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Ratgeber: SoundGuardian-Abmahnung erhalten – was tun?
Zuletzt geprüft und aktualisiert am
(Lesezeit ca. 5 Minuten)
Musik wird auf TikTok, Instagram und anderen sozialen Netzwerken täglich millionenfach verwendet. Die von den Plattformen bereitgestellten Soundbibliotheken vermitteln häufig den Eindruck, dass diese Titel ohne weitere Voraussetzungen genutzt werden dürfen. In der Praxis führt diese Annahme jedoch immer häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Zahlreiche Nutzer*innen erhalten inzwischen Abmahnungen der SoundGuardian GmbH, in denen ihnen vorgeworfen wird, einen Musiktitel ohne die erforderliche Lizenz verwendet zu haben. Die Schreiben enthalten Forderungen nach einer kostspieligen Nachlizenzierung sowie die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Für Betroffene ist zunächst oft unklar, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen und welche Schritte angemessen sind. Die rechtlichen Vorgaben zur Musiknutzung in sozialen Medien sind komplex und nicht jede Abmahnung entspricht der tatsächlichen Rechtslage. Dieser Ratgeber erläutert, wie SoundGuardian vorgeht, weshalb Social-Media-Inhalte besonders häufig betroffen sind, welche Nutzergruppen in den Anwendungsbereich solcher Abmahnungen fallen und warum eine anwaltliche Prüfung vor jeder Reaktion dringend empfohlen wird.
Inhaltsverzeichnis
- Wer ist die SoundGuardian GmbH?
- Für wen werden SoundGuardian-Abmahnungen relevant?
- Wie ist eine Abmahnung von SoundGuardian aufgebaut?
- Warum ist Musik urheberrechtlich geschützt und wie entstehen daraus SoundGuardian-Forderungen?
- Zentrale Schutzrechte
- Wie hängt das mit SoundGuardian zusammen?
- Warum entsprechen die geforderten Beträge oft nicht der tatsächlichen Nutzung?
- Wie sollte man nach Erhalt einer SoundGuardian-Abmahnung reagieren?
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Erstberatung auf yourXpert
Wer ist die SoundGuardian GmbH?
Die SoundGuardian GmbH ist eine in Frankfurt am Main ansässige Rechteagentur, die im Auftrag verschiedener Rechteinhaber*innen die Nutzung bestimmter Musiktitel auf Social-Media-Plattformen überwacht und durchsetzt. Hierzu wertet SoundGuardian öffentlich zugängliche Beiträge insbesondere auf TikTok und Instagram aus und prüft, ob geschützte Musik ohne die erforderliche Lizenz verwendet wurde. Wird eine unzulässige Nutzung festgestellt, versendet die Agentur Abmahnungen, die eine nachträgliche Lizenzierung sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen. Nach eigener Darstellung handelt SoundGuardian im Interesse der beteiligten Künstler*innen, Produzent*innen und Verlage und tritt dabei als deren Vertreter*innen auf. Für betroffene Nutzer*innen wird die Agentur in der Regel erst mit dem Zugang einer Abmahnung wahrnehmbar, die häufig mit erheblichen finanziellen Forderungen verbunden ist.
Für wen werden SoundGuardian-Abmahnungen relevant?
Ob ein Schreiben von SoundGuardian überhaupt in Betracht kommt, hängt entscheidend davon ab, wie ein Social-Media-Account rechtlich eingeordnet wird. Der entscheidende Punkt ist die Frage, ob ein Beitrag privat oder gewerblich genutzt wurde, denn davon hängt es ab, ob die Musiknutzung durch Plattformlizenzen gedeckt ist oder nicht.
Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung:
Private Nutzung ist in der Regel unproblematisch. TikTok, Instagram und andere Plattformen schließen Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber*innen ab, damit private Nutzer*innen die dort angebotenen Sounds innerhalb der Plattform verwenden dürfen. Solange ein Video ausschließlich persönlichen Zwecken dient und keine wirtschaftliche Absicht erkennbar ist, greift diese Freigabe üblicherweise.
Anders sieht es bei gewerblichen oder geschäftlich genutzten Accounts aus. Sobald ein Profil nicht mehr nur der privaten Unterhaltung dient, gelten die Plattformlizenzen in der Regel nicht mehr. Bereits geringe geschäftliche Bezüge können dazu führen, dass ein*e Nutzer*in als kommerziell eingestuft wird, etwa wenn Produkte gezeigt, Dienstleistungen beworben, Kooperationen umgesetzt oder Einnahmen über Links, Markenbildung oder Selbstständigkeit angestrebt werden. TikTok unterscheidet hierfür ausdrücklich zwischen allgemeiner Musik („Sounds“) und speziell freigegebenen Titeln für geschäftliche Profile („Commercial Sounds“).
SoundGuardian setzt genau an dieser Stelle an. Die Agentur geht davon aus, dass bestimmte Musiktitel für gewerbliche Inhalte nicht ohne zusätzliche Lizenz genutzt werden dürfen. Sie behauptet häufig, dass für die Kombination von Musik und Video eine gesonderte Synchronisationslizenz erforderlich gewesen wäre. Wird ein solcher Musikeinsatz festgestellt, richtet sich das Schreiben an den*die Nutzer*in, dessen*deren Video nach Auffassung von SoundGuardian eine wirtschaftliche Komponente hatte oder nicht von den Plattformlizenzen gedeckt war. Damit können verschiedene Gruppen betroffen sein: Unternehmen, Selbstständige, Influencer, Creator, Personen mit Affiliate-Links oder auch private Nutzer*innen, deren Account faktisch geschäftlich genutzt wird.
Wie ist eine Abmahnung von SoundGuardian aufgebaut?
Auch wenn der Inhalt je nach Fall unterschiedlich ausgestaltet sein kann, greifen die Abmahnungen von SoundGuardian häufig bestimmte wiederkehrende Elemente auf. Zu Beginn wird meist darauf hingewiesen, dass ein Musiktitel in einem öffentlich zugänglichen Social-Media-Beitrag erkannt wurde und nach Auffassung der Agentur ohne die erforderliche Lizenz genutzt worden sei. Damit soll die Grundlage für den geltend gemachten Anspruch verdeutlicht werden.
Es folgen üblicherweise die wesentlichen Eckdaten des Vorwurfs: auf welcher Plattform das Video veröffentlicht wurde, in welchem Zeitraum es abrufbar war und welcher Abschnitt des Musikstücks betroffen sein soll. Daran knüpft SoundGuardian in der Regel das Angebot an, die fehlenden Nutzungsrechte nachträglich zu erwerben. Diese Möglichkeit wird als pragmatische Lösung dargestellt, ist jedoch oft mit erheblichen Kosten verbunden, deren Höhe sich je nach Fall im vier- bis fünfstelligen Bereich bewegen kann und ist zudem an kurze Entscheidungsfristen geknüpft. Hinzu kommt, dass die Betroffenen häufig auf eine Einverständniserklärung auf der SoundGuardian-Website verwiesen werden. Wer diese Zustimmung online erteilt, schließt rechtlich gesehen einen verbindlichen Vergleich ab und verpflichtet sich damit unmittelbar zur Zahlung der geforderten Summe – ein Risiko, das vielen nicht bewusst ist.
Gerade wegen dieser möglichen Konsequenzen sollte auf eine Abmahnung von SoundGuardian niemals vorschnell reagiert werden.
Zur Veranschaulichung: 1. Seite eines Abmahnschreibens der Rechteagentur SoundGuardian

Warum ist Musik urheberrechtlich geschützt und wie entstehen daraus SoundGuardian Forderungen?
Zentrale Schutzrechte
Musik zählt im Urheberrecht zu den besonders geschützten Werken. Schon eine kurze Melodie kann ausreichen, um einen gesetzlichen Schutz auszulösen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG), sofern sie eine individuelle kreative Gestaltung erkennen lässt. Wer ein Musikstück verwendet, berührt damit automatisch mehrere Schutzrechte:
- § 16 UrhG – Vervielfältigung:
Bereits das Einfügen eines Songs in ein eigenes Video gilt als Kopie und ist ohne Erlaubnis verboten. - § 19a UrhG – öffentliche Zugänglichmachung:
Wird dieses Video anschließend online veröffentlicht, etwa auf einer Website oder in einem sozialen Netzwerk, entsteht eine weitere nutzungsrechtliche Handlung, die nur mit Zustimmung des*der Rechteinhaber*in erlaubt ist. - § 85 UrhG – Schutz der Tonaufnahme:
Neben dem Werk selbst ist auch die konkrete Aufnahme geschützt. Labels und Produzenten entscheiden, ob ihre Aufnahme genutzt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden darf.
Da diese Schutzrechte parallel greifen, ist eine Lizenz praktisch immer erforderlich, selbst wenn nur wenige Sekunden eines Songs genutzt werden. Genau deshalb entstehen Konflikte, wenn beliebte Titel wie „Mein kleines Herz (Bam Bam)” von Darius & Finlay, MartinBepunkt und Shaun Baker in Videos eingebunden werden, ohne dass vorher eine gültige Berechtigung eingeholt wurde.
Wie hängt das mit SoundGuardian zusammen?
SoundGuardian greift diese gesetzlichen Grundlagen auf und prüft, ob eine Nutzung geschützter Musik ohne Lizenz stattgefunden hat. Dabei treten jedoch wichtige Unterschiede zur klassischen urheberrechtlichen Abmahnung auf:
- Eine formelle Abmahnung nach § 97a UrhG verlangt in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um zukünftige Verstöße zu verhindern.
- Die Schreiben von SoundGuardian sind dagegen häufig als Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsforderung formuliert und richten sich primär auf finanzielle Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, in Form einer nachträglichen Lizenzierung.
- Eine Unterlassung wird oft nur am Rande erwähnt, da SoundGuardian primär eine nachträgliche Lizenzierung und finanzielle Ansprüche verfolgt.
Damit bewegen sich SoundGuardian-Schreiben in einer Grauzone: Sie beruhen zwar auf urheberrechtlichen Vorgaben, entsprechen aber nicht in jedem Fall der Struktur einer klassischen Abmahnung. Dennoch üben sie erheblichen Druck auf die Empfänger aus, da sie außergerichtliche Forderungen mit teils hohen Beträgen geltend machen.
Warum entsprechen die geforderten Beträge oft nicht der tatsächlichen Nutzung?
Die von SoundGuardian genannten Summen wirken auf viele Betroffene überraschend hoch. Das liegt unter anderem daran, dass die Forderungen nicht auf konkret nachvollziehbaren Marktpreisen beruhen, sondern auf einer rechtlichen Schätzung, der sogenannten „Lizenzanalogie“. Dabei wird angenommen, welche Vergütung ein*e Nutzer*in hätte zahlen müssen, wenn er die Musik ordnungsgemäß lizenziert hätte. Diese theoretische Gebühr bildet die Grundlage der geltend gemachten Schadensersatzforderung.
Viele Forderungen von SoundGuardian liegen jedoch deutlich über dem, was marktüblich wäre. Erst eine anwaltliche Prüfung kann feststellen, ob die geforderte Summe rechtlich Bestand hat.
Wie sollte man nach Erhalt einer SoundGuardian-Abmahnung reagieren?
Wer ein Schreiben von SoundGuardian erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen im Blick behalten. Unüberlegte Schritte wie eine vorschnelle Zahlung oder das Unterzeichnen von Erklärungen sind unbedingt zu vermeiden, da sie als Schuldanerkenntnis gewertet werden können. Darüber hinaus sollten eigenständige Erklärungen unterbleiben, da eigene Aussagen später gegen einen verwendet werden könnten. Stattdessen sollte das Schreiben so früh wie möglich einem*einer Anwält*in vorgelegt werden. Eine professionelle Prüfung zeigt, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt, überzogen oder sogar vollständig angreifbar sind. Häufig bestehen erhebliche Ansatzpunkte, um die Forderungen zu reduzieren oder zurückzuweisen.
RECHTSANWALT DR. MATTHIAS LOSERT, LL.M.:
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Fazit: Kostenlose anwaltliche Erstberatung auf yourXpert
SoundGuardian-Abmahnungen wirken auf viele Betroffene einschüchternd, doch sie sollten weder ignoriert noch ungeprüft akzeptiert werden. Die Musiknutzung auf Social Media ist rechtlich schwierig und Missverständnisse kommen häufig vor. Eine falsche Reaktion kann jedoch teuer werden.
Zögern Sie daher nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und kontaktieren Sie umgehend unsere spezialisierten Rechtsanwält*innen für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
CHECKLISTE: Was tun bei Erhalt einer SoundGuardian-Abmahnung?
- Bewahren Sie Ruhe und prüfen Sie das Schreiben sorgfältig. Achten Sie hierbei besonders auf genannte Fristen.
- Unüberlegte Schritte wie eine vorschnelle Zahlung oder das Unterzeichnen von Erklärungen sind unbedingt zu vermeiden, da sie als Schuldanerkenntnis gewertet werden können.
- Wenden Sie sich möglichst frühzeitig und idealerweise noch bevor Sie selbst reagieren an eine*n auf Urheberrecht spezialisierte*n Rechtsanwält*in. Unsere Anwält*innen auf yourXpert verfügen über entsprechende Erfahrung im Umgang mit solchen Abmahnungen.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen
Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie auf unseren Seiten "Abmahnung prüfen & abwehren", Abmahnung Frommer Legal erhalten, "Abmahnung Nimrod erhalten", "Abmahnung IPPC Law erhalten", "Abmahnung Sarwari erhalten", "Abmahnung RKA erhalten", "Google Fonts Abmahnung erhalten?".
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Häufige Fragen
Durch wen wird die Bearbeitung der SoundGuardian-Abmahnung vorgenommen?
Die Bearbeitung der Abmahnung wird von zertifizierten Rechtsanwält*innen des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen können Sie hier einsehen.
Was ist eine kostenlose telefonische Erstberatung?
Ein*e Rechtsanwält*in prüft Ihre Abmahnung und berät Sie telefonisch über Ihre Rechtssituation, Handlungsmöglichkeiten und Erfolgschancen. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich!
Sie geben lediglich die benötigten Daten an und erhalten innerhalb weniger Stunden eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung.
Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Erstberatung?
Im Falle einer Beauftragung übernimmt Ihr*e Anwält*in die gesamte außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung zum Festpreis von nur 495 € + 4,90 € Einstellgebühr.
Welche Informationen/Unterlagen benötigt der*die Anwält*in für die Bearbeitung der Abmahnung?
Für die Bearbeitung der Abmahnung werden folgende Informationen benötigt:
- Ihre Kontaktdaten, damit Sie Ihr*e Anwält*in telefonisch, für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung kontaktieren kann.
- Das Abmahnschreiben der SoundGuardian GmbH, damit Ihr*e Anwält*in diese prüfen kann.
Die Übermittlung der Unterlagen funktioniert absolut sicher (SSL-verschlüsselt) und völlig unkompliziert über die Upload-Funktion. Hier können Sie Ihre Unterlagen ganz einfach hochladen, sodass diese dann direkt von Ihrem Anwalt eingesehen werden können.
Was kostet die Bearbeitung der Abmahnung?
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Im Falle einer Beauftragung kostet die gesamte außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung 495 € + 4,90 € Einstellgebühr. Hierbei sind alle aufgeführten Leistungen und Rückfragen Ihrerseits enthalten. Kosten entstehen für Sie also erst, wenn Sie nach der Erstberatung den*die Anwält*in beauftragen.
In manchen Fällen überschreitet eine Anfrage, z.B. aufgrund ihres Umfangs, den Wert des hier angegebenen Festpreises. Dann ist es dem Experten vorbehalten, Ihnen einen neuen Preis vorzuschlagen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung, ob Sie das neue Angebot annehmen möchten, bei Ihnen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- Klarna Sofort-Überweisung (Online-Banking)
- Kreditkarte (VISA, MasterCard)
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Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo.–Fr. von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.
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