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Abmahnung Folkert Knieper abwehren: So einfach geht's

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Ratgeber: Abmahnung von Folkert Knieper („Marions Kochbuch“) wegen Bildnutzung – so reagieren Sie richtig

Verfasst von
Zuletzt geprüft und aktualisiert am

(Lesezeit ca. 3 Minuten)

Eine Abmahnung wegen der Nutzung von Bildern aus dem Internet kann für viele überraschend und verunsichernd sein – insbesondere dann, wenn es um bekannte Plattformen wie das Rezeptportal „Marions Kochbuch“ von Folkert Knieper geht.

In diesem Ratgeber erfahren Sie kompakt und verständlich, was hinter diesen Abmahnungen steckt, welche Forderungen typischerweise geltend gemacht werden und wie Sie im Ernstfall richtig reagieren. Ziel ist es, Ihnen eine klare Orientierung zu geben, typische Fehler zu vermeiden und unnötige Kosten oder rechtliche Risiken zu reduzieren.

WICHTIG:


Eine Abmahnung sollte ernst genommen, aber keinesfalls vorschnell akzeptiert werden. Ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab.

Sie haben eine Abmahnung von Folkert Knieper erhalten?
Lassen Sie die Abmahnung vor einer eigenen Reaktion durch unsere Anwält*innen rechtlich prüfen. Eine frühzeitige Einschätzung kann entscheidend sein, um Kosten zu vermeiden und Fehler zu verhindern. Insbesondere kurze Fristen erfordern ein schnelles, aber überlegtes Handeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abmahnungen von „Marions Kochbuch“ betreffen regelmäßig Urheberrechtsverletzungen bei Fotos von Gerichten.
  • Auch scheinbar „frei verfügbare“ Bilder sind rechtlich geschützt.
  • Betroffene werden häufig zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert.
  • Eine vorschnelle Unterschrift kann rechtliche Nachteile haben. 
  • Eine anwaltliche Prüfung ist in vielen Fällen sinnvoll.
  • Empfehlung: Frühzeitig eine*n auf Urheberrecht spezialisierte*n Anwält*in einschalten – idealerweise bevor Sie selbst reagieren. Die telefonische Erstberatung auf yourXpert ist kostenlos. Wenn Sie im Anschluss eine*n Rechtsanwält*in beauftragen möchten, fällt für die gesamte außergerichtliche Bearbeitung ein Pauschalpreis von 495 € (zzgl. 4,90 € Einstellgebühr) an.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer ist Folkert Knieper / Marions Kochbuch?
  2. Was wird konkret abgemahnt?
  3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen die Abmahnungen?
  4. Wie hoch sind die Forderungen typischerweise?
  5. Muss ich die Abmahnung von Folkert Knieper bezahlen?
  6. Wie sollte man auf eine Abmahnung von Folkert Knieper reagieren?
  7. Was passiert, wenn ich nicht auf die Abmahnung reagiere?
  8. Fazit: Abmahnung ernst nehmen, aber richtig handeln!

Wer ist Folkert Knieper / Marions Kochbuch?

Folkert Knieper (Dipl.-Ing.) ist ein deutscher Fotograf, der gemeinsam mit seiner Frau Marion das bekannte Online-Kochportal „Marions Kochbuch“ betreibt. Die Website stellt zahlreiche Rezepte zur Verfügung, die durch professionell erstellte Fotografien der Gerichte ergänzt werden. Diese Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne entsprechende Nutzungsrechte grundsätzlich nicht verwendet werden.

Folkert Knieper geht seit vielen Jahren aktiv gegen die unberechtigte Nutzung seiner Fotos im Internet vor. Hierzu recherchiert er gezielt nach Verstößen und beauftragt zur Durchsetzung seiner Ansprüche regelmäßig verschiedene Kanzleien, darunter unter anderem Albrecht Legal (Hamburg), Cyfire Rechtsanwälte (Frankfurt am Main), Dr. Lohsin & Partner (Bremen) sowie Pöpken Santjer Bischoff (Helsinki).

Was wird konkret abgemahnt?

Typischer Vorwurf in einer Abmahnung von Folkert Knieper wegen „Marions Kochbuch“ ist eine Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Bildnutzung im Internet. Konkret wird Betroffenen vorgeworfen, geschützte Rezeptfotos bzw. Food-Fotografien ohne Lizenz, Einwilligung oder Nutzungsrechte öffentlich zugänglich gemacht zu haben (z. B. auf Webseiten, Food-Blogs, Social-Media-Plattformen, in Foren oder auf Kleinanzeigenportalen).

Häufig wird zusätzlich beanstandet, dass die Nutzung ohne korrekte Urheberbenennung erfolgt ist. Bereits das bloße Hochladen oder Einbinden der Bilder kann eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung auslösen.

Die damit verbundenen Forderungen umfassen in der Regel:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (zur Vermeidung zukünftiger Verstöße)
  • Zahlung von Schadensersatz (für die unberechtigte Nutzung)
  • Erstattung der Abmahnkosten (Anwaltsgebühren)

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen die Abmahnungen?

Die geltend gemachten Ansprüche beruhen auf dem deutschen Urheberrecht. Fotografien – auch einfache Bilder von Speisen – sind nach § 72 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt.

Der*die Urheber*in bzw. Rechteinhaber*in hat das ausschließliche Recht zu bestimmen, ob und wie seine*ihre Bilder genutzt werden. Eine Veröffentlichung im Internet ohne entsprechende Lizenz stellt daher grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar.

Wie hoch sind die Forderungen typischerweise?

Die Höhe der in einer Abmahnung geltend gemachten Forderungen kann variieren und hängt vom Einzelfall ab (z. B. Nutzungsdauer, Reichweite der Veröffentlichung, Anzahl der Bilder).

Die Berechnung erfolgt häufig auf Grundlage marktüblicher Lizenzgebühren (sogenannte Lizenzanalogie), wobei teilweise auch branchenübliche Vergütungsempfehlungen – etwa die MFM-Tabelle (ein von der Mittelstandsgesellschaft Fotomarketing herausgegebener Katalog für Bildhonorare) – herangezogen werden.

In der Praxis bewegen sich die Gesamtforderungen häufig im mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich – können jedoch im Einzelfall abweichen.

WICHTIG:


Die Höhe ist nicht immer verbindlich. Eine rechtliche Prüfung kann ergeben, dass Forderungen zu hoch angesetzt sind oder reduziert werden können.

Muss ich die Abmahnung von Folkert Knieper bezahlen?

Ob und in welcher Höhe eine Zahlung tatsächlich geschuldet ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt oder in voller Höhe durchsetzbar.

Zwar besteht bei einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Allerdings sind insbesondere:

  • die Höhe des Schadensersatzes
  • die Abmahnkosten
  • sowie mögliche Zuschläge

häufig verhandelbar oder rechtlich angreifbar.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von Folkert Knieper reagieren?

  1. Ruhe bewahren: Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik.
  2. Fristen einhalten: Versäumte Fristen können zusätzliche Kosten oder rechtliche Schritte nach sich ziehen.
  3. Nichts ungeprüft unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig zu weit gefasst und rechtlich nachteilig. In vielen Fällen kommt eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht.
  4. Sachverhalt klären: Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang tatsächlich eine Bildnutzung vorliegt und ob ggf. Nutzungsrechte bestanden.
  5. Rechtlichen Beistand einholen: Eine spezialisierte Anwältin oder ein spezialisierter Anwalt kann die Abmahnung rechtlich bewerten, eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren und die Forderungen gegebenenfalls reduzieren.

Was passiert, wenn ich nicht auf die Abmahnung reagiere?

Ein Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Konsequenzen haben. Der*die Rechteinhaber*in kann gerichtliche Schritte einleiten, insbesondere den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Erhebung einer Klage.

Dies führt in der Regel zu deutlich höheren Kosten, da zusätzlich Gerichts- und weitere Anwaltskosten anfallen.

DAHER GILT:


Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden.

Fazit: Abmahnung von Folkert Knieper ernst nehmen, aber richtig handeln!

Abmahnungen von „Marions Kochbuch“ durch Folkert Knieper sind im Bereich Urheberrecht bei Food-Fotos keine Seltenheit. Aufgrund der häufig kurzen Fristen besteht dabei akuter Handlungsbedarf. Betroffene sollten jedoch nicht vorschnell reagieren, sondern strukturiert vorgehen: den Sachverhalt prüfen, keine unüberlegten Erklärungen abgeben und im Zweifel frühzeitig rechtlichen Rat einholen. So lassen sich Risiken minimieren und unnötige Kosten häufig vermeiden oder reduzieren.

Kontaktieren Sie unsere spezialisierten Rechtsanwält:innen für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Sie erhalten eine telefonische Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation, Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. Im Falle einer Beauftragung übernimmt Ihr*e Anwält*in die gesamte außergerichtliche Bearbeitung Ihrer Abmahnung zum Festpreis von nur 495 € + 4,90 € Einstellgebühr.

RECHTSANWALT DR. MATTHIAS LOSERT, LL.M.:


Profitieren Sie von der Erfahrung unseres Rechtsanwalts Dr. Losert in der erfolgreichen Verteidigung gegen Abmahnungen von Folkert Knieper.

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Häufige Fragen

Durch wen wird die Bearbeitung der Abmahnung von Folkert Knieper vorgenommen?

Die Bearbeitung der Abmahnung wird von zertifizierten Rechtsanwält*innen des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen können Sie hier einsehen.

Was ist eine kostenlose telefonische Erstberatung?

Ein*e Rechtsanwält*in prüft Ihre Abmahnung und berät Sie telefonisch über Ihre Rechtssituation, Handlungsmöglichkeiten und Erfolgschancen. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich!

Sie geben lediglich die benötigten Daten an und erhalten innerhalb weniger Stunden eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung.

Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Erstberatung?

Im Falle einer Beauftragung übernimmt Ihr*e Anwält*in die gesamte außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung zum Festpreis von nur 495 € + 4,90 € Einstellgebühr.

Welche Informationen/Unterlagen benötigt der*die Anwält*in für die Bearbeitung der Abmahnung?

Für die Bearbeitung der Abmahnung werden folgende Informationen benötigt:

  • Ihre Kontaktdaten, damit Sie Ihr*e Anwält*in telefonisch, für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung kontaktieren kann.
  • Das Abmahnschreiben von Folkert Knieper, damit Ihr*e Anwält*in dieses prüfen kann.

Die Übermittlung der Unterlagen funktioniert absolut sicher (SSL-verschlüsselt) und völlig unkompliziert über die Upload-Funktion. Hier können Sie Ihre Unterlagen ganz einfach hochladen, sodass diese dann direkt von Ihrem Anwalt eingesehen werden können.

Was kostet die Bearbeitung der Abmahnung?

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Im Falle einer Beauftragung kostet die gesamte außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung 495 € + 4,90 € Einstellgebühr. Hierbei sind alle aufgeführten Leistungen und Rückfragen Ihrerseits enthalten. Kosten entstehen für Sie also erst, wenn Sie nach der Erstberatung den*die Anwält*in beauftragen.

In manchen Fällen überschreitet eine Anfrage, z.B. aufgrund ihres Umfangs, den Wert des hier angegebenen Festpreises. Dann ist es dem Experten vorbehalten, Ihnen einen neuen Preis vorzuschlagen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung, ob Sie das neue Angebot annehmen möchten, bei Ihnen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

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Sie können am Ende des Bestellprozesses Ihre gewünschte Zahlungsart auswählen. Für die einzelnen Zahlungsarten fallen keine zusätzlichen Gebühren für Sie an.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo.–Fr. von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Lediglich Sie und Ihr*e Anwält*in können Ihre Anfrage lesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.

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