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Untermietvertrag

| Preis: 56 € | Mietrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte

Hallo Herr Schulte,

für eine Freundin bin ich Bürge eines Untermietvertrages für eine Wohnung, die sie laut Vertrag bis September bewohnen kann. Der Einzugstermin war vor ein paar Tagen und nun bekam sie wenige Tage später die Nachricht der Hauptmieterin, dass sie nächste Woche wieder ausziehen müsse, weil es angeblich Mängel in der Wohnung gibt die bei der Übergabe nicht festgehalten wurden. Es ist alles sehr fadenscheinig und undurchsichtig und wir bekommen den Eindruck, dass die Hauptmieterin nach einem Vorwand sucht das Mietverhältnis aufzulösen. Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Bisher liegt uns noch keine offizielle Kündigung vor, sondern nur ein Chatverlauf über WhatsApp.

Wie steht es um ihre Rechte als Untermieterin? Wir sind uns nicht sicher, ob diese Untervermietung mit der Hausverwaltung abgesprochen ist und vermuten, dass die Hauptmieterin selber Angst hat, dass diese auffliegt. Welche Rechte bestehen noch für meine Freundin als Untermieterin, sollte der Untermietvertrag nicht vom Vermieter genehmigt sein?

Außerdem wäre mir sehr wichtig zu erfahren, ob sie als Untermieterin rechtliche Konsequenzen haben kann, falls diese Untermietverhältnis nicht offiziell genehmigt war. Kann sie dahingehend rechtlich belangt werden?

Dann interessiert mich als letzte Frage auch, wie meine Haftung in dieser Situation als Bürge aussieht. Mietvertrag, Bürgschaftserklärung sind angehängt.

Besten Dank!
A. J.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

gut, dann melde ich mich gleich bei Ihnen anonym innerhalb der nächsten 15 Minuten.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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Kommentare

Insgesamt 3 Kommentare
Bernhard Schulte
Ich kann unerwartet schon früher als 14 Uhr, nämlich jetzt. Ich versuche es einfach mal.
04.05.2020 12:31 Uhr
Kund*in
Bitte noch einmal probieren.
04.05.2020 12:46 Uhr
Bernhard Schulte
Danke für das angenehme Telefonat von eben. Schön, dass ich helfen konnte. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.

Falls Sie künftig wieder einen anwaltlichen Rat brauchen, können Sie mich gerne hier direkt bei yourXpert über mein Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte

oder

die yourXpert Telefonhotline: Tel.: 0900 1010 999 unter Angabe meiner Kennung: 63827 direkt erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
04.05.2020 13:32 Uhr

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