Kündigung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Kollegen und Kolleginnen und ich haben die Kündigung erhalten. Wir arbeiten bei einem Gartenmarkt, der Pflanzen und Gartengeräte und so was verkauft. Der Chef hatte uns vor ein paar Tagen gesagt: Das lohnt sich nicht mehr richtig und er sei zu alt für das Geschäft. Er werde den Laden zu machen. Nur drei jüngere Kollegen sollen bleiben, um den Markt abzuwickeln und die eigentliche Gärtnerei weiterzubetreiben. Die Pflanzen sollen aber nicht mehr an Verbraucher, sondern nur noch an Händler verkauft werden. Die Kündigungsschreiben kamen dann gestern. Irgend so ein Rechtsanwalt hat sie unterschrieben und ein Kurierdienst hat sie uns allen persönlich übergeben. Ich möchte wissen, ob wir eine Chance haben, uns gegen die Kündigung zu wehren oder wir wenigstens eine anständige Abfindung fordern können. Den Lohn für August haben wir auch noch nicht erhalten. Falls ja: Was muss ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Holger Traub
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gegen eine Kündigung steht Ihnen das Rechtsmittel der Kündigungsschutzklage zu. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage prüft sodann das Gericht, ob die von Ihrem AG ausgesprochene Kündigung rechtmäßig war. U. a. werden in diesen Verfahren vor dem Arbeitsgericht zur Streitbeilegung auf entsprechende Abfindungen bezahlt.
Wichtig!
Eine Kündigungsschutzlage ist fristgebunden und muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingelegt werden (Eingang dort).
Auch im Falle einer Betriebsaufgabe kann Ihr Arbeitgeber Sie nur ordentlich kündigen. D. h. es sind von ihm die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten. Eine Kündigung innerhalb weniger Tage ist nicht möglich. Bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist hat Ihr AG Ihnen selbstverständlich auch den Lohn fortzubezahlen.
Geht Ihr Arbeitgeber davon aus, dass er Ihnen nunmehr wegen der Kündigung keinen Lohn mehr für den September und die Folgemonate bezahlen muss, irrt er sich. Sie können diesen Anspruch ggf. sogar gerichtlich einklagen.
Wenn im Betrieb des AG mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt waren, kommen darüber hinaus für eine Kündigung erhöhte Anforderungen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zum tragen. Hier müssen sodann für eine Auswahl bei der Kündigung noch bestimmte Kriterien berücksichtigt werden wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Kinder etc.
Wird hier ein Fehler durch den AG begangen, ist die Kündigung als unwirksam anzusehen. Der AG müsste dann nochmals ordentlich kündigen und die Bezugszeit Ihrer "Lohnfortzahlung" verlängert sich entsprechend.
Auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wäre daher in der Tat der Gang zu einem Rechtsanwalt anzudenken, der Ihre Rechte hier ggü. Ihrem AG hinreichend wahr nimmt und ggf. über das Verlangen einer Abfindung das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet.
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und würde mich über die Abgabe einer 5-Sterne-Bewertung freuen.
Bei Rückfragen einfach nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
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