Steuern während der Altersteilzeit
Fragestellung
Guten Tag ,
ich überlege, ob ich ab Mai 2022 für 5 Jahre mit dem Blockmodell in Altersteilzeit gehen möchte.
Mein Gehalt beträgt dann 1930 Euro brutto. Wieviel Steuern werde ich bei Steuerklasse 1 mtl. zahlen müssen.
Weiterhin möchte ich gerne wissen, wieviel Steuern ich dann ab dem regulären Rentenbeginn
1.5.2027 mit einer Rente von 1590 Euro ( Kranken- und Pflegeversicherung schon abgezogen) zahlen muss.
Danke für Ihre Antwort
R. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Eduard Bardorf
Sehr geehrte Ratsuchende,
während der Altersteilzeit hatten Sie nach den Abzügen aus einem Brutto von 1.590 € gefragt. Wie die Probeabrechnung August 2020 zeigt, hatten Sie vermutlich ein Netto von 1.590 € gemeint. Das Steuerbrutto liegt lt. dieser Musterabrechnung bei 2.035 € und die Steuerabzüge sind nach den Verhältnissen 2020 mit LSt 181,41, Soli 9,97 € und KiSt mit 16,32 € korrekt berechnet.
Der Aufstockungsbetrag zur Altersteilzeit ist nach § 3 Nr. 28 Eeinkommensteuergesetz steuerfrei.
Dieser Aufstockungsbetrag unterliegt aber nach § 32 b Absatz 1 Nr. 1g Einkommensteuergesetz dem Progressionsvorbehalt. Dieser Progressionsvorbehalt wirkt sich in 2022 (Sie arbeiten noch voll bis Ende April 2022) stärker steuererhöhend aus als in 2023 bis 2026 und mindert sich in 2017 wegen des Rentenbeginns ab 1.5.2027.
Die hochgeladenen Berechnungen fußen auf den aktuellen Rechtsstand und den aktuellen Sozialversicherungsbeitragssätzen. Die Angabe beziehen sich auf den mitgeteilten Sachverhalt. Weitere Angaben oder Einkünfte können zu Abweichungen führen.
Die Steuermehrbelastung 2022, die durch den Progressionsvorbehalt entsteht, beziffere ich überschlägeig auf ca. 500 €. In den Folgejahre ist es weniger.
Die Gesamtauswirkungen habe ich in den hochgeladenen Berechnungen dargestellt.
Leider hatte ich erst Ihre Angabe von 1.930 € Brutto gerechnet u. später erst anhand der Unterlagen bemerkt, das es das Netto ist. U. a. deswegen die Verzögerung und eines an Mehraufwand für mich.
Ihre Frage nach der Steuerbelastung sehen Sie für ein normalisiertes Kalenderjahr wie 2023 einschl. des Progressionsvorbehalts auf der Seite 3 der Berechnungen. Die Jahressteuern liegen bei 3.244 € plus Kirchensteuer 292 € = 3.536 € /12 = mtl. 295 €.
Als Lohnabzug werden aber mtl. ca. 57 € weniger abgezogen, da die Steuermehrbelastung durch den Progressionsvorbehalt in 2023 ca. 686 € ausmacht.
Ich bin bei den Hochrechnungen davon ausgegangen, dass Sie jährlich ca. 12,5 Monatsgehälter bekommen. Bei einer Abweichung hiervon, kommt es auch zu Steueränderungen.
Die jährlichen Gesamtsteuerbelastungen 2024 bis 2026 - vgl. Seite 1 sind annähert gleich, da sich das Jahreseinkommen kaum ändert.
Im Jahr 2017 nimmt die Jahressteuerbelastung ab (siehe neben Seite 1 auf Seite 26), weil Sie noch die Rentenversicherungsbeiträge geltend machen können und sich die Progressionsvorbehaltseinkünfte (Zuschüsse zur Altersversorgung auf ca. 1.800 €) vermindern. Die Rente ist zwar ähnlich hoch wie das Alterseinkünftegehalt Brutto, aber nicht alles steuerpflichtig. Die gesetzliche Rente ist nur zu 87% steuerpflichtig, wenn eine gesetzlche Altersversorgung im Jahr 2027 beginnt.
Unklar bliebt noch, ob Ihre Altersversorgungsbeitragsleistungen, soweit Sie dieses selbst erbracht haben, nach älteren Regelungen einmal lohnversteuert wurden ggf. auch pauschal. Wovon ich aber nach der Gehaltsabrechnung 2020 nicht ausgegangen bin.
Dann ist die betriebliche Rente in voller Höhe steuerpflichtig.
Nähere Einzelheiten kann ich Ihnen heute hier auch noch telefonisch ab ca. 21.30 Uhr erläutern. Sie sehen dann mein Freischaltung am Tel., jedoch ist diese Leistung extra gebührenpflichtig.
Sie sehen anhand der 69 Seiten Auswertung, dass hier sehr umfangreiche Daten eingeflossen sind. Ich musste für eine Steuerplanung fasst alle Werte zu Fuß hochrechnen und den Fall mit Ihren persönlichen Daten erst neu anlegen.
Ferner musste ich die Rentenangabe von 1.590 € netto, da von Ihnen mein Hinweis nicht beachtet wurde, im Hundert hoch rechnen um die Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung der Renter und die dazugehörige Pflegeversicherung ermitteln zu können.
Ferner ist bei der betrieblichen Altersversorgung der volle Sozialversicherungsbeitrag zu ermitteln gewesen, während bei der gesetzlichen Rente nur der hälftige Beitrag anfällt.
Auch war die Kirchensteuer als Sonderausgabe mit einzubauen.
Das Programm hat immer dann wenn Sie für das Vorjahr eine Steuernachzahlung ergab, diese Nachzahlung als Vorauszahlung für das Folgejahr unterstellt. Höhere Nachzahlungen bzw. Vorauszahlungen ergeben sich ab 2027, da ab 5/2027 der Lohnsteuerabzug wegfällt und die Steuern ab diesem Zeitpunkt voraus- oder nachzuzahlen sind.
Wenn Sie den Berechnungsaufwand sehen, können Sie vielleicht erahnen, dass der Zeitaufwand nicht wie kalkuliert bei max. einer halben Stunden, sondern bei ca. 4 Stunden lag. Ob Sie das zumindest teilweise nachvergüten wollen, liegt bei Ihnen.
Der Mehraufwand kommt aus der langen Zeitreihe, der Tätigkeit im öffentlichen Dienst, die Betriebsrente etc. Alles Umstände, die bei der Angebotserteilung nicht erkennbar waren. Ferner dann die zweimaligen Korrekturen von Netto auf Brutto.
Ich würde mich über eine positive Bewertung freuen, die wertschätzt, welche Arbeit ich mir gemacht habe, um zu möglichst exakten Werten zu kommen. Eine einfache Schätzung war nicht möglich, da es gewissene jahrlich anweichende Parameter gab.
Mit freundlichem Gruß
Eduard Bardorf
Das bedeutet, der Steuersatz für den steuerpflichtigen Jahresarbeitslohn wird so berechnet, als wären die alle Lohneinkünfte, die steuerpflichtigen und die steuerfreien Anteile komplett der Steuer zu unterwerfen. Der Steuersatz erhöht sich dadurch geringfügig. In welcher Größenordnung hängt auch davon ab, ob es neben dem Altersteilzeiteinkommen weitere Einkünfte gibt.
In Ihrem Fall schätzte ich die Progressionserhöhung auf ca.
Die Frage nach der Höhe der Einkommensteuerbelastung für die Rente setzt eine Angabe der Bruttorente und der Sozialverisicherungsabzüge voraus.
Bitte noch in der Kommentarspalte angeben. Eine Berechnung wird nachgereicht.
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Ein halbes Sternchen Abzug, wg. der teilweise etwas schleppenden Kommunikaton.
Danke und gerne wieder .-)
Antwort des Experten: Sehr geehrte Ratsuchende,
ich hätte mich auf eine 5-Sterne-Bewertung gefreut, hatte ich doch versucht die fehlenden Angaben zu bekommen und die falschen Angaben richtig zu stellen. Leider waren Sie nicht darauf eingegangen, was im Wesentlichen neben der Umstellung der Plattform mit dem unglücklichen Umstand, dass unklar war, wo nun der offene Auftrag gezeigt wird.
Das macht es mir schwer, auf Ihr Nichtreagieren angemessen zu reagieren.
Das habe ich versucht, danach Wettzumachen, da von Ihnen trotzdem die gewünschten Bruttoangaben und Infos zu den abgezogenen KV/Pflegeversicherungen nicht kamen.
Wünsche Ihnen eine gesunde Woche.
Eduard Bardorf
einige Vorabfragen.
Erhalten Sie künftig nur eine gesetzliche Altersrente oder auch eine Rente aus dem öffentlichen Dienst.
Wenn Sie zwei Renten haben, ist die Berechnung erheblich differenzierter vorzunehmen.
Würde es reichen Sie Antwort erst am Montag zu bekommen?
Die Steuerbelastung wird auch der Bruttorente berechnet und eine Angabe der Versicherungsabzüge benötigt.
Soll die beigefügte zweite Berechnung die echten Werte mit Altersteilteil wiedergeben oder nur eine fiktive Berechnung sein.
Mit freundlichem Gruß
Eduard Bardorf
https://www.bardorf.de/phocadownload/brochuren/Bardorf_20200609_focus-money_top-steuerberater2020.pdf
danke für Ihre Anwort. Ich erhalte ebenfalls eine Rente aus dem öffentlichen Dienst. Berechnung schicke ich Ihnen gerne heute Abend.
Die zweite Berechnung ist die Berechnung meines Arbeitgebers, wie hoch die ATZ zum jetzigen Zeitpunkt
sein würde.
Aus den Berechnungen ist doch zu ersehen, wie hoch die Bruttorente wäre oder?
Sie können mir die Antwort gerne auch erst Montag oder Dienstag schicken.
Beste Grüße
R. R.
anbei die von der rzvk errechnete Betriebsrente.
Bitte melden Sie sich bei Rückfragen.
Freundliche Grüße
R.R.
erhalte ich von Ihnen eine Antwort?
Sie wollten mir doch schon Montag oder Dienstag eine Berechnung zukommen lassen...?
MfG R. R.
bitte schicken Sie bis morgen bitte die Berechnung, ansonsten werde ich mich an jemanden anderen wenden bzw. expert kontaktieren.
MfG R. R.
Gesamtaufwand ca. 3 Std. für ein Honorar von 30 € StB-Anteil.
MfG Eduard Bardorf
bitte teilen Sie mir doch mit, bis wann Sie mir die Berechnung nun schicken werden. Für mich ist diese Auskunft wichtig um zu entscheiden, wie und wann ich in Altersteilzeit gehe.
Danke und Grüße
R. R.
vielen Dank für die umgangreiche Bearbeitung und Ihre Mühe.
Ich hätte es gut gefunden, wenn Sie mich informiert hätten, dass es so ein Mehraufwand ist. Dann hätte ich mir überlegen können, ob ich es gegen Aufpreis hätte berechnen lassen wollen.
So fand ich Ihrerseits die Kommunikation verbesserungswürdeig.
Ich werde Ihnen nochmals den gleichen Betrag von 58,- Euro für Ihre Mühe überweisen. Dann habe ich für die Berechnung 116,-Euro anstelle von 58,-Euro bezahlt und denke, dass das fair ist.
Bitte teilen Sie mir bitte Ihre Kontodaten mit und lassen mir dann außerdem eine Rechnung über den Gesamtbetrag zukommen .
Falls es keine große Mühe macht würde ich mich über eine Nachreichung der Steurerbelastung in der Rente freuen.
Die Bruttorente beträgt 1700,-Euro abzüglich 25,-Euro wg. der ATZ , abzüglich 184,-Euro Kranken- und Pflegeversicherung, so dass ich auf eine Nettorente von 1491,- Euro netto komme.
Bei der Ihnen vorliegenden Betriebsrente beträgt der Betrag 494,- vor Steuern.
Die Grundlage für die Steuerberechnung wäre dann eine Nettoberentung von 1970,-Euro.
Ich schätze, dass es ca. 350 Euro Steuern mtl. sein werden.
MfG R. R.
Wir können uns gern nächste Woche nochmals telefonisch abstimmen. Wenn Sie hier Ihre Tel. Nr. einstellen, würde ich Sie abends zurückrufen.
Wäre trotz der etwas holprigen Kommunikation, da Sie leider auch nicht auf meine Bitte zu Bruttoangaben eingegangen sind, für eine positive Bewertung dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Eduard Bardorf