigen, beh&auml;lt das Finanzamt jedoch 30 Prozent &ndash; das sind schon 3.000 Euro.</li> </ul> <h2 id="heading4">3. Verm&ouml;gen steuerfrei &uuml;bertragen: Nach und nach schenken</h2> <p>Die gerade genannten Freibetr&auml;ge k&ouml;nnen immer wieder in Anspruch genommen werden, solange zwischen den Schenkungen ein&nbsp;<strong>Zeitraum von zehn Jahren</strong>&nbsp;liegt. Wird rechtzeitig ein Plan zur Verm&ouml;gens&uuml;bergabe entwickelt, k&ouml;nnen so auch gr&ouml;&szlig;ere Verm&ouml;gen nach und nach vollkommen steuerfrei an Ehepartner, Kinder oder Enkel &uuml;bertragen werden.</p> <p>Die Zehnjahresfrist gilt allerdings auch, wenn der Schenkende stirbt und der bislang Beschenkte nun erbt: Ist seit der letzten Schenkung noch kein Jahrzehnt vergangen, wird deren Wert auf die Freibetr&auml;ge der Erbschaftsteuer angerechnet.</p> <h2 id="heading5">4. Sachwerte schenken: Immobilien, Wertpapiere, Kunstobjekte<img loading="lazy" alt="Schenkung" src="/upload/tags/images/schenkung.jpg" style="margin:15px 10px; float:right" width="512" height="341"></h2> <p>Werden Geldsummen verschenkt, ist die Steuerlast leicht zu berechnen. Schwieriger wird es bei Sachgeschenken. Entscheidend ist dabei immer der Wert zum Stichtag der Schenkung. Das gilt auch dann, wenn die Schenkung aus Wertpapieren besteht, deren Kurs im Anschluss stark steigt oder f&auml;llt.&nbsp;</p> <div>&nbsp;</div> <p>Bei Grundst&uuml;cksschenkungen ermittelt das Finanzamt gem&auml;&szlig; Bewertungsgesetz, wie hoch die Schenkungssteuer ausf&auml;llt. Ist der Wert in Wirklichkeit jedoch geringer, kann der Beschenkte dies durch ein Gutachten nachweisen und so die Steuerlast senken. Beispielsweise kann ein Wohnrecht des Schenkenden im verschenkten Haus die Vermietung unm&ouml;glich machen und&nbsp;somit den Wert der Schenkung senken.</p> <p>Auch der Wert eines Kunstobjekts oder einer Antiquit&auml;t wird in der Regel durch die Expertise eines Sachverst&auml;ndigen bestimmt. Gegenstand einer Schenkung k&ouml;nnen aber auch ganz andere Dinge sein &ndash; beispielsweise die R&uuml;ckzahlungsanspr&uuml;che aus einem Kredit, der einer dritten Partei gew&auml;hrt wurde.</p> </div> <div> <h2 id="heading6">5. Typische Schenkungs-Fallen</h2> <ul> <li>Steuerschuldner ist nicht nur, wie man vielleicht denken sollte, der Beschenkte. Das Finanzamt kann sich auch an den Schenkenden selbst halten &ndash; laut Gesetz (&sect;&nbsp;20 ErbStG) haften beide als Gesamtschuldner.</li> <li>Angenommen, ein Vater schenkt der Tochter einen Gro&szlig;teil des Immobilienverm&ouml;gens, dem Sohn nichts. Dann kann der Sohn diese Schenkung im Rahmen seiner Pflichtteilsanspr&uuml;che geltend machen, wenn der Vater bald darauf stirbt &ndash; allerdings jedes Jahr in etwas geringerem Umfang. Nach zehn Jahren besteht kein Anspruch auf die sogenannte Pflichtteilserg&auml;nzung mehr.</li> <li>Verschenkt der Ehegatte sein Haus, das im Erbschaftsvertrag mit der ersten Frau dem gemeinsamen Sohn zugedacht wurde, sp&auml;ter an seine zweite Frau, kann der Sohn sp&auml;ter Anspruch auf diese Immobilie als sogenannte b&ouml;swillige Schenkung erheben.</li> <li>Wenn eine Mutter ihr Verm&ouml;gen den Kindern schenkt und bald darauf mittellos in ein Pflegeheim kommt, k&ouml;nnen die Sozialversicherungstr&auml;ger bis zu zehn Jahre lang das geschenkte Verm&ouml;gen zur&uuml;ckfordern.</li> </ul> <h2 id="heading7">6. Gute Beratung sollte man sich nicht schenken</h2> <p>Mit klug geplanten Schenkungen lassen sich Steuern sparen &ndash; Geld, das in der Familie bleibt, statt an den Fiskus zu gehen. Zwar leistet auch der Notar beim Beurkunden des Schenkungsvertrags Beratung. Ein fr&uuml;h hinzugezogener Rechtsanwalt wird jedoch von vornherein eine steuerlich optimale und dabei rechtssichere Gestaltung garantieren.</p> </div> <p><a href="https://www.yourxpert.de/expert/createBoard">Jetzt einen Anwalt f&uuml;r Erbrecht online fragen.</a></p> <p>Bildnachweis: &copy; fotolia.com - JackF</p>

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Antworten zum Thema Schenkung

Antworten 21-30 von 39
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
beantwortet von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Hallo, mein Vater ist verstorben, Erbmasse ist ein Haus sowie Bargeld. Ich erbe 2/3, mein Bruder 1/3. Mein Bruder ist schwerbehindert und lebt in einer Sozialeinrichtung (Bayern). Es gibt ein Behindertentestament...
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beantwortet von
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