Werbungskosten
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag Herr Christiansen,
folgender Sachverhalt - meine Frau und ich führen 2 getrennte Unternehmen - allerdings beide mit den gleichen Aufgaben! Einzelunternehmen!
Jetzt habe ich unter Werbungskosten bei mir 2.000 Euro Brutto gleich Netto eingetragen und natürlich auch bei Ihren Einnahmen die 2.000 Euro verbucht.
Allerdings ist es mehr oder weniger eine Umbuchung gewesen - weil es so sehr gut mit der Einkommenssteuererklärung meiner Frau passte
Es hat keine Überweisung geben - wie muss ich das auf der Rechnung deklarieren? Und wird es dann vom Finanzamt anerkannt? lg
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag!
Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie zum einen Betriebsausgaben bei Ihnen und zum anderen Betriebseinnahmen bei Ihrer Frau deklarieren. Zunächst stellt sich für mich dabei die Frage, welche Leistung Ihre Frau Ihnen gegenüber erbracht hat über die nun abgerechnet werden soll. Grundsätzlich wird das Finanzamt nur Rechnungen akzeptieren, bei denen auch ein Leistungsaustausch stattgefunden hat. Ansonsten würde es sich um so genannte Scheinrechnungen handeln. Wenn es einen Austausch gegeben hat, dann sollte Ihre Frau darüber abrechnen und die Leistungsbeschreibung auf der Rechnung konkret benennen.
Da keine Überweisung stattgefunden hat, könnte man höchstens über Privatentnahmen und Privateinlagen verbuchen: Bei Ihnen: Aufwand an Privateinlage und bei Ihrer Frau: Privatenthahme an Erlöse.
Ich hoffe Ihre Frage vollständig beantwortet zu haben. Ansonsten stellen Sie gerne eine Rückfrage ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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"Privatentnahme" sollten Sie da nicht auf der Rechnung dokumentieren. Schreiben Sie notfalls handschriftlich drauf: privat bezahlt.
Schönen Gruß!