Spekulationssteuer
Fragestellung
Guten Morgen
ich Lebe und Arbeite seit 01.11.2006 in der Schweiz Zahle auch da meine Steuern.
Februar 2007 ist meine Oma verstorben im Testament stand drin das er das Haus erbt seit 2010 habe ich verschiedene Sanierungen gemacht um das Gebäude vor dem Verfall zu retten. Im August 2012 hat mir mein Vater das Haus überschrieben bis 2014 habe ich weiteres Geld investiert um den Verfall zu verhindern. Im im August 15 habe ich geheiratet mich jetzt dazu entschlossen das ganze aufzugeben da ich nun mittlerweile schon fast 60000Euro nur für den Erhalt investiert habe das Gebäude steht seit 2007 leer.
Der Verkaufspreis ist mit 55000Euro fest gelegt wie hoch ist der Anteil der deutschen Steuer die ich als Schweizer zahlen muss welche kosten kommen noch
danke im voraus
Stefan
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Hausverkauf stellt nur dann ein in Deutschland steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft dar, wenn das Haus in Deutschland belegen ist.
Die Sanierungen, die Sie in 2010 in dem Haus Ihres Vaters durchgeführt haben, sind Schenkungen an Ihren Vater.
Mit Überschreibung des Hauses durch Ihren Vater an Sie, haben Sie das Haus - nehme ich an - unentgeltlich, ohne Gegeleistung - erworben.
Unter ein privates Veräußerungsgeschäft fallen nur Anschaffungsvorgänge von Immobilien - dies setzt einen entgeltlichen Vorgang voraus. Dies war im August 2012 noch nicht gegeben.
Nach Erwerb des Hauses haben Sie weitere Sanierungskosten in die Immobilie investiert. Dies ist nur dann steuerlich relevant, wenn Ihre Oma das Haus vor mehr als 10 Jahren erworben hat. Liegt dies mehr als 10 Jahre zurück, ist die Veräußerung kein in Deutschland steuerpflichtiger Vorgang.
Etwas anderes würde gelten, wenn Sie Ihrem Vater gegenüber eine Gegenleistung für die Hausübertragung erbracht haben (und sei es in der Übernahme von Verbindlichkeiten).
Die Veräußerung des Hauses (wenn in Deutschland belegen) löst Grunderwerbsteuer aus und ist nach Bundesland zu Bundesland jeweils unterschiedlich hoch. Daher kann ich das erst nach Erhalt von genaueren Angaben konkret machen. Im Übrigen fallen Notarkosten, die sich nach dem Wert des Gebäudes richten. Wenn Sie mir den Standort des Gebäude nennen, kann ich gerne alle anfallenden Kosten einmal schätzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Die weiteren Rückfragen können Sie gerne über die Kommentarfunktion stellen. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienbesteuerung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
09619 Mulda/Sachsen
Gruss Stefan
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.
In Deutschland fällt Grunderwerbsteuer i.H. v. 3,5 % an. Somit wären dies 1.925,--.
Der Notar berechnet für Beurkundung des Kaufvertrags (trägt i.d.R. der Käufer) ca. 500,--.
Dazu kommen noch ca. 150,-- der Gerichtskasse. Dies kann höher sein, wenn z.B. eine Grundschuld einzutragen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balliuff