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Anwalt für Asylrecht online fragen

Steht die Aufnahme einer Arbeit oder die Familienzusammenführung kurz bevor, sollte man gerade im Asylrecht nicht alleine sein. Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Asylrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt fachkundigen Rat eines Anwalts für Asylrecht ein!

Weitere allgemeine Informationen zum Asylrecht finden Sie auch in unserem Asylrecht-Online-Ratgeber.

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Asylrecht Online Beratung

Ob bei der Asylantragstellung, drohender Ausweisung, Familienzusammenführung oder Aufnahme einer Arbeit, eine Asylrecht Online Beratung kann schnelle und wertvolle Hilfe leisten. Von einem*einer Anwält*in für Asylrecht bei yourXpert erhalten Sie schnell professionelle Hilfe.

Lesen Sie jetzt unseren Ratgeber und informieren Sie sich über alle wichtigen Themen rund um das Asylrecht.

Online Ratgeber Asylrecht

(Lesezeit: ca. 6 Minuten)

Regelungen zum deutschen Asylrecht finden sich im Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz. Die Praxis wird aber durch häufige Gesetzesänderungen und eine Flut von Verwaltungsrichtlinien bestimmt, die auch Sachbearbeiter der Ausländerbehörden oft herausfordern. Ein*e Rechtsanwält*in für Asylrecht hilft Ihnen bei all diesen Fragen. Unser Online Ratgeber Asylrecht bietet zudem einen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche.

Inhalt

  1. Was ist Asylrecht?
  2. Vorteile der Online-Beratung im Asylrecht
  3. Wer ist in Deutschland asylberechtigt?
  4. Ablauf des Asylverfahrens
  5. Anerkennung, Duldung oder Ausweisung
  6. Leistungen für Asylbewerber und Asylberechtigte
  7. Asylrecht-Themen im Überblick
    7.1 Asyl beantragen
    7.2 Aufenthaltsgenehmigung
    7.3 Aufenthaltszweck
    7.4 Einreiseverbot
    7.5 Zuzug

1. Was ist Asylrecht?

Das aus dem Griechischen stammende Wort Asyl bedeutet Zufluchtsort oder sichere Unterkunft. Als einer von wenigen Staaten der Welt hat Deutschland das Recht auf Asyl im Grundgesetz als Grundrecht verankert: "Politisch Verfolgte genießen Asyl" (Art 16 a GG). Außerdem regelt die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, auf die sich die geltende EU-Gesetzgebung stützt, die Anerkennung als Flüchtling.

Die Flüchtlingseigenschaft wird weitaus mehr Menschen zugesprochen als die Asylberechtigung nach deutschem Recht. Inzwischen hat der Bundesgesetzgeber die EU-Richtlinien umgesetzt und anerkannte Flüchtlinge in allen rechtlichen Belangen den Asylberechtigten gleichgestellt. Nun gibt es vier Möglichkeiten, um nach einem erfolgreichen Asylverfahren in Deutschland bleiben zu können, nämlich die Anerkennung als Asylberechtigter, die Anerkennung als Flüchtling, die Gewährung von subsidiärem Schutz und die Erteilung einer Duldung.

2. Vorteile der Online-Beratung im Asylrecht

Angesichts der ständig wechselnden Gesetze und Richtlinien, vor allem über die Einstufung, welche Herkunftsländer als sicher gelten, können Laien im Asylrecht kaum den Überblick behalten. Erfahrene Rechtsanwälte können den Antragsteller zudem vor folgenschweren Fehlern bewahren, denn wer seine Mitwirkungspflichten verletzt oder falsche Angaben macht, kann seinen späteren Aufenthaltsstatus gefährden. Auch nach einem glücklichen Ausgang, wenn es um die Aufnahme einer Arbeit oder um den Nachzug von Familienangehörigen geht, kann ein Rechtsanwalt für Asylrecht bei yourXpert Hilfestellung leisten.

3. Wer ist in Deutschland asylberechtigt?

Das Grundgesetz hat es dem Bundesverfassungsgericht überlassen, den Begriff "Politisch Verfolgte" zu definieren. Politische Verfolgung liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn jemandem von einem Staat oder von Dritten, die dem Staat zugerechnet werden müssen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden aufgrund seiner Religion oder politischen Überzeugung oder wegen seiner für ihn unverfügbaren Merkmale, die sein Anderssein ausmachen. Wenn diese Angriffe so schwerwiegend sind, dass sie die Menschenwürde verletzen und den Betroffenen in eine ausweglose Lage bringen, ist derjenige asylberechtigt.

Nach dem Dubliner-Abkommen ist innerhalb der EU stets der Staat für die Bearbeitung eines Asylantrages zuständig, in den der Bewerber zuerst eingereist ist. Kommen also Asylbewerber auf dem Landweg aus anderen EU-Staaten oder der Schweiz nach Deutschland, werden sie direkt an der Grenze "zurückgeschoben".

4. Ablauf des Asylverfahrens

AsylrechtAsylanträge werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet, die Einzelheiten des Verfahrens regelt das Asylgesetz. Wer ohne Visum nach Deutschland eingereist ist, muss sich umgehend zur nächsten Aufnahmeeinrichtung begeben. Das Computersystem EASY erfasst sodann das Herkunftsland, Anzahl und Geschlecht der eingereisten Personen, sowie deren familiäre Verbindungen. Dem Asylbewerber wird mitgeteilt, welche Aufnahmeeinrichtung für ihn zuständig ist, und er muss sich dorthin begeben, um persönlich bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes den Asylantrag zu stellen. Es reicht dabei aus, dass er schriftlich oder mündlich oder auf andere Weise verständlich macht, dass er Schutz vor politischer Verfolgung begehrt.

Ist der Antrag nicht offensichtlich unbegründet oder unbeachtlich, bekommt der Antragsteller für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Offensichtlich unbegründet sind Anträge von Bewerbern aus sogenannten sicheren Herkunftsländern. Unbeachtlich kann ein Antrag sein, wenn der Bewerber aus einem anderen EU-Staat oder der Schweiz oder Norwegen eingereist ist.

Im Rahmen einer persönlichen Anhörung bekommt der Asylbewerber dann die Gelegenheit, die Gründe für seine Flucht ausführlich darzulegen. Am Ende entscheidet das BAMF per Bescheid über die Anerkennung.

Bei jedem dieser Schritte ist ein Anwalt für Asylrecht der richtige Ansprechpartner.

5. Anerkennung, Duldung oder Ausweisung

Wenn das BAMF keine Anerkennung erteilt, kann es weiter prüfen, ob es eine Duldung ausstellen kann. Die Duldung stellt keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel dar, sondern ein Abschiebungshindernis. Die Ausweisung kann zum Beispiel tatsächlich unmöglich sein, weil der Herkunftsstaat die Wiederaufnahme ihres Staatsbürgers verweigert oder der Betroffene staatenlos ist. Kommt auch keine Duldung in Betracht, enthält der Bescheid des BAMF zumeist eine Ausweisungsverfügung: Der Betroffene wird aufgefordert, Deutschland innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann er abgeschoben werden, das heißt, die Ausweisung wird dann zwangsweise durchgesetzt. Mit der Abschiebung wird im Regelfall ein Wiedereinreiseverbot erteilt, das die erneute Einreise ins Bundesgebiet für maximal fünf Jahre verbietet. Wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, muss der Asylbewerber also innerhalb von 30 Tagen anwaltliche Beratung einholen und prüfen lassen, ob Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg haben. Bei yourXpert stehen Ihnen jederzeit ein fachkundiger Rechtsanwalt für Asylrecht zur Verfügung.

6. Leistungen für Asylbewerber und Asylberechtigte

Während der Dauer des Asylverfahrens erhalten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Mindestens in den ersten sechs Monaten sind sie verpflichtet, sich in einer Erstaufnahme-Einrichtung aufzuhalten, in der für Unterkunft und Verpflegung gesorgt ist, sowie Kleidung und Hygieneartikel zur Verfügung gestellt werden. Dazu bekommen die Bewerber ein monatliches Taschengeld und Behandlungsscheine für eine medizinische Grundversorgung. Wenn Asylbewerber nicht mehr in einer Einrichtung leben, erhalten sie Sachleistungen, die etwas unter den Regelsätzen für Hartz-IV-Empfänger liegen.

Wenn der Bewerber als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt wurde oder subsidiären Schutz genießt, bekommt er die Aufenthaltserlaubnis und hat neben dem Anspruch auf HartzIV auch Ansprüche auf Kindergeld, Elterngeld, Erziehungsgeld und sonstige Sozialleistungen. Im Folgenden werden einige wichtige Begriffe aus dem Ausländer- und Asylrecht kurz erklärt.

7. Asylrecht-Themen im Überblick

7.1 Asyl beantragen

Um Asyl zu beantragen, muss sich der Antragsteller zu der nächstgelegenen Außenstelle des BAMF begeben. Der Antrag kann mündlich gestellt werden, auch ohne Kenntnisse der deutschen Sprache. Es muss nur deutlich werden, dass Schutz vor politischer Verfolgung begehrt wird.

7.2 Aufenthaltsgenehmigung

Der Begriff Aufenthaltsgenehmigung wurde im früheren Ausländergesetz als Oberbegriff gebraucht für: Aufenthaltserlaubnis, -befugnis, -bewilligung und -berechtigung. Heute spricht das Aufenthaltsgesetz stattdessen von Aufenthaltstiteln.

7.3 Aufenthaltszweck

Das Aufenthaltsgesetz kennt im Wesentlichen vier Aufenthaltszwecke, den Aufenthalt aus humanitären Gründen (Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter), Familienzusammenführung, Ausbildung oder Studium und Beschäftigungsverhältnis oder Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Es gelten jeweils leicht abweichende Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

7.4 Einreiseverbot

Nach einer Ausweisung oder Abschiebung verhängt die Ausländerbehörde eine Einreisesperre oder ein Einreiseverbot, das im Regelfall fünf Jahre nicht überschreitet. Reist der Betroffene in dieser Zeit wieder ein, macht er sich strafbar. Nur wenn die Ausweisung aufgrund schwerwiegender Straftaten erfolgte, kann sie für maximal 10 Jahre verhängt werden. Bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen gilt sie unbefristet.

7.5 Zuzug

Das Aufenthaltsgesetz bestimmt in § 27, dass ausländische Familienangehörige zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Dies gilt für Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder. Dazu muss der in Deutschland lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte - EU oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU haben, ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen und den Lebensunterhalt der Zuziehenden sicherstellen.

Bildnachweis: © fotolia.com – nmann77


Eine Asylrecht-Online-Beratung

  • ist rechtssicher durch qualifizierte, zertifizierte und erfahrene Rechtsanwälte                                          
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  • bleibt vertraulich
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Jetzt einen Anwalt für Asylrecht online fragen.

Häufige Fragen

Welche Vorteile hat eine Online-Rechtsberatung im Bereich Asylrecht?

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Einfacher: Sie sind es leid sich nach unflexiblen Beratungs- und Öffnungszeiten zu richten? Holen Sie sich Ihren Expertenrat im Bereich Asylrecht bequem von Zuhause aus und lernen Sie die Vorzüge gegenüber einer Vor-Ort-Beratung zu schätzen.

Günstiger: Sparen Sie neben Zeit auch Geld! Eine Onlineberatung im Bereich Asylrecht ist in der Regel deutlich preisgünstiger als eine Vor-Ort-Beratung.

Schneller: Die Beratung eilt? Durch eine eigens von Ihnen festgelegte Frist ist eine rechtzeitige Beratung garantiert.

Diskreter: Nutzen Sie den Vorteil einer Online Beratung im Bereich Asylrecht und bleiben Sie anonym!

Wie nutze ich das Online-Beratungsportal yourXpert im Bereich Asylrecht?

yourXpert bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt mit Experten für Asylrecht Kontakt aufzunehmen, sei es schriftlich oder telefonisch. Wie die Kontaktaufnahme funktioniert, erfahren Sie im nächsten Abschnitt unter Wie kontaktiere ich einen Experten für Asylrecht auf yourXpert?.

Eine Online-Rechtsberatung können Sie überall in Anspruch nehmen.
Was Sie benötigen:
- PC, Laptop, Smartphone oder Tablet, um ins Internet zu gelangen
- ein Telefon, wenn Sie die telefonische Beratung wünschen

Gleichzeitig können Sie yourXpert auch als Informationsportal für Asylrecht nutzen. Zum einen mit Hilfe des obigen Ratgebers für Asylrecht, zum anderen durch unsere Wissensdatenbank yourXpertise, auf der Sie zahlreiche veröffentlichte Antworten, sowie Fachartikel im Bereich Asylrecht erwarten.

Wie kontaktiere ich einen Experten für Asylrecht auf yourXpert?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Beratungsarten zur Verfügung:

Email-Beratung
Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Email-Beratung und wählen Sie Ihren persönlichen Experten für Asylrecht an Hand der Expertenprofile und Kundenbewertungen auf yourXpert aus. Ihr Anliegen wird direkt per Email an Ihren persönlichen Experten gesendet.

Schwarzes Brett
Stellen Sie Ihre Frage an alle Experten für Asylrecht am Schwarzen Brett. Ihre Frage wird an den Expertenpool versendet und ein passender Experte antwortet Ihnen innerhalb kürzester Zeit per Email. Der einfachste Weg zur kompetenten Antwort: 1. Frage stellen 2. Preis selbst festlegen 3. Kompetente Antwort erhalten.

Telefonberatung
Nutzen Sie die Vorteile einer anonymen und schnellen Telefonberatung. Telefonieren Sie völlig unkompliziert über die 0900-Nummer mit Ihrem Experten für Asylrecht. Wählen Sie hierfür die Nummer 0900-1010 999 und geben Sie im Anschluss die Kennung Ihres Experten ein, welche Sie im Profil des jeweiligen Experten finden. Infos zur yourXpert-Anwaltshotline finden Sie hier. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit Ihr Guthaben auf Ihrem yourXpert Konto aufzuladen um dieses für die telefonische Beratung zu verwenden.

Online Chat-Beratung
Entscheiden Sie sich für eine Live-Beratung per Chat. Erhalten Sie eine persönliche und anonyme 1-zu-1 Beratung von einem Experten für Asylrecht direkt per Online Chat.

Wann empfiehlt es sich eine Online Rechtsberatung im Bereich Asylrecht über yourXpert in Anspruch zu nehmen?

Wann immer Sie eine kompetente Rechtsberatung im Bereich Asylrecht benötigen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Asylrechtsanwälte zur Verfügung. Lassen Sie Ihre Rechtsfragen durch einen unserer, in der örtlichen Anwaltskammer eingetragenen, Asylrechtsanwälte lösen und stehen Sie im Falle eines Rechtsstreites sicher da!

Woher weiß ich, welches der richtige Experte für mich ist?

Vielleicht haben Sie sich schon auf unserer Homepage umgeschaut und unter den Profilen der Asylrechtsanwälte jemanden gefunden, an den Sie sich gerne wenden möchten. Dabei hilft Ihnen das Durchsehen des Expertenprofils, die Bewertungen anderer Mandanten, die bisherigen Antworten des Anwalts und ggf. dessen Ratgeber. Auswahl getroffen? Dann können Sie direkt mit Ihrem Experten per X-Mail, Chat oder Telefon Kontakt aufnehmen.

Vielleicht wissen Sie aber auch nicht genau, wie Sie sich für einen unserer Experten entscheiden sollen. Kein Problem, denn dann machen wir das für Sie. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach an unser Schwarzes Brett, nutzen Sie die Angebot-einholen-Funktion oder rufen Sie bei unserer Anwaltshotline an und schon wird Ihnen ein passender Experte für Asylrecht zugewiesen.

Wer sind die Experten für Asylrecht auf yourXpert?

Die Rechtsberatung im Bereich Asylrecht wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Beratung vorgenommen. Alle Profile der Anwälte für Asylrecht und deren Qualifikationen sowie bisherige Kundenbewertungen können Sie oben einsehen.

Was kostet die Beratung im Bereich Asylrecht?

Da es sich bei jeder Beratung von yourXpert um eine individuelle Leistung handelt, werden die meisten Preise vom Rechtsanwalt individuell festgesetzt. Ihr Vorteil: Dies geschieht stets vor einer Beratung. Viele Beratungsprodukte können zum Festpreis angeboten werden D.h. Sie haben stets absolute Kostentransparenz und erleben keine böse Überraschung wie es bei einer Anwaltsberatung vor Ort nicht selten der Fall ist.

Eine telefonische Rechtsberatung im Bereich Asylrecht bei yourXpert dauert im Durchschnitt neun Minuten und die Gesprächsminute kostet dabei 1,99 Euro.

Einem Anwalt für Asylrecht schriftlich eine Frage zu stellen ist ab 37 Euro möglich.

Wann erhalte ich eine Antwort?

Bei einer E-Mail-Beratung im Bereich Asylrecht garantieren wir ein Prüfergebnis innerhalb von 24h, in dringenden Fällen ist auch eine Beantwortung innerhalb von 12h oder 4h möglich! Wer direkt Antwort wünscht, ist mit einem Telefonat oder einem Chatgespräch mit einem Experten für Asylrecht gut beraten.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Ob Sie Ihre Anfrage öffentlich sichtbar machen möchten, entscheiden Sie selbstverständlich selbst. In Ihrem yourXpert-Account haben Sie hierfür nach dem Absenden der Frage die Möglichkeit, die Einstellung so vorzunehmen dass lediglich Sie und Ihr Anwalt Ihre Anfrage lesen können.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen alle relevanten Zahlungsweisen zur Verfügung:

  • Paypal
  • Sofortüberweisung
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • Vorkasse
  • Bei den 0900-Anrufen haben Sie zudem die Möglichkeit, den Anruf über Ihre reguläre Telefonrechnung abrechnen zu lassen.
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