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Anwalt für Immobilienrecht online fragen

Wer den Verkauf oder Erwerb einer Immobilie in Erwägung zieht, wird schnell auf rechtliche Fragen stoßen. Dabei können voreilige Entscheidungen bei der Vertragsunterschrift teure Folgen haben. Deshalb ist es gut, sich vorab kompetenten Rat einzuholen und wichtige Entscheidungen in Ruhe zu treffen.

Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Immobilienrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt fachkundigen Rat eines Anwalts für Immobilienrecht ein!

Weitere Informationen zum Immobilienrecht finden Sie auch in unserem Immobilienrecht-Online-Ratgeber.

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Immobilienrecht Online Beratung

Immobilien sind eine besondere Kaufsache. Sie nehmen in der Lebensplanung des Erwerbers häufig einen wichtigen Stellenwert ein. Nicht nur der wirtschaftliche Aufwand, sondern auch die besondere Bindungswirkung mahnen zu großer Sorgfalt bei der Vorbereitung des Immobilienerwerbs.

Der Gesetzgeber hat der besonderen Situation Rechnung getragen und die Rechtswirksamkeit eines Grundstücks- oder anderweitigen Immobilienkaufs davon abhängig gemacht, dass der Vertrag durch einen Notar beurkundet wird. Rechtlich stellen sich dabei verschiedene Fragen. Zu klären ist, welche Regelungen in einen Immobilienvertrag hineingehören und welche Regelungen nicht hineingehören und die rechtliche Bestandskraft des Vertrages gefährden. Dabei hilft Ihnen eine Anwalt für Immobilienrecht bei yourXpert schnell und zuverlässig weiter.

Online Ratgeber Immobilienrecht

Das Immobilienrecht regelt Kauf und Verkauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen, aber auch die Verwendung von Immobilien und die damit verbundene Verantwortlichkeit. Charakteristisch für das deutsche Immobilienrecht sind:

  • die besonderen Regeln zur Eigentumsübertragung,
  • die Bestimmung, dass alles, was mit einem Grundstück fest verbunden ist, zu Eigentum des Grundstückseigentümers wird,
  • die Haftung des Eigentümers für vom Grundstück ausgehende Störungen, ohne dass er sie selbst verursacht haben muss.

Lesen Sie jetzt mehr zu diesen Themen in unserem Immobilienrecht-Ratgeber:

(Lesezeit: ca. 6 Minuten)

Inhalt

  1. Immobilien im Geschäftsverkehr: Kauf und Belastung
  2. Nutzung von Immobilien: Bebauung und WEG
  3. Verantwortung für Immobilien: Sozialbindung und Störerhaftung
  4. Immobilien als Anlageform: Steuersparmodelle und „Schrottimmobilien“
  5. Immobilienrecht-Themen im Überblick
    5.1 Eigentümergemeinschaft
    5.2 Erbbaurecht
    5.3 Gewährleistung
    5.4 Immobilienkauf
    5.5 Schadensersatz
    5.6 Zwangsversteigerung

1. Immobilien im Geschäftsverkehr: Kauf und Belastung

Der Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung hat eine schuldrechtliche und eine sachenrechtliche Seite. Schuldrechtlich einigen sich die Kaufinteressenten mit dem Verkäufer über den Kaufvertrag und seine Bedingungen. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden.

Der Eigentumsübergang kann erst stattfinden, wenn zur schuldrechtlichen Einigung die sachenrechtlich notwendige Eintragung der Änderung ins Grundbuch erfolgt ist (§ 873 BGB). Käufer und Verkäufer müssen gemeinsam und persönlich vor dem beurkundenden Notar die Erklärung darüber abgeben, dass das Grundstückseigentum übertragen wird (§ 925 BGB). Dasselbe gilt für die Eintragung einer Grundschuld oder eines Erbbaurechts.

Der mit der Beurkundung eines Kaufvertrages betraute Notar ist zu Neutralität verpflichtet. Er hat darauf zu achten, dass durch den Vertragsabschluss kein geltendes Recht verletzt wird. Vermutet er eine sittenwidrige Benachteiligung einer der Vertragsparteien, kann der Notar die Beurkundung zu diesem Zeitpunkt verweigern. Er ist nicht berechtigt, den einzelnen Vertragschließenden persönlich zu beraten. Deshalb ist es sinnvoll, den abzuschließenden Vertrag vor dem Beurkundungstermin einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht bei yourXpert zur Überprüfung zu übermitteln.

2. Nutzung von Immobilien: Bebauung und WEG

Eine Immobilie kann nur gekauft werden, wenn sie vermessen und von anderen Immobilien in nachprüfbarer Weise abgegrenzt wurde. Der Nachweis dafür findet sich im Grundbuch. Dort sind nicht nur Grundstücke, sondern, auf besonderen Grundbuchseiten, auch vermessene und abgetrennte Eigentumswohnungen verzeichnet. Der Grundbuchstand wird spätestens vom Notar vor der Beurkundung überprüft.

Durch den Kauf einer Eigentumswohnung wird der Käufer automatisch zum Teil einer Eigentümergemeinschaft. Die Regeln über die Nutzung der Eigentumswohnung und die Rechte und Pflichten von Eigentümern und Nutzern sind im “Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht“ (WEG) festgeschrieben. Besonders zu beachten ist die Verpflichtung, ein monatliches Wohngeld zu entrichten. Entscheidungen trifft die Eigentümerversammlung. Neben abgetrenntem Wohneigentum besteht meistens auch Miteigentum an Gemeinschaftsräumen oder Grundstücksteilen.

Wird ein Grundstück bebaut, dann gehen sämtliche fest mit dem Grund verbundenen Bestandteile in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Wer auf einem Grundstück bauen will, dessen Eigentümer er nicht ist, der sollte sich vorher vom Eigentümer ein Erbbaurecht einräumen lassen.

3. Verantwortung für Immobilien: Sozialbindung und Störerhaftung

Der Eigentümer einer Immobilie kann mit seinem Grundstück oder seiner Eigentumswohnung grundsätzlich machen, was er möchte, solange er nicht gegen Gesetze verstößt. Das Grundgesetz räumt in Artikel 14 GG Immobilienbesitzer in Deutschland nicht nur Rechte ein, sondern verpflichtet sie, zum Nutzen der Allgemeinheit zu handeln.

Der Eigentümer eines Grundstücks haftet für von seinem Grundstück ausgehende Gefahren, auch wenn er selbst gar nicht der Verursacher ist. Erbt beispielsweise ein in Berlin lebender Mann ein Grundstück in Thüringen, das er noch nie gesehen hat, kann es passieren, dass er einem Passanten gegenüber für einen Schaden haftet, der durch einen vom Dach der auf dem Grundstück stehenden Ruine fallenden Ziegel verursacht worden ist. Einsturzgefährdete Gebäude und andere auf für Dritte zugänglichen Grundstücken anzutreffende Gefahrenstellen müssen gesichert werden.

Rechtliche Probleme kann es auch aufgrund der Nutzungsweise des Grundstücks geben. Intensive Landwirtschaft kann auch auf dem Dorf zu Auseinandersetzungen mit den Nachbarn führen, wenn sie besonders geruchs- oder geräuschintensiv ist. Der Eigentümer ist verantwortlich, auch wenn er das Grundstück verpachtet hat. Ergeben sich in diesen Fällen Fragen, hilft Ihnen ein Awalt für Immobilienrecht bei yourXpert schnell und kompetent weiter.

4. Immobilien als Anlageform: Steuersparmodelle und „Schrottimmobilien“

Immobilien werden nicht nur als Ort für den Lebensmittelpunkt oder für das Ferienhaus gehandelt. Die Beteiligung an Immobilienfonds wird auch als Steuersparmodell angeboten. Statt des Immobilienmaklers wirbt dann der Finanzmakler um zahlungskräftige Kundschaft. Der Rechtsanwalt für Immobilienrecht muss gleichzeitig auch Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Steuerrecht und Wirtschaftsrecht haben, um hier jeweils zweckmäßig beraten zu können. Bei der Auswahl eines yourXpert-Anwalts kann sich der Rechtssuchende in aller Ruhe vergewissern, ob ein Rechtsanwalt auch die wirtschaftlichen Aspekte einer Geldanlage in Immobilien richtig bewerten kann. Besondere Bedeutung hat dabei der Kampf gegen betrügerische Anlageangebote, bei denen sich Immobilien, an denen Beteiligungen veräußert werden sollen, als sogenannte „Schrottimmobilien“ erweisen. Es handelt sich meistens um Eigentumswohnungen, die einen derartig schlechten Zustand und einen absoluten Mangel an Qualität aufweisen, dass sie nicht vermietbar oder anderweitig verwertbar sind. Der spezialisierte Rechtsanwalt kennt die Rechtsprechung des BGH und damit die Voraussetzungen, in einem solchen Fall aus vertraglicher Bindung und Zahlungsverpflichtungen wieder herauszukommen. Eine kurzfristige Online-Beratung durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht bei yourXpert ist in einem solchen Fall unbedingt zu empfehlen.
 

5. Immobilienrecht-Themen im Überblick

5.1 Eigentümergemeinschaft

Mehrere Eigentümer einer Immobilie können nur gemeinsam und einverständlich über diese Immobilie verfügen. Sie sind rechtlich zu einer Eigentümergemeinschaft verbunden. Eine Eigentümergemeinschaft entsteht durch gemeinsamen Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, aber auch durch gemeinsames Erben. Eine Eigentümergemeinschaft, die besonderen Regeln folgt, entsteht zwischen Wohnungseigentümern, deren abgetrennte Wohneinheiten im selben Haus liegen.

5.2 Erbbaurecht

Das Erbbaurecht gibt dem Berechtigten die Möglichkeit, auf einem Grundstück, das nicht ihm selbst gehört, zu bauen. Ein bestehendes Erbbaurecht wird im Grundbuch als Belastung eingetragen. Wichtig ist ein Erbbaurecht deshalb, weil grundsätzlich alle fest mit dem Grundstück verbundenen Bauten dem Grundstückseigentümer gehören. Wer auf einem fremden Grundstück baut, ohne, dass zu seinen Gunsten ein Erbbaurecht besteht, muss damit rechnen, das Gebäude nicht nutzen zu können. Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein „eigentumsähnliches“ Recht, das selbständig veräußert oder seinerseits mit einer Grundschuld belastet werden kann.

5.3 Gewährleistung

Grundsätzlich gelten im Immobilienkauf die im Kaufrecht üblichen Regeln über die Gewährleistung bei Sachmängeln (§ 434 BGB) und bei Rechtsmängeln (§ 435 BGB). Weil Immobilienkaufverträge schon aufgrund der Beurkundungspflicht jeweils als gesondert ausgehandelt gelten, ist es grundsätzlich möglich, die Gewährleistung durch eine Vertragsklausel auszuschließen. Der Ausschluss kann allerdings keine vorsätzlich verschwiegenen Mängel und nicht das Fehlen zugesicherter Eigenschaften betreffen.

5.4 Immobilienkauf

Der Immobilienkauf ist ein formgebundenes Geschäft, das aus einem schuldrechtlichen Vertrag und der sachenrechtlichen Einigung über die Eigentumsübertragung, der Auflassung (§ 925 BGB), zusammengesetzt ist. Der Immobilienkauf wird nur dann rechtskräftig, wenn der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet worden ist. Der Immobilienkauf ist abgeschlossen, wenn der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden ist.
Mehr Informationen zum Thema Immobilienkauf finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.

5.5 Schadensersatz

Ein Anspruch auf Schadensersatz kann dem Käufer einer Immobilie entstehen, wenn er aufgrund eines durch den Verkäufer vorsätzlich verschwiegenen Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Ein Schadensersatzanspruch kann auch dann gegeben sein, wenn Mängel der Immobilie bei der Nutzung, beispielsweise der Bebauung, zu Schäden am Vermögen des Käufers führen. Der Grundstückseigentümer selbst kann zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn aufgrund des Zustands seiner Immobilie Rechtsgüter Unbeteiligter beschädigt werden. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn eine Ruine auf dem Grundstück an der Straßenfront steht.

5.6 Zwangsversteigerung

Muss eine Immobilie im Falle der Insolvenz oder im Zuge einer Zwangsvollstreckung verwertet werden, geschieht dies durch eine Zwangsversteigerung. Die Zwangsversteigerung kann auch das letzte Mittel sein, um eine zerstrittene Eigentümergemeinschaft, beispielsweise eine Erbengemeinschaft, auseinanderzusetzen. Wirtschaftlich ist die Zwangsvollstreckung, bei der der Wert durch ein Sachverständigengutachten festgelegt wird, meistens die schlechteste aller in Betracht kommenden Lösungen.


Eine Immobilienrecht-Online-Beratung

  • ist rechtssicher durch qualifizierte, zertifizierte und erfahrene Rechtsanwälte                                          
  • ist i.d.R. kostengünstiger als eine Rechtsberatung beim Anwalt vor Ort
  • bleibt vertraulich
  • spart Zeit
  • und hilft sofort.

Jetzt einen Anwalt für Immobilienrecht online fragen.

Häufige Fragen

Welche Vorteile hat eine Online-Rechtsberatung im Bereich Immobilienrecht?

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Einfacher: Sie sind es leid sich nach unflexiblen Beratungs- und Öffnungszeiten zu richten? Holen Sie sich Ihren Expertenrat im Bereich Immobilienrecht bequem von Zuhause aus und lernen Sie die Vorzüge gegenüber einer Vor-Ort-Beratung zu schätzen.

Günstiger: Sparen Sie neben Zeit auch Geld! Eine Onlineberatung im Bereich Immobilienrecht ist in der Regel deutlich preisgünstiger als eine Vor-Ort-Beratung.

Schneller: Die Beratung eilt? Durch eine eigens von Ihnen festgelegte Frist ist eine rechtzeitige Beratung garantiert.

Diskreter: Nutzen Sie den Vorteil einer Online Beratung im Bereich Immobilienrecht und bleiben Sie anonym!

Wie nutze ich das Online-Beratungsportal yourXpert im Bereich Immobilienrecht?

yourXpert bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt mit Experten für Immobilienrecht Kontakt aufzunehmen, sei es schriftlich oder telefonisch. Wie die Kontaktaufnahme funktioniert, erfahren Sie im nächsten Abschnitt unter Wie kontaktiere ich einen Experten für Immobilienrecht auf yourXpert?.

Eine Online-Rechtsberatung können Sie überall in Anspruch nehmen.
Was Sie benötigen:
- PC, Laptop, Smartphone oder Tablet, um ins Internet zu gelangen
- ein Telefon, wenn Sie die telefonische Beratung wünschen

Gleichzeitig können Sie yourXpert auch als Informationsportal für Immobilienrecht nutzen. Zum einen mit Hilfe des obigen Ratgebers für Immobilienrecht, zum anderen durch unsere Wissensdatenbank yourXpertise, auf der Sie zahlreiche veröffentlichte Antworten, sowie Fachartikel im Bereich Immobilienrecht erwarten.

Wie kontaktiere ich einen Experten für Immobilienrecht auf yourXpert?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Beratungsarten zur Verfügung:

Email-Beratung
Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Email-Beratung und wählen Sie Ihren persönlichen Experten für Immobilienrecht an Hand der Expertenprofile und Kundenbewertungen auf yourXpert aus. Ihr Anliegen wird direkt per Email an Ihren persönlichen Experten gesendet.

Schwarzes Brett
Stellen Sie Ihre Frage an alle Experten für Immobilienrecht am Schwarzen Brett. Ihre Frage wird an den Expertenpool versendet und ein passender Experte antwortet Ihnen innerhalb kürzester Zeit per Email. Der einfachste Weg zur kompetenten Antwort: 1. Frage stellen 2. Preis selbst festlegen 3. Kompetente Antwort erhalten.

Telefonberatung
Nutzen Sie die Vorteile einer anonymen und schnellen Telefonberatung. Telefonieren Sie völlig unkompliziert über die 0900-Nummer mit Ihrem Experten für Immobilienrecht. Wählen Sie hierfür die Nummer 0900-1010 999 und geben Sie im Anschluss die Kennung Ihres Experten ein, welche Sie im Profil des jeweiligen Experten finden. Infos zur yourXpert-Anwaltshotline finden Sie hier. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit Ihr Guthaben auf Ihrem yourXpert Konto aufzuladen um dieses für die telefonische Beratung zu verwenden.

Online Chat-Beratung
Entscheiden Sie sich für eine Live-Beratung per Chat. Erhalten Sie eine persönliche und anonyme 1-zu-1 Beratung von einem Experten für Immobilienrecht direkt per Online Chat.

Wann empfiehlt es sich eine Online Rechtsberatung im Bereich Immobilienrecht über yourXpert in Anspruch zu nehmen?

Wann immer Sie eine kompetente Rechtsberatung im Bereich Immobilienrecht benötigen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Immobilienrechtsanwälte zur Verfügung. Lassen Sie Ihre Rechtsfragen durch einen unserer, in der örtlichen Anwaltskammer eingetragenen, Immobilienrechtsanwälte lösen und stehen Sie im Falle eines Rechtsstreites sicher da!

Woher weiß ich, welches der richtige Experte für mich ist?

Vielleicht haben Sie sich schon auf unserer Homepage umgeschaut und unter den Profilen der Immobilienrechtsanwälte jemanden gefunden, an den Sie sich gerne wenden möchten. Dabei hilft Ihnen das Durchsehen des Expertenprofils, die Bewertungen anderer Mandanten, die bisherigen Antworten des Anwalts und ggf. dessen Ratgeber. Auswahl getroffen? Dann können Sie direkt mit Ihrem Experten per X-Mail, Chat oder Telefon Kontakt aufnehmen.

Vielleicht wissen Sie aber auch nicht genau, wie Sie sich für einen unserer Experten entscheiden sollen. Kein Problem, denn dann machen wir das für Sie. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach an unser Schwarzes Brett, nutzen Sie die Angebot-einholen-Funktion oder rufen Sie bei unserer Anwaltshotline an und schon wird Ihnen ein passender Experte für Immobilienrecht zugewiesen.

Wer sind die Experten für Immobilienrecht auf yourXpert?

Die Rechtsberatung im Bereich Immobilienrecht wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Beratung vorgenommen. Alle Profile der Anwälte für Immobilienrecht und deren Qualifikationen sowie bisherige Kundenbewertungen können Sie oben einsehen.

Was kostet die Beratung im Bereich Immobilienrecht?

Da es sich bei jeder Beratung von yourXpert um eine individuelle Leistung handelt, werden die meisten Preise vom Rechtsanwalt individuell festgesetzt. Ihr Vorteil: Dies geschieht stets vor einer Beratung. Viele Beratungsprodukte können zum Festpreis angeboten werden D.h. Sie haben stets absolute Kostentransparenz und erleben keine böse Überraschung wie es bei einer Anwaltsberatung vor Ort nicht selten der Fall ist.

Eine telefonische Rechtsberatung im Bereich Immobilienrecht bei yourXpert dauert im Durchschnitt neun Minuten und die Gesprächsminute kostet dabei 1,99 Euro.

Einem Anwalt für Immobilienrecht schriftlich eine Frage zu stellen ist ab 37 Euro möglich.

Wann erhalte ich eine Antwort?

Bei einer E-Mail-Beratung im Bereich Immobilienrecht garantieren wir ein Prüfergebnis innerhalb von 24h, in dringenden Fällen ist auch eine Beantwortung innerhalb von 12h oder 4h möglich! Wer direkt Antwort wünscht, ist mit einem Telefonat oder einem Chatgespräch mit einem Experten für Immobilienrecht gut beraten.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Ob Sie Ihre Anfrage öffentlich sichtbar machen möchten, entscheiden Sie selbstverständlich selbst. In Ihrem yourXpert-Account haben Sie hierfür nach dem Absenden der Frage die Möglichkeit, die Einstellung so vorzunehmen dass lediglich Sie und Ihr Anwalt Ihre Anfrage lesen können.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen alle relevanten Zahlungsweisen zur Verfügung:

  • Paypal
  • Sofortüberweisung
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • Bei den 0900-Anrufen haben Sie zudem die Möglichkeit, den Anruf über Ihre reguläre Telefonrechnung abrechnen zu lassen.
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