Wohnungsverkauf
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo liebes Team, ich bin derzeit dabei meine Wohnung zu verkaufen und der Beurkundungstermin ist am 24.11.20. Die Wohnung wurde 2005 von meinem Vater gekauft und ich habe sie ihm vor 3 Jahren abgekauft. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich seit 2005 bereits der Eigentümer bin, da alles über meinen Namen lief. Ich frage deshalb, weil ich gern die Spekulationssteuer sparen würde.
Angehängt habe ich Ihnen einen Grundbuchauszug.
Mit freundlichen Grüßen,
B.S.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Abend Herr S.,
vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert. Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
So wie es erkennen kann, sind Sie in der Tat seit 2005 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Daher wäre ein Verkauf nun steuerfrei möglich, weil die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Was ich nicht beurteilen kann ist Ihre Beschreibung, dass Sie die Wohnung vor drei Jahren von Ihrem Vater abgekauft haben. Hier müsste ich mehr Informationen haben, damit ich das einschätzen kann. Sofern Sie die Wohnung aber seitdem ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt haben, wäre auch hier ein steuerfreier Verkauf möglich, weil der § 23 EStG hier einen Ausnahme von der Besteuerung gewährt.
Für eine genaue Prüfung bräuchte ich diesbezüglich aber genauere Angaben und Unterlagen (Verträge) zu dem Kauf im Jahr 2005 und von dem Kauf im Jahr 2017.
Gerne können Sie mir noch die "alten" Unterlagen zwecks Einsicht zukommen lassen. Ansonsten hoffe ich, dass ich Ihre Frage beantwortet habe. Melden Sie sich gerne, falls noch etwas unklar geblieben ist.
Schönen Gruß!
Knut Christiansen
Steuerberater
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