Sozialrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Ordemann,
habe keine Ahnung von wo genaueres könnte ich meine Geschichte anfangen zu erzählen um es richtig die Frage zu formulieren.
Es geht um folgendes: vor 3 Jahre als ich schwanger geworden bin, habe ich angefangen Harz IV zu bekommen. In der Zeit ganz am Anfang um diese Leistungen zu bekommen habe ich schriftlich angegeben, dass ich keines Haues, keine Eltern oder sonst noch was in dem Land (dritt Land) wo ich auch geboren bin habe. Damals wars auch so. Zwischenzeit, immer noch in der Zeit der Leistungen- habe ein Haus erworben von meiner Mama die seit Jahren gestorben war aber habe ich zu spät gewusst, dass das Haus mir gehört. Natürlich habe ich das Haus auf meinem Namen geändert. Ohne Angabe oder Info beim Jobcenter zu erkünden. Das Haus kostet sehr wenig, habe ich von die auch vergessen. Jetzt aber seit einem Jahr arbeite ich Vollzeit und verdiene meinem eigenes Gehalt alleine ohne irgendwelches Hilfe von Jobcenter oder anderes. Im Moment möchte ich gerne dieses Haus verkaufen mit ungefähr 30.000 Euro. Wollte gerne wissen ob ich darf das Geld auf meinem Konto überweisen ohne zu müssen etwas an Job Center zurückzahlen Es ist schon ein Jahr vorbei seitdem ich den Leistungen erhalten habe und außerdem das Haus kostet gar nichts aber wollte gerne das Geld als Anzahlung für meine eigene zukünftige Wohnung. Es ist wichtig, dass ich dieses Geld nicht einfach so verliere oder nichts anderes mache, weil ich auch eine kleine Tochter habe möchte etwas für uns machen, weil wir ganz alleine sind. Habe ich recht auf Kauf einer Wohnung mit dem Geld oder es ist besser das ich nichts davon erwähnen oder nach Deutschland das Geld bringen und dann nur erst in die nächste 4 Jahre etwas mir zu kaufen oder mit dem Geld machen was ich brauche?! Natürlich könnte ich auch meinem Vater biten mit dem ich jetzt Kontakt wieder habe, ihm bitten das er soll das Geld für das Haus auf sein Konto nehmen und dann es mir weiter als Erbschaft zu überweisen. Wie wäre korrekt und besser um zukünftige potentielle Problemen mit dem Deutsches Staat zu vermeiden.
Bitte, entschuldigen sie meinen Deutsch, hoffentlich sie könnte mich und meine Frage verstehen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank nochmals für Ihren Auftrag. Zu Ihrem Anliegen ist im Einzelnen Folgendes anzumerken:
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Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin