Kündigung nach § 19 BEEG bei zweimonatiger Elternzeit
Beantwortet von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Fragestellung
Hallo,
Ich habe Elternzeit für zwei Monate, vom 10.03. bis zum 09.05.2021) beantragt und auch bestätigt bekommen. Nun möchte ich zum Ende der Elternzeit meinen Arbeitgeber wechseln. Normalerweise habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Nun ist meine Frage, ob ich schon vor Eintritt in die Elternzeit mein Arbeitsverhältnis mit Bezug auf § 19 BEEG kündigen kann, sodass ich ab dem 10.05.2021 ein neues Arbeitsverhältnis antreten kann?
Vielen Dank und viele Grüße
Björn Seidel
0900-1010 999 anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
die Antwort auf Ihre Frage habe ich in der Datei Auftrag 20911.pdf hier hochgeladen.
Mit im Angebot inbegriffen sind zwei kostenlose Rückfragen.
Mit freundlichen Grüssen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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