Lohnfortzahlung
Fragestellung
Aufgrund einer MS Erkrankung habe ich derzeit einen GdB von 60%
Dadurch bin ich alle 3 Monate wegen Infusionen und Therapien durch die Neurolgie ca. 3-4 Wochen AU geschrieben.
Mein Arbeitsvertrag, ich bin AT Angestellter in einem Industrieunternehmen, garantiert mir eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 6 Monaten.
Meine Personalabteilung sagte mir, dass dabei die Ausfalltage der letzten 3 Jahre addiert werden.
Im kommenden Dezember 2019 habe ich bereits wieder meinen ärztlichen Termin. Anschließend sind, unter Anrechnung diser letzten 3 Jahre, meine 180 Tage (6 Monate) Lohnfortzahlung „aufgebraucht“
Nächste Behandlungstermine wären dann 03/2020 und 06/2020.
Meine Frage ist:
Wenn ich zu meiner Therapie im März 03/2020 Urlaub nehme (nicht AU!) und den dann nächsten, bereits festehenden, Behandlungstermin von 06/2020 auf 07/2020 lege, dann hätte ich ja 6 Monate (Januar-Juni 2020) keine Lohnfartzahlung aufgrund meiner MS Erkrankung. Beginnen dann ab Juli 2020 die AU Ausfalltage, aufgrund meiner MS Erkrankung, erneut von null gegen 180 Tage (6 Monate Lohnfortzahlung) zu zählen?
Zum 31.12.2020 werde ich in Rente gehen.
MfG
J. M.
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
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ich habe gerade gesehen, dass es ein technisches Problem gegeben hat und die Antwort offensichtlich vor dem Senden nicht gespeichert worden ist. Ich bitte dies zu entschuldigen und werde dies sofort überprüfen.
Ich denke, dass ich sie daher noch einmal neu runter schreiben muss. Ich bitte daher noch um einen Moment Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
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