Immobilie gekauft, noch keine Übergabe
Fragestellung
Hallo Herr Schröter,
mein Lebensgefährte und ich haben ein Reihenhaus über eine Immobilienfirma gekauft.
Diese Immobilienfirma hat das Objekt selbst über eine Zwangsversteigerung erworben.
Im Kaufvertrag wurde festgelegt, dass die Übergabe eine Woche nach Kaufpreiszahlung erfolgt.
Die Zahlung ist am 03.11. bei der Immobilienfirma eingegangen.
Die Übergabe ist immernoch nicht erfolgt, da die Schlüssel eine Hausverwaltung, die vom Amtsgericht bestellt wurde, besitzt.
Wir kriegen erst den Schlüssel wenn das Amtsgericht die Hausverwaltung abbestellt.
Können wir da rechtlich Vorgehen um schnellstmöglich den Schlüssel zu bekommen?
Wir haben uns auf die Klausel im Kaufvertrag verlassen und schon unsere Wohnung gekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Maciej
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Eine Übergabe können Sie leider nicht zeitnah erzwingen. Dies wird daran scheitern, dass die Verkäuferin selbst noch nicht Besitzerin ist und demnach Ihnen den Besitz nicht verschaffen kann.
2. Da die Verkäuferin gegen die vertraglichen Pflichten verstoßen hat, macht sich diese aber schadensersatzpflichtig und hat Ihnen den entstandenen und entstehenden Schaden zu ersetzen.
3. Zur weiteren Vorgehensweise:
Teilen Sie der Verkäuferin hinsichtlich der Übergabe mit, dass diese sich entsprechend der kaufvertraglichen Regelung in Verzug befindet. Etwaige Schäden, die an der Immobilie nunmehr anfallen, sind durch die Verkäuferin zu regulieren.
Im weiteren beziffern Sie den Schaden der Ihnen durch die ausbleibende Übergabe der Immobilie entsteht. Sie können hier entweder die Darlehenszinsen oder aber die anfallende monatliche Miete als Schadensersatz geltend machen.
Wenn Sie aufgrund der nicht erfolgten Übergabe und der Kündigung der Wohnung Ihre Wohnungseinrichtung einlagern müssen, hat die Verkäuferin dies ebenfalls zu tragen. Für die Kosten einer Unterbringung in einem Hotel/Pension haftet die Verkäuferin gleichermaßen.
Wichtig ist nunmehr alles schriftlich zu dokumentieren und etwaige Absprachen mit der Verkäuferin schriftlich zu bestätigen.
4. Aufgrund der finanziellen Bedeutung empfehle ich einen Anwalt aufzusuchen, der die Verkäuferin zunächst zur Übergabe auffordern und Ihnen bei der Geltendmachung des Schadensersatzanspruches behilflich ist.
Die Kosten des Anwaltes hat die Verkäuferin aufgrund des Verzuges zu erstatten. Im weiteren sollten Sie prüfen, ob bereits eine Übertragung des Eigentums im Grundbuch erfolgt ist.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Hat uns wirklich weiter geholfen!