Steuernachzahlung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Joachim,
Ich bitte Sie um Ihre Fachliche Beratung in folgendem Fall.
Die Frage ist lässt sich in den Fall noch was machen – Steuernachzahlung zu reduzieren usw.!?
Es handelt sich um eine Kroatische Staatsbürgerin wohnhaft in Kroatien - Sie bezieht die Deutsche Rente.
Durch die Gesetzänderung von 2015 wurde auch die Rentensteuer für Ausländische Staatsbürger eingeführt.
Die Dame hat einen Vorstreckungsbescheid von dem Finanzamt - Neu Brandenburg letztes Jahr bekommen. Die Forderung beläuft sich auf einen Betrag von knapp 2400 Euro - die Bescheide für 2007 bis 2010 sind angeblich bestandskräftig
Ein weiterer Einspruch wurde eingelegt.
Leider kam vor kurzem eine Mitteilung vom Finanzamt - siehe die Mitteilung im Anhang
Der Einspruch wurde als unzulässig verworfen.
Somit bleibe nur eine Klage beim Finanzgericht Mecklenburg - Vorpommern als letzte Option.
Lässt sich über Finanzgericht noch was durchsetzen bzw. Steuernachzahlung zu reduzieren
PS. Ich hoffe Sie können sich an den Fall noch erinnern - ich hatte Sie bereits diesbezüglich in Dezember/2018 und Januar/2019 kontaktiert
Danke im Voraus!
Z.Veljaca
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
leider sehe ich keine Möglichkeiten, hier noch die entsprechende Steuerzahlung zu vermeiden, hierzu beziehe ich mich auch auf die letzten Antworten. In meiner der vorigen Antwort hatte ich bereits gemutmaßt, dass der Einspruch unzulässig ist, dies hat das Finanzamt auch so festgestellt, da bereits ein rechtskräftiger Bescheid bestanden hat. Hier wäre es nur im Rahmen meiner zuerst angegebenen Antworten möglich gewesen, zum Beispiel Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, den Einspruch noch fristgerecht nachzuholen. Ist der Einspruch aber eben nicht fristgerecht eingelegt worden, besteht grundsätzlich eine entsprechende Bestandskraft des Bescheides.
Insofern dürfte es hier nur schwer sein, entsprechende Änderungen auch zum damaligen Zeitpunkt, wie mitgeteilt aufzugreifen.
Ich hoffe, trotz der nicht zu positive Nachricht, dass ich Ihnen ebenfalls hilfreich geantwortet habe und stehe bei bedarf gerne weiterhin zur Verfügung.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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Vielen Dank für die Rückmeldung!
Lässt sich trotzdem mit dem Finanzamt eine kleine Einigung zu erzielen und zum Beispiel die Säumniszinsen zu reduzieren etc.
Können Sie uns in dieser Angelegenheit weiter Vertreten!?
Mit freundlichen Grüßen
Zoran Veljaca
ich bitte Sie um eine Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Zoran Veljaca
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie können versuchen bei dem Finanzamt einen Stundungsantrag zu stellen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. In der Regel müssen Sie dann allerdings die Bedürftigkeit oder eine wirtschaftliche Notsituation darstellen und nachweisen. Die Aussichten eine solche Ratenzahlung zu erhalten halte ich allerdings aus Erfahrung für sehr gering.
Dies gilt auch für die Reduzierung der Säumniszinsen, die grundsätzlich ebenfalls nicht vorgenommen werden, es sei denn, das Finanzamt hat die Säumnis zu verantworten.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt