Abfindung
Fragestellung
Guten Tag Frau Ordermann,
vor zwei Tagen hatten wir miteinander telefoniert. Es ging um eine Liquidierung der deutschen Niederlassung einer Schweizer Firma. Sie hatten mit zuerst bezüglich der Kündigungsfrist beraten, später hatten Sie mir zur Abfindung Fragen beantwortet. Zur Argumentationshilfe wollten Sie mir noch einmal schreiben für vereinbarte 40,00 €.
Es geht hier um ein Unternehmen mit zwei Mitarbeitern, welches aufgelöst wird. In der Schweiz gibt es ca. 70 MA. Für mich persönlich kommt ein Wechsel in' s Headquarter nicht in Frage. Aber: Die Kunden werden zukünftig aus der Schweiz betreut.
Was würde passieren, wenn die GmbH erst später liquidiert wird?
Besten Dank im Voraus,
U. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre weitere Anfrage. Ich habe meine telefonisch gemachten Ausführungen und die bestehenden Optionen zum weiteren Vorgehen in einem Word-Dokument zusammengefasst, das ich hier gleich gesondert hochlade. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Dokument.
Falls Sie noch weitere Fragen hierzu oder zum weiteren Vorgehen gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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