Testament
Fragestellung
Meine Elternteile haben beide 2x geheiratet. Ich bin ein Einzelkind aus Mutters erster Ehe. Aus meiners Stiefvaters erster Ehe ergibt sich eine Tochter. Der Stiefvater ist bereits vor längerer Zeit verstorben und seine Tochter erhielt damals ihren Pflichtanteil. Geht Mutters Vermögen im Falle Ihres Todes nun automatisch an mich oder besteht die Möglichkeit, dass meiner Stiefschwester ein Teil zusteht? Ist daher ein Testament notwendig welches mich als Alleinerben darstellt? Danke.
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Erbfolge ergibt sich entweder aus einem Testament, Erbvertrag oder aus der gesetzlichen Erbfolge, wenn keine letztwillige Verfügung existiert.
Aus § 1924 BGB ergibt sich, dass die (leiblichen oder adoptierten) Abkömmlinge Erben des Erblassers werden.
In Ihrem Fall bedeutet dies: Sie sind nicht Kind des Stiefvaters und eine Adoption hat offensichtlich auch nicht stattgefunden. Damit hat Ihr Stiefvater nur ein Kind gehabt, die Tochter, die erbberechtigt war und, da offensichtlich ein Testament existierte, enterbt wurde und nur den Pflichtteil bekam und zu bekommen hatte.
Zu Ihrer Mutter hat diese Tochter keinerlei biologische und rechtliche Beziehung. Aufgrund der Tatsache, dass die Stieftochter Ihrer Mutter kein Abkömmling im rechtlichen Sinne ist, ist sie nicht erbberechtigt nach dem Tod Ihrer Mutter (es sei denn, es würde eine gemeinsames Testament zwischen dem Mann der Mutter und der Mutter existieren und in diesem etwas anderes geregelt sein).
Somit ist die Tochter des Stiefvaters NICHT erbberechtigt und Sie sind Alleinerbin IHRER Mutter. Ein Testament müsste nicht gefertigt werden.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben. Sollte ein gemeinsames Testament existieren oder Sie Nach- und/oder Verständnisfragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ich bin bestrebt, auf Ihre Nachfragen kurzfristig einzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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