Steuernachzahlung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr RA Schröter,
Seit 2010 bin selbständig im Bereich Transport. Ich unterliege der Umsatzsteuerpflicht. In den Jahren 2010 - Ende 2012 war ich als Subunternehmer für den HERMES Paketdienst tätig. Für das Jahr 2010 wurde mir keine Einkommens - u. Umsatzsteuernachzahlung im Bescheid des FA ausgewiesen. Für das Jahr 2011 wurden mir rund 2100,-EUR UsSt. zurück erstattet. Ich habe im Nachhinein meinen Wohnsitz gewechselt und damit hatte ich auch eine andere FA-Zugehörigkeit. Von diesem neuen FA wurden mir für das Jahr 2011 nachträglich und für 2012 zusammen eine Nachzahlung von über 11000,- EUR berechnet. Nach Rücksprache mit einem FA-Mitarbeiter, welche erst nach sehr intensiven Bitten meiner Seite möglich war, wurde mir für ein halbes Jahr eine Stundung eingeräumt, in welcher ich monatlich 200,-EUR zahlte. Da ich erneut den Wohnsitz arbeitsbedingt wecheln mußte, wird mir jetzt zwingend angemahnt, die komplette Summe einzubezahlen. Es ist mir unmöglich ! Ich möchte Ihnen auch mitteilen, warum: Letztes Jahr habe ich für eine Firma Terminfahrten nach den Niederlanden, Frankreich sowie deutschlandweit durchgeführt. Allerdings nahm der Auftraggeber an, das ich für umsonst fahre, denn ich habe bis zum heutigen Tag trotz Inkasso keinen Cent gesehen. Die Summe beläuft sich auf mehrere Tausend EUR. Mir wurde von meiner Hausbank der Kontokorrentkredit auf Grund von 6 Rückbuchungen gekündigt, so das dieser mtl. um 350,-EUR zurückgefahren wird. Da ich auch meinen kalkulierten Preis für den Lastkilometer bis auf 60% senken mußte, um noch an Transportaufträge zu kommen (Dumpingpreise von osteuropäischen Unternehmen), sind die gebildetetn Rücklagen aufgebraucht und es können auch keine neuen gebildet werden. Ei Dahrlehen bekomme ich nicht, obwohl ich eine positive Wirtschaftsauskunft habe.
Auf Grund der Forderung von Seiten des FA bin ich in meiner Existenz bedroht. Wie kann ich mich wehren ? Ich gehe auch davon aus das diese Forderung ungerechtfertigt ist. Eine Überprüfung meiner Unterlagen hat meiner Ansicht nach nie stattgefunden, da ich diese immer sehr schnell zurückbekommen habe.
Ich kann auch meine RSV nicht in Anspruch nehmen, da diese erst ab 2013 greift. Was kann ich Ihrer Meinung nach tun, um mein Geschäft nicht aufgeben zu müssen, zumal ich in spätestens zwei Jahren in Rente gehen kann - ohne Abschläge!!!
Mit freundlichen Grüßen
H.-J.L.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Um gegen die Steuerbescheid vorzugehen, ist zu prüfen, ob hier noch die Möglichkeit eines Einspruches besteht. Aufgrund des Zeitablaufes sehe ich die Möglichkeit Rechtsmittel gegen die Steuerbescheide vorzugehen allerdings als verfristet hat.
2. Da hier aber eine unterschiedliche Auffassung von Finanzämtern vorliegt, sollten Sie einen Steuerberater aufsuchen. Ggfs. hilft Ihnen auch ein Lohnsteuerhilfeverein weiter, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
3. Soweit eine Korrektur der Steuerbescheide ausscheidet, empfehle ich einen Erlassantrag zu stellen. Dieser sollte die wirtschaftliche Situation, insbesondere den Forderungsausfall darstellen. Jedenfalls können Sie mit dem Erlassantrag einen Verzicht der Zinsen und Zuschläge erreichen. Ob auch ein Erlass der Steuerforderung oder Teile davon in Betracht kommt, hängt von der Entscheidung des Finanzamtes ab.
4. Eine Zwangsvollstreckung seitens des Finanzamtes wird sicherlich kaum Erfolg haben. Ein Insolvenzantrag ist für Sie angesichts der bevorstehenden Rente auch nicht zu empfehlen.
5. Im Ergebnis lassen Sie die Steuerbescheid prüfen. Sind diese nicht einem Rechtsmittel nicht angreifbar, sollten Sie einen Erlassantrag stellen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen bei Nachfragen gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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