Teilungserklärung
Fragestellung
Hallo,
die Frage zuerst: kann eine Teilungserklärung über Wohnungseigentum gerichtlich / anwaltlich durchgesetzt werden ?
Das Umfeld: vor Jahren wurde ein Mehrfamilienhaus (eindeutig getrennte Wohneinheiten vorhanden, aber keine Abgeschlossenheitsbescheinigung) von zwei Personen gekauft. Beide stehen zu je 50% im Grundbuch, keine Schulden. Der eine bewohnt die rechte Hälfte des Mehrfamilienhauses, der andere die linke Seite. Garten drumherum ist Gemeinschaftsgut, wie auch der Keller. Bis heute liegt keine Teilungserklärung vor, auch keine Gemeinschaftsordnung.
Nun soll es eine Teilungserklärung geben (auch um Dinge wie Vermietung, (Teil-)Verkauf und Vererbung vertraglich in ein sicheres Umfeld zu bringen), diese wurde vom ersten Eigentümer als Vorschlag erstellt incl. einer Gem.ordn., doch der zweite Eigentümer hat an der Umsetzung einer Teilungserklärung kein Interesse.
Welche juristischen Möglichkeiten kann ich nutzen, diese oder auch eine Teilungserklärung sowie Gemeinschaftsordnung "durchzusetzen", u.U. auch einzuklagen ?
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrter Fragesteller,
gut, dann melde ich mich wunschgemäß morgen zwischen 9 und 12 Uhr bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)