Unfallversicherung
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
zum 01.10.2005 habe ich bei der HUK-Coburg eine Unfallversicherung abgeschlossen.
Am 16.10.20 hatte ich einen Unfall, welchen ich auch an die HUK gemeldet habe. Dieser Unfall ereignete sich zu Hause, als ich den Weg zur Toilette nutzte. Auf der Toilette ist es mir "schwarz vor Augen" geworden und ich bin Kopfüber auf den gefliesten Fußboden gefallen. Daraufhin war ich vom 16.-18.10. in stationärer Behandlung. Es hat sich herausgestellt das Schäden am Oberkiefer sind und Zahnkosten von ca. 4.000 € anstehen, welche die HUK ablehnt (Anlage).
Die Diagnose des KH konnte keine pathologischen Rhythmus Störungen nachweisen. Ebenfalls war kein Alkohol im Spiel. Synkope mit Lippenplatzwunde bei akuter Gastroenteritis.
Man hat mir sozusagen mitgeteilt, das in dieser Unfallversicherung Unfälle auf Grund von Bewusstseinsstörungen nicht versichert sind und ich den Vertrag umstellen soll wenn ich dies wünsche um dies mit zu versichern.
Ist dieses Aussage korrekt oder ist die HUK trotzdem zur Zahlung verpflichtet bzw. besteht die Möglichkeit dies einzufordern ?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüssen
S. S.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Ausführungen verstehe ich so, dass Sie mit dem Begriff "schwarz vor Augen" eine Bewusstseinsstörung hatten. Diese war dann ursächlich für den Sturz. Beschrieben wird dieses vom KH mit dem Begriff " Synkope".
Wenn die Bewusstseinsstörung ursächlich für den Sturz gewesen ist, ist die Auffassung der HUK zutreffend, wenn tatsächlich der Ausschluss so auch in Ihrem Vertrag mit den Versicherungsbedingungen enthalten ist.
Wichtig ist, ob Synkope tatsächlich ursächlich für den Sturz war oder erst Folge davon.
Die Versicherung ist beweispflichtig dafür, dass die Synkope die Ursache gewesen ict.
In Ihrem Fall ist aber schon nach Ihrer Unfallschilderung die Ursächlichkeit anzunehmen, da Sie angegeben haben, dass Ihnen schwarz vor Augen geworden ist.
Ich kann Ihnen daher leider keine andere Auskunft erteilen.
Sie sollten für die Zukunft überdenken, ob Sie den Vertrag erweitern.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes 3. Adventwochenende und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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