Mietsache Mietvertrag
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir benötigen eine rechtliche Einschätzung zu unserem zum 31.12.2020 auslaufenden Mietvertrag.
Das Einkaufscenter, in dem wir langjähriger gewerblicher Mieter sind, schließt aufgrund Besitzerwechsel zum 31.12.2020, sämtlichen Mieter wurden zum 31.12.2020 gekündigt.
Wir haben nun von ehemaligen und derzeitigen Mietern gehört, dass der Vermieter, die Hausverwaltung, nicht mehr zu erreichen ist bzw. die Gefahr besteht dass diese auch aufgrund von COVID-19 zahlungsunfähig ist.
Wir hatten 2 Einheiten angemietet, ein Büro, das wir bereits nach Erhalt der Kündigung zum 31.3.2020 gekündigt haben und die andere Einheit werden wir zum 31.12.2020 räumen.
Frage:
Können wir die 2 letzten Mieten November und Dezmeber mit der Kaution verrechnen.
Wir haben die Kaution für dsa Büro (gekündigt zum 31.03.2020) noch nicht erhalten.
Wir befürchten, dass wir die beiden Kautionen nicht mehr erhalten werden.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, wickeln Sie den die Angelegenheit direkt mit Ihrer Versicherung ab. Der Pauschalpreis ist auf etwaige weitere Tätigkeiten nicht anrechenbar. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bewertung des Kunden
Verständliche und lösungsorientierte Beratung.
Top! :)
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Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, wickeln Sie den die Angelegenheit direkt mit Ihrer Versicherung ab. Der Pauschalpreis ist auf etwaige weitere Tätigkeiten nicht anrechenbar. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Schulte
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