Wahl der Steuerklasse bei Eheschließung (Angestellt & Selbständig)
Fragestellung
Schönen guten Tag,
meine Verlobte und ich werden Ende des Jahres heiraten. Kurz zusammengefasst die aktuellen Verhältnisse:
Frau: Selbständig, Brutto 34k € / Jahr
Mann: Angestellt, Brutto 130k € / Jahr (Aktuell Klasse 1)
Nun wäre es für mich eine sehr einfach Rechnung, ich verdiene deutlich mehr, also gehe ich in Klasse 3, meine Frau in Klasse 5. Hier haben wir aber andere Stimmen gehört (auch von der Steuerberaterin meiner Frau, dies kann ich aber einfach nicht glauben), wonach wir 4/4 nehmen sollten (damit meine Frau keine Nachteile hat).
Mir geht es darum, wie wir beide zusammen (beide Einkommen zusammengerechnet (egal woher sie kommen) am Ende mehr Netto haben und entsprechend die Steuerklassen festlegen sollten.
Fragen:
A) Welche Steuerklassen sollten wir wählen um die Netto "Ausbeute" zu maximieren?
B) Hat eine Steuerklasse überhaupt Einfluss auf das Einkommen meiner Frau als Selbständige?
C) Meine Frau ist aktuell Schwanger und geht im Januar in Elternzeit, bekommt daher Elterngeld. Wäre es daher für das Jahr 2020 sinnvoll Klasse 4/4 zu nehmen, damit das Elterngeld höher ausfällt, oder wäre der Zugewinn durch Klasse 3/5 durch meine geringeren Steuern deutlich höher?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Durch die Wahl der Steuerklassen wird die Höhe der Steuer nicht beeinflusst, lediglich der Lohnsteuereinbehalt des Arbeitgebers verändert sich.
Sie können durch den Wechsel iun die Steuerklasse III einen deutlich höheren Nettolohn erhalten, allerdings wird dieser steuerliche Vorteil bei Abgabe der Jahressteuererklärung wieder rückgängig gemacht.
Auf die EInkünfte aus selbständiger Arbeit Ihrer zukünftigen Frau hat die Steuerklasse keine Auswirkung.
Somit wäre bei selbständigen Einkünften der Ehefrau und Steuerklasse III beim Ehemann eine nicht unerhebliche Nachzahlung zu erwarten, ggf. werden vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt, die den höheren Nettolohn wieder "auffressen".
Somit können Sie, wenn Sie Wert auf einen möglichst hohen Nettolohn legen, die Steuerklassenkombination III (Ehemann)/ V (Ehefrau) wählen, wenn Sie dagegen die Nachzahlung begrenzen möchten, in der standardmäßig bei Ehegatten zugeteilten) Steuerklassenkombination IV/IV bleiben.
Für den Elterngeldbezug hat die Steuerklasse nur bei Arbeitnehmern eine Auswirkung, da das Elterngeld vom pauschalierten Netto berechnet wird. Somit sollte bei Ihrer künftigen Ehefrau keine Auswirkung auf das Elterngeld zu erwarten sein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Was ist dann überhaupt der Vorteil von 3/5, wenn man zwar mehr Netto bekommt, aber dies dann wieder Nachzahlen muss? Komischerweise empfehlen einem alle Artikel im Netz die Wahl 3/5, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
Ihre Zusammenfassung ist zutreffend, lediglich bei bestimmten Entgeltersatzleistungen gint es eine Auswirkung, dies spielt jedoch bei einer Selbständigen in der Regel keine Rolle..
Die Empfehlung für III/V geht immer nur von dem Gedanken aus, dass ein möglichst hohes Netto erwünscht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater