1. Worum geht es?

Das Jahr neigt sich ganz langsam aber sicher seinem Ende entgegen. Dieses bedeutet für die Abmahnindustrie (Urheberrecht), dass Forderungen (z.B. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus dem Jahr 2011 zum Ende dieses Jahres zu verjähren drohen.

Daher erlebe ich es (wie fast jedes Jahr gegen Ende des Jahres), dass mich Menschen kontaktieren, die im Jahr 2011 urheberrechtlich wegen angeblichem illegalen Filesharing abgemahnt worden sind und nun einen gerichtlichen Mahnbescheid oder sogar eine Klage über das zuständige Gericht erhalten haben.

2. Muss ich auf die Klage oder den gerichtlichen Mahnbescheid reagieren?

Die Antwort lautet ganz eindeutig: Ja, auf jeden Fall?

Im gerichtlichen Verfahren laufen Fristen (dies gilt sowohl für das Mahnverfahren als auch für das Klageverfahren). Wenn Sie diese Fristen (z.B. die Frist zur Einlegung des Widerspruch gegen den Mahnbescheid von 14 Tagen gerechnet ab Zustellung des Mahnbescheides beim Antragsgegner) verpassen, kann dieses erhebliche Nachteile für Sie haben. Selbst wenn Sie nicht verantwortlich sind und dieses sogar beweisen können (den Fall also „gewinnen“ müssten), kann eine Fristversäumnis dazu führen, dass Sie den Prozess verlieren oder dadurch zumindest erhebliche Nachteile (=weitere Kosten) haben.

 

3. Wie sollte ich reagieren, falls ich einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten habe

Zunächst ist ganz wichtig, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen. Auch im gerichtlichen Verfahren können und sollten Sie sich verteidigen. In vielen Fällen, die der Bundesgerichtshof entschieden hat, war eine Verteidigung des zuvor abgemahnten Internetanschlußinhabers erfolgreich, obwohl nachweisbar etwas über seinen Internetanschluss heruntergeladen worden ist. Ob ein solcher Fall auch bei Ihnen vorliegt (also wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt bekommen haben sollten), müsste im Einzelfall geprüft werden.

Hierzu sollten Sie bitte noch vor Fristablauf einen auf die Abwehr von Filesharingabmahnungen / Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Sehr gerne steht Ihnen auch die Kanzlei Dr. Newerla auf Wunsch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne völlig kostenlos und unverbindlich für ein Erstgespräch, um uns Ihren persönlichen Fall zu schildern.

Gerne können Sie uns die Klageschrift / Gerichtlichen Mahnbescheid auch faxen oder per E-Mail ( bitte an: info@drnewerla.de ) zusenden, das erleichtert uns die Einarbeitung. Auch wenn Sie über nicht ausreichende finanzielle Mittel für eine Verteidigung verfügen sollten, prüfen wir gerne für Sie, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht (und somit die Anwaltskosten gegebenenfalls vollständig vom Staat übernommen werden können).

4. Soforthilfe-Tipps bei Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides o. Klage

- Kein Kontakt zur Gegenseite

- Fristen einhalten

- keine vorschnellen Zahlungen

- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Haben auch Sie eine Klage oder gerichtlichen Mahnbescheid wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts weiter. Eine bundesweite Vertretung istdank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.