Mietvertrag
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren, im August 2016 bin ich zu meinem Vater in die Wohnung gezogen.Letztes Jahr ist mein Vater leider verstorben.Heute bekam ich die Nebenkostenabrechnung wo ganz neue Kosten in Rechnung gestellt wurden wie z.B.Grundsteuer, Versicherungen usw.Das wurde zuvor nie in Rechnung gestellt.Begründung des Vermieters:Jetzt gilt ein neuer Mietvertrag für mich obwohl ich kein neuen Mietvertrag gesehen oder unterschrieben habe.Darf er das so einfach?
Mein Vermieter hat jetzt ein ganz neuen Mietvertrag ausgestellt den ich jetzt so übernehmen soll. Ich dachte das für mich in Zukunft der alte Mietvertrag gilt.
Mein Vermieter meinte noch das nach dem Tod meines Vaters ein neuer Mietvertrag gilt.
Darf mein Vermieter jetzt einfach ein neuen Mietvertrag ausstellen der eigentlich nur mit mehr Kosten verbunden ist?
Mfg Bilopavlovic
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
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Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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meine Telefonnummer 07141 9921828
Mfg
Bilopavlovic
MfG
Schulte
Ein neuer Mietvertrag (insbesondere mit anderen / neuen Konditionen) ist damit nicht begründet worden. Sie sind nun auf Mieterseite Partei des alten noch immer bestehenden Mietvertrages.
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt