Spekulationssteuer
Fragestellung
Ich möchte mein Wohnhaus verkaufen. Das Wohnhaus habe ich nie selbst bewohnt. Die Zehnjahresfrist läuft zum 26.6.2018 ab. Wenn ich nun das Haus zum 28.6.2018 verkaufe entfällt dann die Spekulationssteuer oder welchen Zeitpunkt muss ich wählen.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Für die Berechnung der zehnjährigen Veräußerungsfrist kommt es bei Anschaffung wie bei Veräußerung von Grundstücken nicht auf den Zeitpunkt der dinglichen Übertragung an, sondern jeweils auf den Zeitpunkt des obligatorischen Geschäfts, also des Abschlusses des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäftes (Kaufvertrag, Tauschvertrag etc.). Das gilt auch für aufschiebend bedingte Rechtsgeschäfte. Geht das wirtschaftliche Eigentum aber zu einem früheren Zeitpunkt über, beginnt die Frist mit Übergang von Gefahr, Nutzen und Lasten zu laufen.
Im typischen Fall läuft die Frist also von Vertragsabschlusss des Kaufs bis Vertragsabschluss des Verkaufs.
Der 28.6. liegt dann außerhalb des Frists, wenn die Frist am 26.6. abläuft.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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