Wohnungskündigung/Adressermittlung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Fischer,
meine Frage liegt evtl. nicht in Ihrem Fachbereich.
Die Wohnung meiner verstorbenen Mutter soll bis spätestens Anfang Januar 2021 gekündigt werden, um eine Verlängerung der Kündigungsfrist zu vermeiden. Im Mietvertrag ist ein Ehepaar als Vermieter eingetragen, das inzwischen getrennt lebt und eventuell geschieden ist.
Um die Richtigkeit der im Mietvertrag angegebenen Vermieteradresse zu überprüfen, rief ich vorgestern die Vermieterin an (und teilte ihr auch mit, dass die Mieterin verstorben ist). Sie sagte mir, dass die Adresse nicht mehr stimmt und sinngemäß, dass sie für die Wohnung nicht mehr zuständig wäre. Die Adresse ihres (ehemaligen) Ehemanns teilte sie mir nicht mit (ihre eigene auch nicht). Sie sagte, dass sie ihm meine Handynummer gibt, damit er mich zurückruft, was bisher nicht geschehen ist und nach meiner Einschätzung auch wohl nicht geschehen wird, da der Vermieter in der Vergangenheit eher unkommunikativ war.
Ich überlege, die Vermieterin nochmal anzurufen, um sie freundlich darüber zu informieren, dass ich von ihrem (ehemaligen) Ehemann nicht zurückgerufen wurde, dass ein gewisser Zeitdruck besteht und ihr mein weiteres Vorgehen mitzuteilen, falls mir keine Adresse mitgeteilt wird.
Frage: Ist nun Eile geboten, bzw. hat eine verspätete Kündigungszustellung aufgrund der genannten Gründe Einfluss auf die Kündigungsfrist bis zum 31. März 2021?
Mit freundlichen Grüßen
A.J.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
Meine Antwort mit weiterführenden Hinweisen habe ich Ihnen hier hochgeladen:
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Mit freundlichen Grüssen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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viele Dank für Ihre schnelle, hilfreiche, ausführliche Antwort.
Ich bin Alleinerbe, meine Mutter ist am 10.12.2020 gestorben, war unverheiratet und lebte allein. Ihr Mietvertrag begann 2011.
Der Vermieter ist im Impressum einer Webseite (§5 Telemediengesetz) mit Adresse aufgeführt. Ich weiß, dass die Adresse aktuell ist und seine Firma mit der Webseite existiert. Wäre es z. B. eine richtige Vorgehensweise, die Kündigung an diese Adresse zu richten, ihm, falls er dort anzutreffen ist, die Kündigung persönlich mit Zeugen zu übergeben oder andernfalls per Kurier zuzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Jensen
sehr gut. Ja, alles richtig, die Telefongespräche taugen in der Regel jetzt nichts, wie schon erläutert.
Wenn Sie eine Anschrift des Vermieters haben:
Ich würde zuerst eine persönliche Übergabe der Kündigung an den Vermieter vorzunehmen versuchen.
Ein Kurier ist dabei genauso gut, der aber ein Übergabeprotokoll anfertigen soll.
Egal, wenn der Vermieter die Annahme verweigern sollte, zählt das juristisch immer noch ebenfalls als Zugang.
Er muss ja nur von dem Schriftstück in seinem Empfangsbereich Kenntnis nehmen können.
Wenn er nicht aufmacht oder nicht da ist, in den Briefkasten einwerfen und auch das "gerichtssicher" dokumentieren.
Mit freundlichen Grüssen
A. Fischer, Ra
noch ein kurzes Update:
Der Vermieter hat sich nun telefonisch gemeldet, mir seine Adresse mitgeteilt und seinen verspäteten Anruf mit privaten Verpflichtungen entschuldigt. Vielleicht ist das so, vielleicht hat er sich auch gemeldet, weil er bemerkt hatte, dass ich mich juristisch beraten lasse. Ich hatte gestern auch noch eine SMS an die Vermieterin geschickt und erwähnt, dass die Kommunikation zwischen der verstorbenen Mieterin und den Vermietern nicht von mir, sondern von dem eher aggressiven ehemaligen Ehemann meiner Mutter gemanagt wurde, weil ich ein möglicherweise unharmonisches Mietverhältnis vermutete.
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüssen
Andreas Jensen
gerne geschehen und danke für die Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüssen
A. Fischer, Ra