Steuerklasse
Beantwortet von Rechtsanwältin und Notarin Andrea Fey in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
ist es grundsätzlich egal ob man als Ehepaar die Steuerklassenkombination von 3 und 5, oder Beide 4 nimmt. Bleibt die Gesamtsteuerlast im Jahr gleich? also bekommt man bei der einen Kombination nur erst monatlich netto mehr und muss dies dann bei der Steuererklärung ausgleichen?
Oder hat eine bestimmte Steuerklassenkombination in bestimmten Fällen einen tatsächlichen steuerlichen Vorteil?
Gruß
Wolfgang Augst
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Notarin Andrea Fey
Sehr geehrte/r Rechtsratsuchende/r,
nachfolgend nehme ich gerne zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der Steuerklassenwahl Stellung:
Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die monatlich vom Arbeitgeber für Sie abgeführte Lohnsteuer nur eine sog. Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt. Dies bedeutet, dass Sie einen Anspruch darauf haben, dass etwaige monatlich zuviel entrichtete Lohnsteuer am Jahresende auf Ihre Jahreseinkommensteuer angerechnet wird, wozu Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben können bzw. bei Lohnsteuerklassenwahl 3/5 abgeben müssen.
Die monatlichen Lohnsteuerabzüge stellen daher letztlich nur eine Vorauszahlung auf die Jahres-Einkommensteuer dar.
Rein theoretisch bleibt daher die Jahresbelastung dieselbe, egal welche Lohnsteuerklassen Sie wählen.
Allerdings sind die Steuerklassen 4/4 so angelegt, dass Sie meist einen Anspruch auf Steuerrückzahlung am Jahresende haben, da Sie im allgemeinen meist Sonderausgaben wie bspw. Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Unfallversicherung o.ä. haben, was die Jahressteuer mindert. Da diese Sonderausgaben aber bei jedem Steuerpflichtigen unterschiedlich sind, werden diese Ausgaben bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt.
Es empfiehlt sich daher, am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abzugeben, um eine Steuererstattung - auch bei Steuerklasse 4/4 - zu erhalten.
Bei der Lohnsteuerklassenwahl 3/5 ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ohnehin verpflichtend, da eine unterschiedliche Belastung der beiden Einkommen mit Lohnsteuer entsteht, die am Jahresende ausgeglichen werden muss, da die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist und daher bereinigt werden muss.
Bei Steuerklasse 3 finden die geringsten Lohnsteuerabzüge statt, bei 4 die regulären und bei 5 die höchsten.
Es kann daher durchaus einen monatlichen Liquiditätsvorteil bringen, wenn der Ehegatte mit einem weit höheren Einkommen Steuerklasse 3 wählt und der andere 5. Dann haben Sie zwar monatlich als Ehepaar mehr Netto vom Brutto, müssen aber aller Voraussicht nach am Jahresende Steuern nachzahlen.
Wenn allerdings der weniger Verdienende voraussichtlich bald Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld etc. erhalten wird, ist es grds. günstiger, wenn der besser Verdienende in Steuerklasse 5 und der schlechter Verdienende in Steuerklasse 3 wechselt.
In jedem Fall bleibt aber die Jahresgesamtsteuerlast gleich.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen gerne für etwaige Rückfragen zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen