Abtretung
Fragestellung
Kann ich einen Steuervergütungsanspruch eines Mandanten aus einer Einkommensteuererklärung in meiner Funktion als Steuerberater an mich abtreten lassen, wenn ich eine Darlehensforderung gegen die Ehefrau habe, aber die beiden zusammenveranlagt werden und nur der Ehemann steuerpflichtige Einkünfte erzielt?
Wie ist es, wenn mein Freund diese Darlehensforderung gegenüber der Ehefrau meines Mandanten hat? Darf ich meinem Freund sagen, dass ein Guthaben bei der Einkommensteuererklärung rauskommt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bewertung des Kunden
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Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Danke.
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
1. Grundsätzlich ist jede Forderung abtretbar, auch öffentlich-rechtliche Ansprüche, z.B. Steuerforderungen (vgl. Palandt, 77. Aufl. 2018, § 398 Rn. 8 und 9). Also ja, die Forderungen sind abtretbar.
Um keine Probleme mit Insichgeschäften zu bekommen, sollte der Abtretung zwischen Ihnen und dem Mann durch die Frau zugestimmt werden.
2. Dann muss Ihr Freund Ihnen die Darlehensforderung gegenüber der Frau abtreten.
3. Aufgrund Ihres Berufsgeheimnisses dürfen Sie ohne ausdrücklich Zustimmung Ihrer Mandanten Ihrem Freund keinerlei Auskünfte geben.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)