Arbeitsrecht
Fragestellung
Fragestellung
Seit 2 Jahren bin ich Mitglied im Betriebsrat.
Die Anfangszeit konnte ich meine Mails regelmäßig an meinen Arbeitsplatz abrufen.
( Hatte einen eigenen Account auf den Rechner )
Leider würden wir als alteingesessenen Mitarbeiter durch unsere neue Chefin aus den Zimmer ( Abteilung ) gemobbt.
Von diesen Tag kam ich leider nicht mehr regelmäßig an die Daten vom Betriebsrat.
Aus diesem Grunde teilten wir unseren IT Mitarbeiter mehrfach ( ebenfalls Betriebsratsmitglied )mit, dass er einen zusätzlichen Zugang an den Computer von den Betriebsratsvorsitzenden einfügen soll.
Leider ist er der Aufforderung nicht nachgekommen.
Aus diesem Grunde ermöglichte mir eine Mitarbeiterin an meinen ehemaligen Arbeitsplatz, dass ich mir kurzfristig meinen
BR Zugang aufrufen konnte.
Ich leitete in Abstand von ca. 6-8 Wochen meine Mails auf mein privates Mail Konto zu Hause.
A konnte ich die Mails vor der Mitarbeiterin nicht lesen
B konnte ich nur kurzfristig den Computer in den Zimmer blockieren
Es war für mich eine Notlösung, dass ich meine Mails überhaupt nach dieser langen Zeit lesen konnte.
Einladungen für den Betriebsrat wurden mir telefonisch oder persönlich überbracht.
Gestern kam mein Betriebsratsvorsitzender zu mir und fragte mich, warum ich die Mails auf mein privates Mail Konto schicke.
Ich sagte zu Ihn, dass er doch die Problematik
Kennt. Der IT Bearbeiter hat mir trotz mehrfacher Aufforderung keinen Zugang eingerichtet.
Leider hat genau dieser IT Mitarbeiter
die Sache angeprangert.
Am Freitag findet aus diesem Grund eine Betriebsratssitzung mit Anhörung statt.
Können Sie mir eine Empfehlung geben, wie ich mich verhalten soll und ob es überhaupt korrekt ist, dass ich keinen Computer nutzen kann, wo ich meine Mails in Ruhe während der Arbeitszeit bearbeiten kann.
Darf der IT Mensch trotz Betriebsratszugehörigkeit die Zugänge der anderen BR Mitglieder überwachen?
Habe ich mit meiner Notlösung selber einen Fehler begangen?
( Ich habe nur allein Zugriff auf meine privaten Mails. Nachrichten habe ich nach den Lesen gelöscht. Habe Sie zu keinen Zeitpunkt an 3 Personen weitergeleitet )
P.S
Ich habe leider immer im Hinterkopf, dass mich meine Chefin unbedingt aus der Firma verdrängen möchte.
Meine Chefin hat sich ihren Arbeitsplatz in den IT Büro des og. Herren eingerichtet.
Beide Mitarbeiter arbeiten permanent gegen die alteingesessenen Mitarbeiter der Abteilung.
Deswegen bin ich mir nicht sicher, dass die Sache nicht zielgerichtet gegen meine Person geplant war.
Seltsamerweise hat er gestern nach der Aktion in Beisein von meinen Betriebsratsvorsitzenden
den Zugang kurzfristig angelegt.
Die Sache hat keine 2 Minuten gedauert.
Vielen lieben Dank vorab für Ihre Hilfe.
Iris Haupt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Nach meiner Auffassung ist es vor dem Hintergrund Ihrer Schilderung angezeigt, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.
Als Betriebsratsmitglied haben Sie selbstredend Anspruch auf den "BR Zugang", der Ihnen unter widrigen Bedingungen verwehrt worden ist.
Ich teile Ihre Vermutung, dass das Prozedere nur dazu dient, um Ihnen möglicherweise zu kündigen. Daher meine Empfehlung, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, der Sie notfalls auch begleitet.
Nach diesseitiger Auffassung liegt kein wichtiger Grund zur Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vor.
Nach § 626 Absatz 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Sachverhalt ohne seine besonderen Umstände "an sich" und damit typischerweise als wichtiger Grund geeignet ist.
Hier muss man bereits erhebliche Zweifel haben, weil Ihnen der BR Zugang verwehrt worden ist.
Als dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht .
Neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten ist als wichtiger Grund auch die
schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet.
Nach § 241 Absatz 2 BGB ist jede Partei des Arbeitsvertrags zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen ihres Vertragspartners verpflichtet. Diese Regelung dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann.
Aufgrund dieser Rücksichtnahmepflicht ist es dem Arbeitnehmer verwehrt, sich ohne Einverständnis des Arbeitgebers betriebliche Unterlagen oder Daten anzueignen oder diese für betriebsfremde Zwecke zu vervielfältigen.
Gegen diese Vorgaben haben Sie als Arbeitnehmerin weder rechtswidrig noch schuldhaft verstoßen, so dass darin kein wichtiger Grund nach § 626 Absatz 1 BGB liegen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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