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Abmahnung Mathé Law Firm abwehren: So einfach geht's

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Ratgeber: Abmahnung der Kanzlei Mathé Law Firm wegen Musiknutzung auf TikTok oder Instagram – Was tun?

Verfasst von
Zuletzt geprüft und aktualisiert am

(Lesezeit ca. 3 Minuten)

Die Kanzlei Mathé Law Firm verschickt Abmahnungen im Bereich Musiknutzung vor allem wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen in Social Media. Betroffen sind häufig Videos auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube, in denen urheberrechtlich geschützte Musik ohne ausreichende Lizenz verwendet wurde. Dieser Ratgeber erklärt die Hintergründe, Risiken und die richtigen Schritte nach Erhalt einer Abmahnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kanzlei Mathé Law Firm mahnt wegen Musiknutzung in Social-Media-Videos ab - häufig auf TikTok, Instagram oder YouTube - wenn Musik ohne ausreichende Lizenz genutzt worden sein könnte.
  • Typischer Irrtum: Musik aus Social-Media-Soundbibliotheken ist nicht automatisch für jede Nutzung freigegeben – für kommerzielle Nutzung/Unternehmensaccounts/Werbung reichen die Plattformlizenzen oft nicht aus.
  • Was wird gefordert? Unterlassung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sowie Zahlungen (z. B. Lizenzschadensersatz und Anwaltskosten).
  • Wichtig: Fristen ernst nehmen, Forderungen prüfen, nichts ungeprüft unterschreiben (Unterlassungserklärungen binden langfristig und können teuer werden).
  • Empfehlung: Frühzeitig eine*n auf Urheberrecht spezialisierte*n Anwält*in einschalten – idealerweise bevor Sie selbst reagieren. Die telefonische Erstberatung auf yourXpert ist kostenlos. Wenn Sie im Anschluss eine*n Rechtsanwält*in beauftragen möchten, fällt für die gesamte außergerichtliche Bearbeitung ein Pauschalpreis von 495 € (zzgl. 4,90 € Einstellgebühr) an.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum Abmahnungen wegen Musik auf Social Media zunehmen
  2. Wer ist von einer Mathé Law Firm Abmahnung betroffen?
  3. Hintergrund: Plattform-Musik ist nicht automatisch kommerziell nutzbar
  4. Was fordert die Kanzlei Mathé Law Firm in einer Abmahnung?
  5. Welche Rechteinhaber*innen stehen hinter den Abmahnungen?
  6. Unterlassungserklärung unterschreiben – welche Risiken bestehen?
  7. Was tun nach Erhalt einer Abmahnung wegen Musik auf TikTok oder Instagram?
  8. Fazit: Abmahnung ernst nehmen, aber strategisch reagieren!

Warum Abmahnungen wegen Musik auf Social Media zunehmen

Mit der wachsenden Bedeutung von Social Media im Marketing, überwachen Rechteinhaber*innen Plattformen gezielt auf Urheberrechtsverletzungen. Besonders bei Unternehmensprofilen, Influencer-Kooperationen oder Werbung kann Musiknutzung ohne passende Lizenz rechtliche Konsequenzen haben.

Derzeit erfolgen vermehrt Abmahnungen von Unternehmen wegen der Nutzung von Musik auf Instagram und TikTok durch die Rechteagentur Soundguardian GmbH und die Kanzleien IPPC Law, Mathé Law Firm, Rose & Partner und Frommer Legal.

Wer ist von einer Mathé Law Firm Abmahnung betroffen?

Typische Zielgruppen sind:

  • Unternehmen und Selbständige mit Social-Media-Marketing
  • Influencer*innen mit Werbung oder Kooperationen
  • Agenturen und Content-Creator
  • Betreiber*innen monetarisierter YouTube-Kanäle

Auch kleinere Accounts können betroffen sein, wenn Inhalte geschäftlichen Bezug haben.

Hintergrund: Plattform-Musik ist nicht automatisch kommerziell nutzbar

Ein häufiger Irrtum ist, dass Musik aus den Plattform-Bibliotheken (Instagram, TikTok usw.) automatisch frei nutzbar ist. Tatsächlich gelten viele Plattformlizenzen nur für: 

  • private Nutzung
  • nicht kommerzielle Inhalte

Für kommerzielle Accounts, Werbung oder Unternehmensprofile reichen diese Lizenzen oft nicht aus. Sobald ein Video Werbung enthält, ein Produkt beworben wird oder ein Unternehmensaccount dahintersteht, kann eine zusätzliche Lizenz erforderlich sein.

Was fordert die Kanzlei Mathé Law Firm in einer Abmahnung?

In einer Abmahnung wird meist verlangt, die Nutzung künftig zu unterlassen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine rechtlich verbindliche Erklärung, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen – und für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen) und Kosten wie Lizenzschadensersatz sowie Anwaltsgebühren zu zahlen. Die Unterlassungserklärung ist besonders kritisch, da sie langfristig bindet und bei Verstoß Vertragsstrafen auslösen kann.

Hinweis: Berechtigungsanfrage als Vorstufe zur Abmahnung


Teilweise erfolgt zuvor eine sogenannte Berechtigungsanfrage, bei der zunächst ein Lizenznachweis verlangt wird. Auch diese sollte ernst genommen werden, da sie oft der eigentlichen Abmahnung vorausgeht.

Welche Rechteinhaber*innen stehen hinter den Abmahnungen?

Abmahnungen erfolgen regelmäßig im Auftrag bekannter Rechteinhaber*innen, etwa:

  • ROBA Music Verlag GmbH
  • Essex
  • Universal
  • Sony

Unterlassungserklärung unterschreiben – welche Risiken bestehen?

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung kann:

  • lebenslange Bindung entfalten
  • Vertragsstrafen bei erneuter Nutzung auslösen
  • zu weit gefasst sein und zusätzliche Risiken schaffen

Daher sollte sie niemals ungeprüft unterschrieben werden. Häufig ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll.

Was tun nach Erhalt einer Abmahnung wegen Musik auf TikTok oder Instagram?

Betroffene sollten Fristen notieren und einhalten (ansonsten drohen weitere Kosten), die Forderungen prüfen (wurde die Musik tatsächlich ohne ausreichende Lizenz auf TikTok, Instagram oder anderen Plattformen genutzt? Handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Account?) und nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen (Unterlassungserklärungen binden langfristig und können teuer werden), betroffene Inhalte und Lizenzen dokumentieren und frühzeitig anwaltliche Beratung einholen.

CHECKLISTE: Sofortmaßnahmen bei Mathé Law Firm Abmahnung

  • Abmahnschreiben sorgfältig prüfen
  • Fristen beachten
  • Keine Schuldanerkenntnisse abgeben
  • Lizenzlage prüfen
  • Frühzeitig Anwält*in für Urheberrecht einschalten

Fazit: Abmahnung ernst nehmen, aber strategisch reagieren!

Eine Abmahnung von Mathé Law Firm wegen Musiknutzung auf Social Media ist ernst, jedoch oft gut handhabbar. Entscheidend ist, Fristen einzuhalten, Forderungen prüfen zu lassen und die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben. Frühzeitige rechtliche Beratung erhöht die Chancen auf eine günstige Lösung. Zögern Sie daher nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und kontaktieren Sie umgehend unsere spezialisierten Rechtsanwält*innen, um eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zu erhalten. In dieser werden Sie telefonisch über Ihre Rechtssituation, Handlungsmöglichkeiten und Erfolgschancen beraten. Im Falle einer Beauftragung übernimmt Ihr*e Anwält*in die gesamte außergerichtliche Bearbeitung Ihrer Abmahnung zum Festpreis von nur 495 € + 4,90 € Einstellgebühr.

RECHTSANWALT DR. MATTHIAS LOSERT, LL.M.:


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Die Bearbeitung der Abmahnung wird von zertifizierten Rechtsanwält*innen des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen können Sie hier einsehen.

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Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Erstberatung?

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Welche Informationen/Unterlagen benötigt der*die Anwält*in für die Bearbeitung der Abmahnung?

Für die Bearbeitung der Abmahnung werden folgende Informationen benötigt:

  • Ihre Kontaktdaten, damit Sie Ihr*e Anwält*in telefonisch, für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung kontaktieren kann.
  • Das Abmahnschreiben von der Kanzlei Mathé Law Firm, damit Ihr*e Anwält*in dieses prüfen kann.

Die Übermittlung der Unterlagen funktioniert absolut sicher (SSL-verschlüsselt) und völlig unkompliziert über die Upload-Funktion. Hier können Sie Ihre Unterlagen ganz einfach hochladen, sodass diese dann direkt von Ihrem Anwalt eingesehen werden können.

Was kostet die Bearbeitung der Abmahnung?

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Im Falle einer Beauftragung kostet die gesamte außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung 495 € + 4,90 € Einstellgebühr. Hierbei sind alle aufgeführten Leistungen und Rückfragen Ihrerseits enthalten. Kosten entstehen für Sie also erst, wenn Sie nach der Erstberatung den*die Anwält*in beauftragen.

In manchen Fällen überschreitet eine Anfrage, z.B. aufgrund ihres Umfangs, den Wert des hier angegebenen Festpreises. Dann ist es dem Experten vorbehalten, Ihnen einen neuen Preis vorzuschlagen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung, ob Sie das neue Angebot annehmen möchten, bei Ihnen.

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Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo.–Fr. von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

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