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Abmahnung Rose & Partner abwehren: So einfach geht's

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Ratgeber: Abmahnung der Kanzlei Rose & Partner wegen Musiknutzung auf TikTok oder Instagram – Wie verhalten?

Verfasst von
Zuletzt geprüft und aktualisiert am

(Lesezeit ca. 3 Minuten)

Neben den Kanzleien Mathé Law Firm, IPPC LAW und der Rechteagentur Soundguardian GmbH, versendet auch die Kanzlei Rose & Partner vermehrt Abmahnungen wegen angeblich unlizenzierter Musiknutzung. Betroffen sind dabei häufig Unternehmen, Selbstständige und Influencer, die Musik in Social-Media-Videos, Imagefilmen oder Werbeanzeigen verwendet haben.

Dieser Ratgeber erklärt, aus welchen Gründen solche Abmahnungen ausgesprochen werden, welche Forderungen typischerweise geltend gemacht werden und wie Betroffene sinnvoll darauf reagieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kanzlei Rose & Partner mahnt wegen Musiknutzung in Social-Media-Videos ab (derzeit vor allem im Auftrag des Musiklabels Crash Your Sound GmbH) – häufig auf TikTok oder Instagram – wenn Musik ohne ausreichende Lizenz genutzt worden sein könnte.
  • Typischer Irrtum: Musik aus Social-Media-Soundbibliotheken ist nicht automatisch für jede Nutzung freigegeben – für kommerzielle Nutzung/Unternehmensaccounts/Werbung reichen die Plattformlizenzen oft nicht aus.
  • Was wird gefordert? Unterlassung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Zahlungen (z. B. Lizenzschadensersatz und Anwaltskosten).
  • Wichtig: Fristen ernst nehmen, Forderungen prüfen lassen, nichts ungeprüft unterschreiben.
  • Empfehlung: Frühzeitig eine*n auf Urheberrecht spezialisierte*n Anwält*in einschalten – idealerweise bevor Sie selbst reagieren. Die telefonische Erstberatung auf yourXpert ist kostenlos. Wenn Sie im Anschluss eine*n Rechtsanwält*in beauftragen möchten, fällt für die gesamte außergerichtliche Bearbeitung ein Pauschalpreis von 495 € (zzgl. 4,90 € Einstellgebühr) an.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum nehmen Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media zu?
  2. Wer ist besonders von einer Abmahnung betroffen?
  3. Hintergrund: Plattform-Musik ist nicht automatisch kommerziell nutzbar
  4. Für wen mahnt die Kanzlei Rose & Partner ab?
  5. Was fordert die Kanzlei Rose & Partner konkret?
  6. Unterlassungserklärung – unterschreiben oder nicht?
  7. Richtiges Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung von Rose & Partner
  8. Fazit: Abmahnung ernst nehmen, aber richtig handeln!

Warum nehmen Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media zu?

Die Nutzung von Musik ist ein zentrales Gestaltungsmittel im Online-Marketing. Gleichzeitig kontrollieren Rechteinhaber*innen ihre Werke zunehmend systematisch – teils automatisiert. Gerade bei Werbeanzeigen, Produktplatzierungen oder Unternehmensaccounts kann eine fehlende oder unzureichende Lizenz schnell auffallen.

Wer ist besonders von einer Abmahnung betroffen?

Typischerweise erhalten folgende Gruppen Abmahnungen:

  • Unternehmen mit Social-Media-Marketing
  • Selbständige und Online-Shops
  • Influencer*innen mit Kooperationen
  • Marketing-Agenturen und Content-Creator
  • Betreiber*innen monetarisierter Kanäle

Auch kleinere Accounts können betroffen sein, wenn Inhalte geschäftlichen Bezug haben.

Rechtlicher Hintergrund: Plattform-Musik ist nicht automatisch kommerziell nutzbar

Ein häufiger Irrtum ist, dass Musik aus den Bibliotheken der Social-Media-Plattformen (Instagram, TikTok usw.) automatisch frei nutzbar ist. Tatsächlich gelten viele Plattformlizenzen nur für: 

  • private Nutzung
  • nicht kommerzielle Inhalte

Für kommerzielle Accounts, Werbung oder Unternehmensprofile reichen diese Lizenzen oft nicht aus. Sobald ein Video Werbung enthält, ein Produkt beworben wird oder ein Unternehmensaccount dahintersteht, kann eine zusätzliche Lizenz erforderlich sein.

Für wen mahnt die Kanzlei Rose & Partner ab?

Aktuell (Stand 2025/2026) mahnt die Kanzlei Rose & Partner vor allem im Auftrag der Crash Your Sound GmbH – einem Musiklabel aus Berlin – ab. Dabei handelt es sich um ein Musiklabel aus Berlin.

Gegenstand der Abmahnungen ist oftmals der Vorwurf, dass etwa der Musiktitel „Alles kaputt“ von Anstandslos & Durchgeknallt in gewerblich genutzten Reels oder Videos auf Social-Media-Plattformen verwendet worden sei, ohne dass hierfür eine entsprechende Lizenz oder Einwilligung des Rechteinhabers vorlag.

Was fordert die Kanzlei Rose & Partner konkret?

Eine Abmahnung von Rose & Partner enthält:

  1. Aufforderung zur sofortigen Unterlassung der beanstandeten Nutzung
  2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Dabei handelt es sich um eine rechtlich verbindliche Erklärung, mit der sich der oder die Abgemahnte verpflichtet, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Für den Fall eines erneuten Verstoßes wird zugleich eine Vertragsstrafe vereinbart.
  3. Zahlung von
    • Lizenzschadensersatz (Rose & Partner fordert Schadensersatz in Höhe von bis zu 40.000 €)
    • Rechtsanwaltskosten
    • Beweissicherungskosten

Unterlassungserklärung – unterschreiben oder nicht?

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig weit gefasst. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich:

  • zur dauerhaften Unterlassung
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verstoß

Diese Verpflichtung wirkt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Schon ein versehentlich online gebliebenes Video kann später eine Vertragsstrafe auslösen. Deshalb gilt: nicht ungeprüft unterschreiben. Häufig ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, die das Risiko reduziert.

Richtiges Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung von Rose & Partner

Wer eine Abmahnung erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen sorgfältig notieren sowie unbedingt einhalten (sonst drohen weitere Kosten). Die geltend gemachten Ansprüche sind genau zu prüfen (wurde die Musik tatsächlich ohne ausreichende Lizenz auf TikTok, Instagram oder anderen Plattformen genutzt? Handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Account?); übereilte Unterschriften oder Zahlungen ohne rechtliche Prüfung sind unbedingt zu vermeiden (Unterlassungserklärungen binden langfristig und können teuer werden).

Zudem empfiehlt es sich, die betroffenen Inhalte, verwendeten Musikstücke sowie etwaige Lizenzen oder Nutzungsnachweise umfassend zu dokumentieren. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, Risiken richtig einzuschätzen und eine geeignete Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.

CHECKLISTE: Sofortmaßnahmen bei Rose & Partner Abmahnung

  • Abmahnschreiben und geforderte Beträge sorgfältig prüfen
  • Die gesetzten Fristen notieren und unbedingt einhalten
  • Nichts ungeprüft unterschreiben
  • Keine Zahlungen leisten, bevor die Forderungen rechtlich geprüft wurden
  • Lizenzlage prüfen
  • Frühzeitig anwaltliche Beratung einholen

Fazit: Abmahnung ernst nehmen, aber richtig handeln!

Eine Abmahnung von Rose & Partner wegen Musiknutzung ist kein Grund zur Panik – aber sie sollte keinesfalls ignoriert werden. Die größten Risiken liegen in vorschnellen Zahlungen oder einer ungeprüften Unterlassungserklärung.

Wer Fristen wahrt, die Rechtslage prüfen lässt und strategisch vorgeht, kann die finanziellen und rechtlichen Folgen häufig deutlich begrenzen. Eine frühzeitige Beratung im Urheberrecht erhöht die Chancen auf eine sachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung erheblich.

Zögern Sie daher nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und kontaktieren Sie umgehend unsere spezialisierten Rechtsanwält:innen, um eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zu erhalten. In dieser werden Sie telefonisch über Ihre Rechtssituation, Handlungsmöglichkeiten und Erfolgschancen beraten. Im Falle einer Beauftragung übernimmt Ihr*e Anwält*in die gesamte außergerichtliche Bearbeitung Ihrer Abmahnung zum Festpreis von nur 495 € + 4,90 € Einstellgebühr.

RECHTSANWALT DR. MATTHIAS LOSERT, LL.M.:


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Häufige Fragen

Durch wen wird die Bearbeitung der Rose & Partner-Abmahnung vorgenommen?

Die Bearbeitung der Abmahnung wird von zertifizierten Rechtsanwält*innen des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen können Sie hier einsehen.

Was ist eine kostenlose telefonische Erstberatung?

Ein*e Rechtsanwält*in prüft Ihre Abmahnung und berät Sie telefonisch über Ihre Rechtssituation, Handlungsmöglichkeiten und Erfolgschancen. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich!

Sie geben lediglich die benötigten Daten an und erhalten innerhalb weniger Stunden eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung.

Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Erstberatung?

Im Falle einer Beauftragung übernimmt Ihr*e Anwält*in die gesamte außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung zum Festpreis von nur 495 € + 4,90 € Einstellgebühr.

Welche Informationen/Unterlagen benötigt der*die Anwält*in für die Bearbeitung der Abmahnung?

Für die Bearbeitung der Abmahnung werden folgende Informationen benötigt:

  • Ihre Kontaktdaten, damit Sie Ihr*e Anwält*in telefonisch, für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung kontaktieren kann.
  • Das Abmahnschreiben von der Kanzlei Rose & Partner, damit Ihr*e Anwält*in dieses prüfen kann.

Die Übermittlung der Unterlagen funktioniert absolut sicher (SSL-verschlüsselt) und völlig unkompliziert über die Upload-Funktion. Hier können Sie Ihre Unterlagen ganz einfach hochladen, sodass diese dann direkt von Ihrem Anwalt eingesehen werden können.

Was kostet die Bearbeitung der Abmahnung?

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Im Falle einer Beauftragung kostet die gesamte außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung 495 € + 4,90 € Einstellgebühr. Hierbei sind alle aufgeführten Leistungen und Rückfragen Ihrerseits enthalten. Kosten entstehen für Sie also erst, wenn Sie nach der Erstberatung den*die Anwält*in beauftragen.

In manchen Fällen überschreitet eine Anfrage, z.B. aufgrund ihres Umfangs, den Wert des hier angegebenen Festpreises. Dann ist es dem Experten vorbehalten, Ihnen einen neuen Preis vorzuschlagen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung, ob Sie das neue Angebot annehmen möchten, bei Ihnen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

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Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Mo.–Fr. von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

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