Umsatzsteuervoranmeldung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Balluff,
vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme. Bitte kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um die Details abzustimmen - Via E-M.l werde ich besser zu erreichen sein.
Kontaktdaten:
+49 1511 585 2127
info@oleM..de
Mit freundlichen Grüßen
Ole N. M.
~~~~~~
Meine ursprüngliche Anfrage:
Sehr geehrte LeserInnen,
ich habe gleich vier Szenarien und Fragen.
1. Ich habe bei einem Unternehmen in den USA selbstständige Einnahmen erziehlt, es bestand jedoch nicht die Möglichkeit meine Ust-ID anzugeben. Wie versteuere ich diese Einnahmen (Umsatzsteuervoranmeldung)?
2. Ich habe bei einem Unternehmen aus Kanada meine Ust-ID hinterlegt und erhalte dort meine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. Wie versteuere ich diese Einnahmen (Umsatzsteuervoranmeldung)?
3. Ich habe bei einem Unternehmen aus den USA meine Ust-ID hinterlegt und erhalte dort meine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. Das Unternehmen führt für mich die Umsatzsteuer ab. Wie versteuere ich diese Einnahmen (Umsatzsteuervoranmeldung)?
4. Ich habe bei einem Unternehmen aus den USA meine Ust-ID hinterlegt und erhalte dort meine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. Das Unternehmen führt für mich nicht die Umsatzsteuer ab. Wie versteuere ich diese Einnahmen (Umsatzsteuervoranmeldung)?
Ich bitte ggf. - aus Zeitgründen - um eine Rückmeldung via E-M.l.
Mit freundlichen Grüßen
Ole N. M.
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Ihr Angebot:
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne beantworte ich Ihre Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung hinsichtlich von ausländischen Einkünften.
Sollten Sie mit den Kosten i.H. v. 60,- einverstanden sein, senden Sie mir bitte eine X-M.l zu.
Mit den besten Grüßen
Steuerberater Björn Balluff
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich gehe davon aus, dass Sie in Deutschland Ihre feste betriebliche Einrichtung haben (z.B. Ihre Wohnung, Ihr angemietetes Büro). Sie haben keine Niederlassung/Büro etc. in den genannten ausländischen Staaten.
Im Einzelnen:
1-4) USA / Kanada
Es handelt sich um jeweils eine sonstige Leistung, die in den USA bzw. Kanada (Leistungsempfänger) besteuert wird. In der deutschen USt-Voranmeldung wird dies in Zeile 41 eingetragen (Drittstaat außerhalb der EU).
Aus Sicht des deutschen bzw. EU-Umsatzsteuerrechts kommt es nicht darauf an, ob Sie Ihre USt-ID-Nr. angeben oder nicht. Der Leistungsort befindet sich jeweils beim Leistungsempfänger, wenn ein deutscher Unternehmer an einen anderen ausländischen Unternehmer liefert. Solange Sie keine Niederlassung in USA/Kanada haben, ändert sich daran nichts.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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ich habe wahrscheinlich übersehen, dass die Frist heute um 4.00 morgens deutscher Zeit abgelaufen ist. Könnten Sie die Frist bitte verlängern, damit ich Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen zusenden kann?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
dies ist mir auch soeben aufgefallen, natürlich verschiebe ich die Frist gerne und bitte um Verzeihung.
Mit freundlichen Grüßen
Ole N. M.
Wird der in Zeile 41 eingetragene Betrag dennoch zur Zeile 26 hinzugenommen?
Mit freundlichen Grüßen
Ole N. M.
Danach liegt der Ort einer Dienstleistung (sogen. sonstige Leistung) dort, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat, wenn er ein Unternehmer ist. Weil der Leistungsort im Ausland liegt, handelt es sich um in Deutschland nicht steuerbare Umsätze.
Viele Grüße,
Björn Balluff
Eine Frage habe ich jedoch noch, muss ich diese erziehlten Einnahmen (aus Z. 41) nur in DE oder (auch) in den USA / Kanada versteuern? Sollte diese Frage zu umfangreich sein, werde ich diese noch einmal in einer zweiten Anfrage stellen.
Mit freundlichen Grüße
Ole N. M.