Scheidung, Hausfinanzierung und Kind zusammen, Studentin
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Fragestellung
Hallo, ich brauche eine fachliche Beratung, da ich nicht weiß womit ich in meiner Situation anfangen soll.
Ich(28), verheiratet seit 2018, ein Kind zusammen, eine Hausfinanzierung zusammen ( Mann als Hauptverdiener, ich als zweite Person im Vertrag ). Bis jetzt haben wir einen Familienbetrieb zusammengeführt, wo ich nicht als Mitarbeiterin angemeldet war.
Ich studiere noch gleichzeitig und muss noch 3 Semester die Uni besuchen bis fertig werde.
Ich möchte von ihm weggehen, da er nicht adequat ist und macht die Situation so, dass wir je mehr weitergehen, desto mehr Schulden zusammen haben werden. Ich möchte jetzt nicht bloß Insolvenz beantragen oder den Dach über den Kopf verlieren.
Er möchte nicht ausziehen (oder zumindest würde nicht ausziehen). Ich habe aber momentan kein Einkommen. Hat aber auch gesagt, dass wenn ich hier bleiben möchte wird er das nicht zulassen.
Ich möchte weggehen. Er tut einfach Sachen, die unserer Familie Schaden bringen. Also es gibt vieles zu erzählen. Mit ihm ist auch sehr schwer zu reden und ich weiß nicht, ob wir zu einem Konsens kommen können.
Ich möchte einfach so machen, dass wenn ich ausziehe nichts mehr mit dem Haus zu tun habe und das Kind bei mir bleibt. Der hat sich aber auch nie richtig um die Kleine gekümmert. Wie kann ich schlaumachen, dass ich nicht Schulden habe?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage bei yourXpert.
Ich verstehe Ihre missliche Situation und möchte Ihnen Ihre Frage gerne im Rahmen der mir gegebenen Möglichkeiten beantworten.
Ich weise jedoch darauf hin, dass dieses keine rechtliche Beratung darstellt. Für eine rechtliche Beratung müssten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren, da ich zur Rechtsberatung nicht befugt bin. Vielmehr gebe ich Ihnen im Rahmen meiner Antwort Tipps bzw. Erfahrungswerte wider.
Grundsätzlich ist es so, dass bei Darlehensverträgen beide Ehepartner haften und den Darlehensvertrag erfüllen müssen, wenn auch beide den Vertrag unterschrieben haben. Sie könnten von der Bank jedenfalls nicht verlangen, dass diese sie aus dem Vertrag entlässt. Das gilt auch bei Auszug aus dem Haus. Da sowohl Sie als auch Ihr Mann unterschrieben haben, könnte sich die Bank im Zweifel sogar aussuchen, von wem sie die Darlehensraten einfordert. da Ihr Mann der Hauptverdiener ist wird die Bank also versuchen, die Raten von ihm einzufordern. Ihr Mann hätte dann ggfs. einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erstattung ihres Anteils.
Sofern Ihr Mann eine ausreichende Bonität hat, besteht jedoch dennoch die Möglichkeit, dass die Bank Sie aus dem Vertrag entlässt. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Ihr Mann, sofern er die Immobilie übernehmen möchte, eine Alternativfinanzierung besorgt und damit das erste Darlehen ablöst. Dann würde es aber aller Voraussicht nach zu einer Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank kommen. Hier kommt es dann auch auf das Ende der vereinbarten Zinsbindung an, zu der Sie das Darlehen frühestens kündigen können (alternativ ist eine erstmalige Kündigung nach 10 Jahren möglich, auch wenn die Zinsbindung z.B. noch länger läuft).
Was die übrigen Schulden betrifft ist es so, dass Sie hierfür nur haften, wenn Sie diese persönlich eingegangen sind. Wenn also das Unternehmen Ihres Mannes Schulden hat, haften Sie nicht dafür. Eine Haftung kommt hier nur in Betracht, wenn Sie dafür gebürgt haben oder aber selbst die entsprechenden Verträge mit unterzeichnet haben. Eine genaue rechtliche Würdigung sollte aber ein Rechtsanwalt vornehmen.
Insgesamt rate ich Ihnen neben dem Einholen einer rechtlichen Beratung, sich auch über einen Besuch der Schuldnerberatung Gedanken zu machen.
Ich hoffe Ihre Frage damit zumindest in Ansätzen beantwortet zu haben. Stellen Sie sonst gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ansonsten wünsche ich Ihnen, dass Sie diese Situation für sich und Ihr Kind schnellstmöglich lösen und wieder positiv in die Zukunft blicken können.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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