Forderung der Genossenschaft für die Überprüfung der Rauchwarnmelder
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte in unter 2 Stunden
Fragestellung
In der von mir gemieteten Wohnung habe ich umfangreiche Malerarbeiten durchgeführt,unter anderem wurde die Decke neu tapeziert und gestrichen.Zu diesem Zweck habe ich den Rauchmelder abmontiert und anschließend wieder an der selben Stelle befestigt.
Daraufhin kam ein Monteur von der Firma Ista und überprüfte die Funktion der Rauchmelder in der Wohnung.Nun möchte die Wohnungsgenossenschaft von mir als Mieter die Kosten hierfür ersetzt haben.Meine Frage ist nun,ob ich dieses bezahlen muss,da ich doch schließlich auch Mietvertraglich verpflichtet bin Schönheitsreparaturen durchzuführen?Baustaub und andere Verunreinigungen führen regelmäßig dazu das der Rauchmelder schlicht nicht funktioniert.
Zahlen oder nicht ?
Mfg,F.T.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen wunderschönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Sache ausführlich besprechen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Das hängt primär von Ihrem Mietvertrag ab. Die maßgebliche Frage wird sein, ob die Wartungskosten für die Rauchmelder als Betriebskosten umlagefähig sind. Da mir der Mietvertrag fehlt, kann ich dazu nichts sagen.
Allerdings dürften bei aktuelleren Mietverträgen die Rauchmelder zwischenzeitlich als sonstige Kosten als umlagefähige Positionen im Mietvertrag mit aufgenommen sein, so dass eine Wartung und Prüfung des Rauchmelders aus meiner Sicht umlagefähig sein wird. Daher denke ich, dass die Kosten dieser Wartung des Rauchmelder von Ihnen zu nach dem Umlageverteilungsschlüssel übernehmen ist.
Die Instandsetzung / Reparatur ist hingegen nicht von Ihnen als Mieter zu tragen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
MfG
Schulte